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Burger Anlagen Keine Schwarzbauten in den Parks

Waren die bisherigen Arbeiten in den beiden Burger Parks Schwarzbauten? Erst Ende Februar hob der Landkreis den Schutz auf.

Von Thomas Höfs 05.04.2018, 06:00

Burg l Am 4. Februar 1988 hatte der Rat des Bezirkes Magdeburg den Goethe- und Flickschupark in Burg per Beschluss zu „geschützten Parkanlagen“ gemacht. Fast auf den Tag genau 30 Jahre später hat der Landkreis Jerichower Land den damals beschlossenen Schutzstatus wieder aufgehoben.

Der Goethe- und Flickschupark sind nicht nur die grünen Lungen der Ihlestadt. Sie bilden in wenigen Tagen zwei Anziehungspunkte, wenn die Landesgartenschau eröffnet wird. In den vergangenen Jahren waren umfangreiche Vorarbeiten für die Landesgartenschau notwendig. Unter anderem wurde in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen. Nicht alle Bürger waren glücklich darüber, dass mehrere Hundert Bäume abgesägt werden mussten.

Doch warum wurde der Schutzstatus für die beiden Parks erst jetzt, kurz vor der Eröffnung der Landesgartenschau aufgehoben? „Im Rahmen der Landesgartenschau Burg ist die Problematik der geschützten Parkanlagen in den Fokus gerutscht. Die beiden Parkanlagen in Burg sind neben der naturschutzrechtlichen Unterschutzstellung ebenfalls als Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt unter Schutz gestellt. Es lag damit ein doppelter Schutzstatus vor. Der naturschutzrechtliche Schutz konnte aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden. Das Verfahren zur Aufhebung des Schutzstatus lief bereits seit 2015 und konnte erst im Februar 2018 zu einem Abschluss gebracht werden“, teilt Henry Liebe aus der Kreisverwaltung mit.

In der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung geht der Kreis darauf ein. Da die Unterlagen nicht mehr komplett vorhanden sind, mussten die Fachleute Annahmen treffen. Wenn die Parkanlagen mit einer Gesamtfläche von rund zehn Hektar aber noch bis Ende Februar als Naturdenkmal unter Schutz standen, auf welcher Grundlage durften dann Bäume gefällt werden? Waren die Arbeiten schwarz, also ohne eine Genehmigung erfolgt?

Dazu teilt Henry Liebe mit: „Die im Rahmen der Landesgartenschau Burg durchgeführten Arbeiten in den Parkanlagen in Burg sind keine Schwarzarbeiten gewesen. Alle Maßnahmen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land abgestimmt. Grundsätzlich stellen Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen gemäß Paragraf 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Ein solcher Eingriff bedarf gemäß Paragraf 17 Absatz 3 einer schriftlichen Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Bei einigen Maßnahmen im Rahmen der Landesgartenschau Burg wurde eine entsprechende schriftliche Genehmigung von Seiten der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land erteilt“, sagt er. Viele Arbeiten seien allerdings im denkmalschutzrechtlichen Rahmen erfolgt. Hierbei seien die Behörden entsprechend begleitend tätig gewesen.

Stehen die Parkanlagen nach dem Aufheben des alten Schutzstatus nun weiter unter einem Schutz? Als Baudenkmale genießen die Anlagen weiter einen geschützten Status, teilt er mit. Auch künftig wachen die Behörden über die Anlagen. Veränderungen bedürfen einer Genehmigung. Allerdings ist eine naturschutzrechtliche Unterschutzstellung in Zukunft nicht geplant.

Warum die Unterlagen aus der DDR nicht mehr auffindbar sind, in denen der Schutzstatus der Parkanlagen festgehalten ist, konnte die Kreisverwaltung nicht erklären. Mehrere Recherchen zu den Unterlagen in verschiedenen Behörden blieben erfolglos, heißt es.

Mehr Informationen zur Laga 2018 in Burg gibt es hier.