Biodiesel-Prozess Antrag abgelehnt

Im Biodiesel-Prozess um eine Firma, die im Burger Gewerbegebiet produzierte, wurde ein Antrag auf Befangenheit des Gerichts abglehnt.

Von Tobias Dachenhausen 01.12.2016, 05:00

Magdeburg/Burg l Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Köneke wurde im Rahmen des Biodiesel-Prozesses um die mittlerweile insolvente Firma AS Gold GmbH, die im Burger Gewerbegebiet produzierte, Befangenheit vorgeworfen. Eine Entscheidung dazu hat die 5. Strafkammer nun getroffen. „Der Befangenheitsantrag wurde durch Beschluss der 5. Strafkammer als unbegründet zurückgewiesen“, sagt Gerichtssprecher Christian Löffler.

Fünf Polen müssen sich seit Anfang des Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Zwischen Juli 2010 und Juni 2011 werden ihnen insgesamt 566 Straftaten zur Last gelegt. Sie sollen laut Anklage im Burger Gewerbegebiet einerseits statt steuerbefreiten Biodiesel Millionen Liter eines Ölgemisches hergestellt haben, der als Kraftstoff diente. Andererseits statt Schmieröl für Industrieanlagen ebenfalls Dieselkraftstoff produziert haben, ohne dafür Steuern zu zahlen. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten, die zwischen 31 und 42 Jahre alt sind, zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Mit der Vernehmung weitere Zeugen aus dem Ausland wird der Prozess am Freitag fortgesetzt.