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Bußgeldkatalog Schneller zum Führerscheinentzug

Seit Ende April gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Die neue Version trifft in Burg und in der Region auf ein unterschiedliches Echo.

Von Thomas Pusch 10.05.2020, 01:01

Burg l Die Bilder haben bei den meisten Menschen mindestens Kopfschütteln, wenn nicht sogar Wut ausgelöst. Ein Unfall auf der Autobahn, ein Stau hat sich gebildet, die Rettungsfahrzeuge kommen nicht zum Einsatzort, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde. Dabei ist die Regel ganz einfach. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren weiter nach links, alle anderen nach rechts. Mit dem neuen Bußgeldkatalog wird dieser Verstoß nun hart bestraft. Verkehrssünder, die keine Rettungsgasse bilden, erwarten 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Strafregister und ein Monat Fahrverbot. Noch teurer wird es für Fahrer, die die Rettungsgasse befahren und beispielsweise Einsatzfahrzeugen folgen. In solchen Fällen können mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot die Konsequenz sein.

Noch stärker ins Visier geraten sind auch die Temposünder. Wer innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell ist, verliert genauso den Führerschein, wie jemand, der außerorts die Höchstgeschwindigkeit um 26 Stundenkilometer überschreitet. Bislang war die Grenze innerorts bei 31, außerorts bei 41 Stundenkilometern.

Im Polizeirevier Jerichower Land wird die Gesetzesnovelle auf Anfrage der Volksstimme von Pressesprecher Christian Sewina zwar nicht bewertet, die Statistik spricht aber eine deutliche Sprache. Zwar finde sich überhöhte Geschwindigkeit eher im Mittelfeld der Ursachen bei dem Verkehrsunfallgeschehen wieder. So seien zum Beispiel der ungenügende Abstand, die falsche Straßenbenutzung, das Wenden/Rückwärtsfahren und andere Ursachen wesentlich häufiger als Hauptunfallursache genannt, als die überhöhte Geschwindigkeit. „Trotzdem ist zu beachten, dass es aufgrund der überhöhten Geschwindigkeiten in der Regel zu schweren Folgen, wie zum Beispiel schweren Verletzungen, getöteten Personen und hohen Sachschäden kommt“, so Sewina.

Natürlich werde darauf geachtet, dass die Neuerungen in dem Bußgeldkatalog im täglichen Dienst beachtet werden. Dies betrifft zum Beispiel auch die neue Regelung, dass Autofahrer beim Überholen von Fahrradfahrern einen Mindestabstand von eineinhalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts einhalten und die neue Regelung, dass zum Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. „Eine explizite Erhöhung von Kontrollen wird derzeit nicht in Betracht gezogen, stellte Sewina klar.

Burgs Ortswehrleiter Jens Wiedemann hofft, dass die härteren Strafen beim Missachten der Rettungsgasse Wirkung zeigen werden. „Das erste Fahrzeug hat es immer schwer zur Einsatzstelle zu kommen, erst dann wird die Gasse gebildet, das muss sich ändern“, sagte er.

Das findet auch Frank Geßner. Der Vorsitzende des Motorsportclubs Burg ist regionaler Vertreter des ADAC. Sehr kritisch sieht er hingegen die niedrigeren Schwellen für den Führerscheinentzug bei Tempoverstößen. „Da war die alte Version besser, man hätte ja die Strafen verschärfen können“, meinte er am Freitag im Gespräch mit der Volksstimme. Eine Überschreitung von 21 Stundenkilometern sei keine Raserei, das könne auch aus Unachtsamkeit schnell passieren.

Immerhin 282-mal wurde der Führerschein im vergangenen Jahr im Jerichower Land entzogen, wie Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann auf Anfrage der Volksstimme mitteile.