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Corona-Pandemie Pflegepersonen bekommen Hilfe

Die Corona-Pandemie hat den Umgang mit pflegebedürftigen Personen erschwert. Die Gemeinde Möser hat einige Sonderregelungen ausgearbeitet.

Von Nicole Grandt 25.08.2020, 12:48

Möser l Die vergangenen Monate waren für nahezu jeden anstrengend und turbulent. Und für viele Menschen ist es neben Homeoffice, Kinderbetreuung oder Kurzarbeit zusätzlich herausfordernd, die Pflege und Betreuung eines Familienmitgliedes zu organisieren und auch zu finanzieren. „Vielen Betroffenen fällt es schwer, in dieser komplizierten Situation den Überblick zu behalten“, meint Melissa Kropp, Sprecherin vom Verband Pflegehilfe dazu.

Um den Überblick wiederzuerlangen, hat die Gemeinde Möser nun auf ihrer Internetseite eine kompakte Beschreibung veröffentlicht, an der sich Betroffene orientieren können, wie gehandelt oder reagiert werden könne und welche Unterstützungen ihnen zustehen und wie sie diese erhalten können. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. September. Wie es nach diesem Zeitraum weiter geht, ist derzeit noch nicht bekannt, allerdings werden eventuelle Änderungen oder Verlängerungen rechtzeitig bekannt gegeben. Wer von den derzeitigen Regelungen profitieren möchte, muss diese also rechtzeitig geltend machen.

Wie müssen Berufstätige vorgehen, wenn sie sich um eine pflegebedürftige Person kümmern wollen oder müssen? Berufstätige haben generell die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, erklärt Melissa Kropp. Die Betreffenden haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzzahlung. Statt wie sonst üblich können die Angehörigen 20 Tage diese Leistung erhalten, statt wie sonst üblich zehn Tage.

Viele Personen nehmen häusliche Pflege in Anspruch. Sollte dies derzeit – beispielsweise wegen Engpässen oder vielleicht einer Corona-Infektion – nicht möglich sein, informiert die Gemeinde Möser auch für diesen Fall über eine Lösung. In diesem Fall Sachleistungsbetrag genutzt werden, der bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Die zu pflegende Person muss allerdings den Pflegegrad zwei bis fünf haben. Der Sachleistungsbetrag kann gezielt für die Vertretung durch beispielsweise Pflegepersonal, aber auch Personen wie Nachbarn oder andere Bezugspersonen eingesetzt werden. Das Geld - in Höhe von bis zu 1995 Euro - kann für maximal drei Monate bezogen werden.

Vor der Corona-Pandemie erhielten Pflegebedürftige für die häusliche Pflege und Versorgung die Kosten von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat erstattet. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel.

Rückwirkend ab dem 1. April und bis zum 30. September gilt ein Höchstbetrag von bis zu 60 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat. Pflegebedürftige benötigen dazu allerdings keinen gesonderten Antrag und können die Rechnung - die allerdings im oben genannten Zeitraum ausgestellt werden muss - wie sonst auch bei der Pflegekasse einreichen.

Doch wie ist vorzugehen, wenn eine zu pflegende Person an Covid-19 erkrankt? Schließlich sind besonders ältere Personen von dieser Krankheit bedroht. Auch hier gibt es derzeit Sonderregelungen, die die Gemeinde genauer ausgeführt hat. Falls eine Person, die gepflegt wird, so schwer an Covid-19 erkrankt, dass ein Transport ins Krankenhaus nötig ist, wird vorübergehend keine Genehmigung der Krankenkasse vorab benötigt. Dies gilt auch dann, wenn der Patient unter behördlich angeordneter Quarantäne steht.