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Bildung Hohe Hürden für Schulwahl

Schüler aus dem Jerichower Land werden es schwer haben, das Zerbster Gymnasium zu besuchen. Grund ist das neue Schulgesetz.

Von Paul Schulz 24.07.2019, 01:01

Burg/Zerbst l 2018 ist aus dem Kann ein Muss geworden: Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt seit dem August 2018, dass Schüler und ihre Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule an die Schulbezirke gebunden sind, die der Landkreis festlegt. Vor allem für Schüler aus dem Raum Loburg ist das eine schlechte Nachricht, denn immerhin 51 Jungen und Mädchen aus der Gegend besuchen derzeit das Zerbster Gymnasium Francisceum. Es sind gewachsene Beziehungen, die die Loburger nach Zerbst führen. Von 1952 bis 2007 gehörte die Stadt zum Kreis Zerbst beziehungsweise Anhalt-Zerbst.

Ab dem Schuljahr 2020/21 nun sorgt das neue Gesetz dafür, dass die Loburger Schüler in der Regel das Gymnasium in Gommern besuchen müssen, wenn sie auf eine weiterführende Schule wechseln. Ausgenommen sind ausschließlich Härtefälle. „In solchen Fällen muss das Landesschulamt anordnen, dass auswärtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen sind“, sagt Andreas Giebel zuständiger Sachgebietsleiter Schulen in der Kreisverwaltung Jerichower Land. Bislang reichte eine Genehmigung des Landesschulamtes und eine entsprechende Vereinbarung der beiden Landkreise, die betroffen sind.

„Dazu kommt es aber nur, wenn die Leistungsfähigkeit eines Schulträgers aus Kapazitätsgründen oder wirtschaftlichen Gründen beschränkt ist und für ihn deshalb die Unterstützung eines Nachbarschulträgers zweckmäßig wäre“, sagt Saskia Born vom Landesschulamt. Generell sei die Grundregel, dass Schüler aus dem Jerichower Land Gymnasien in diesem Landkreis zu besuchen haben, sofern der Schulträger ein ausreichendes Angebot vorhält. Gleiches gilt natürlich auch für Schüler im Kreis Anhalt-Bitterfeld. „Auf die räumliche Nähe eines Gymnasiums kommt es nicht an“, betont Born. Das heißt: Auch wenn für einen Schüler aus dem Jerichower Land der Schulweg nach Zerbst deutlich kürzer wäre als zu einer Schule im eigenen Landkreis, ist das kein Argument für den Schulbesuch in Anhalt-Bitterfeld. Auch gesundheitliche Gründe können zur Härtefallregelung führen, sagt Giebel.

Im Jerichower Land stößt die Gesetzesänderung grundsätzlich auf Zustimmung. Nicht nur für das Landesschulamt bringe die Verschärfung mehr Planungssicherheit bei der Zuteilung von Lehrern, auch der Kreis als Schulträger profitiere davon mit Blick auf die Schülerzahlen und die Schulentwicklungsplanung. „Um am gymnasialen Standort Gommern weiterhin, auch über den mittelfristigen Planungszeitraum hinaus, stabile Schülerzahlen nachzuweisen, ist eine Stärkung mit eigenem Schüleraufkommen für den Landkreis als Planungsträger ein wichtiger Schritt für die Standortsicherung“, so Kreissprecherin Janine Truetsch.

Andreas Giebel glaubt im Übrigen nicht, dass die neue Regelung zum Problem wird. Denn bereits jetzt entscheiden sich fast genauso viele Schüler wie für Zerbst auch für Gommern: 48 Jungen und Mädchen sitzen dort im Unterricht.

Der Kreis widerspricht ebenso Vermutungen, mit der Neuregelung lediglich das Gymnasium Gommern retten zu wollen, wie auch der Darstellung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, wonach das Jerichower Land eine bestehende Vereinbarung zur Beschulung der Kinder in Zerbst einseitig gekündigt habe. „Wir haben angesichts der neuen Gesetzesregelung formal die Vereinbarung gekündigt, aber vorher hatte der Kreis Anhalt-Bitterfeld bereits eine neue Vereinbarung mit uns in Arbeit, in der für den Besuch der Kinder aus dem Jerichower Land Geld fließen sollte“, so Henry Liebe, Sprecher des Landkreises Jerichower Land. Nach der Kreisgebietsreform, bei der Loburg ins Jerichower Land rutschte, sei vereinbart worden, dass für den Schulbesuch der Kinder aus dem Ort nichts gezahlt werden müsse. Das habe Anhalt-Bitterfeld laut Henry Liebe nun ändern wollen. Es wäre um 400 Euro pro Schüler und Jahr gegangen.

Kinder, die jetzt am Zerbster Francisceum unterrichtet werden, können im Übrigen laut Landkreis ohne Probleme bis zum Abitur dort bleiben.