1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Hundeurne als Grabbeigabe

Bestattung Hundeurne als Grabbeigabe

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Biederitz könnte es möglich werden, die Urne seines Haustieres als Grabbeigabe mit bestatten zu lassen.

Von Anke Reppin 26.11.2020, 00:01

Biederitz l In den Ortschaftsräten der Gemeinde Biederitz werden zurzeit sowohl eine neue Friedhofssatzung als auch eine neue Friedhofsgebührensatzung beraten.

In ihrem Entwurf einer neuen Friedhofssatzung hat die Gemeindeverwaltung vorgesehen, einige Grabarten zu streichen. Dazu gehören unter anderem die Erdgemeinschaftsanlage mit Grabmal und die Erdgemeinschaftsanlage anonym. Der Biederitzer Ortschaftsrat Peter Sanftenberg (CDU) sprach sich hingegen dafür aus, nicht nur die bisher angebotenen Grabarten in der Satzung zu lassen, sondern darüber hinaus neue Formen anzubieten. Dem schlossen sich weitere Ortschaftsräte an. Sie plädierten unter anderem dafür, künftig die Bestattung von Tierurnen als Grabbeigabe zu ermöglichen.

Angelika Sanguinette von der Friedhofsverwaltung erklärte, für die aus der bisherigen Satzung gestrichenen Grabarten habe es in den vergangenen Jahren keine Nachfragen gegeben. Wenn die Arten in der Satzung stünden, dann müssten dafür aber auch Flächen vorgehalten und gepflegt werden.

Die bisher nicht nachgefragten Grabarten seien möglicherweise gar nicht bekannt, meinte Sanftenberg. Die Gemeindeverwaltung sollte diese vielleicht stärker als bisher öffentlich bekannt machen.

Im Sozialausschuss sagte Amtsleiterin Simone Hellwig, die Änderungsvorschläge aus den Ortschaften würden gesammelt. Dann entscheide der Haupt- und Finanzausschuss darüber, welche Änderungen aufgenommen würden und welche nicht. Zur Gebührensatzung erklärte Hellwig: „Es hängen für die Gemeinde Millionen dran.“ Gemeint sind Bedarfszuweisungen vom Land in Millionenhöhe. Diese fließen laut aktuellem Bescheid des sachsen-anhaltischen Finanzministeriums nur dann, wenn die Gemeinde Biederitz die Kosten für die Unterhaltung ihrer Friedhöfe zu einhundert Prozent auf die Bürger umlegt. Der Entwurf einer neuen Friedhofsgebührensatzung sieht deshalb drastische Erhöhungen vor.

Gemeinderat Siegfried Janke (Die Linke/UWG) sieht in der Verdonnerung durch das Land eine Erpressung. „Das ist ja wie bei der Mafia“, sagte er im Sozialausschuss. Hier war die Gebührenkalkulation von Matthias-Magnus Dudzus von einem Berliner Kommunalberatungsbüro vorgestellt worden.

Bei der Kalkulation der neuen Friedhofsgebühren sei nicht mehr nur die reine Fläche betrachtet worden, sagte Dudzus. Vielmehr basiere die Neukalkulation auf der Umlage der tatsächlich für die Gemeinde anfallenden Gesamtkosten.

Peter Sanftenberg wollte wissen, warum laut Kalkulation ein Erd-Doppelgrab zweieinhalb mal so teuer sei wie ein einzelnes Erdgrab. Matthias-Magnus Dudzus erläuterte, das Doppelgrab sei zum einen auch mehr als doppelt so groß. Darüber hinaus bestehe hierbei die Möglichkeit der Verlängerung, bei einem Erdreihengrab aber nicht.

Wahlgräber, bei denen man sich die Stelle selbst aussuchen kann, seien grundsätzlich teurer, weil hier - im Gegensatz zu Reihengräbern – keine regelmäßige Belegung durch die Gemeinde möglich sei.

Diskrepanzen in der Kalkulation stellten die Sozialausschussmitglieder bei den Ruhezeiten der Urnen fest. Hier war mit 25 Jahren gerechnet worden, obwohl die Ruhezeit künftig nur 20 Jahre betragen soll. Auch an anderen Stellen wurden kleine Unstimmigkeiten entdeckt. Die will das Berliner Kommunalberatungsbüro nun bereinigen. Sollte der Hauptausschuss der Gemeinde sich dafür entscheiden, die gestrichenen Grabarten wieder aufzunehmen und neue hinzuzufügen, dann müsste auch dafür neu kalkuliert werden.

Beide Satzungen sind am heutigen Abend, 26. November, auch Thema im Ortschaftsrat Gerwisch. Er tagt um 18 Uhr im Feuerwehrgerätehaus. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Biederitz berät Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung dann am 3. Dezember.