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Debatte in Biederitz Hohe Steuern auf Hunde

Die Hundsteuersatzung von Biederitz wird überarbeitet. Die Abgaben werden wohl steigen.

Von Thomas Rauwald 06.02.2017, 00:01

Biederitz l In der Gemeinde Biederitz befassen sich die Mitglieder der Ortschaftsräte dieser Tage mit der Neufassung der Hundesteuersatzung, die letztmalig im Jahr 2012 angepasst worden war.

Die mit der Neufassung verbundene Erhöhung der Steuersätze ist eine Maßnahme des fortgeschriebenen Konsolidierungskonzeptes der Gemeinde, um zu einem ausgeglichenen Haushalt für das laufende Jahr zu kommen.

Die Ortschaftsräte von Gübs hatten bei der Anhörung dem Satzungsentwurf und somit dem Vorschlag der Verwaltung über das Maß der Anhebung eine Abfuhr erteilt. Generell wendet sich die Mehrheit des Ortschaftsrates gegen höhere Belastungen der Einwohner.

In Biederitz und auch in Königsborn fand die Satzung die Unterstützung der Ortschaftsräte. Einmütig ist jedoch gefordert worden, dass die Gemeindeverwaltung dann auch mehr für die Hundehalter tun müsse. Vor allem fehle es an ausreichenden Hundetoiletten mit den notwendigen Tüten, um die Hinterlassenschaft der Vierbeiner beim Gassigehen auch gleich entsorgen zu können und nicht bis nach Hause mitnehmen zu müssen.

Vermisst wurde auch eine höhere Kontrolldichte. Das betrifft nicht nur den Umstand, ob wirklich alle in der Gemeinde gehaltenen Hunde auch angemeldet sind. Zudem verärgert viele, dass es Hundebesitzern egal zu sein scheint, wo ihre Lieblinge ihr Geschäft verrichten. Selbst auf Plätzen, bei denen darauf hingewiesen wird, dass Hunde dort nichts zu suchen haben, liegen die Hinterlassenschaften im Rasen.

In Königsborn hatten die Kindergartenkinder im Frühjahr 2015 gezählt, wie viele eklige Hundehaufen sich auf ihrem nur kurzen Weg von der Kita bis zur Sporthalle befinden. Sie kamen auf 20 dieser Hinterlassenschaften.

In der neuen Satzung ist vorgesehen, die Steuer für den ersten Hund von 50 auf 75 Euro, für den zweiten Hund von 100 auf 125 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund von 200 auf 250 Euro anzuheben. Mit 500 Euro unverändert sollen gefährliche Hunde besteuert werden. Hundezüchter werden mit einer Zwingersteuer belegt. Sie soll von 100 auf 130 Euro steigen.

In Summe sind im Jahre 2016 rund 51 000 Euro Hundesteuer in die Biederitzer Gemeindekasse geflossen. Mit der jetzigen Erhöhung sind im Hauhsaltsplan 2017 für die Hundesteuer 77 000 Euro Einnahmen veranschlagt.

Mit der Erhöhung hat die Gemeinde Biederitz im Vergleich zu umliegenden Gemeinden und Städten (außer Magdeburg) recht hohe Steuersätze. Dort sind die Satzungen aber auch teilweise bis zu sieben Jahre alt. In Möckern zum Beispiel sind 40 Euro (75 Euro künftig in Biederitz) für den ersten Hund zu zahlen und in Gommern für den zweiten 70 Euro (125 Euro künftig in Biederitz).

Am meisten wurde unter den Ortschaftsräten die Anhebung für den dritten und jeden weiteren Hund diskutiert. Jedoch war auch zu hören, dass, wer sich drei Hunde leisten kann, auch die Steueranhebung um 50 Euro verschmerzen können sollte.

Mehr als 250 Euro für den dritten Hund wie in Biederitz wird in keiner anderen benachbarten Kommune verlangt, nicht einmal in der Landeshauptstadt.

Bei den gefährlichen Hunden liegt Möser mit 600 Euro um 100 Euro höher als Biederitz.

Montagabend werden die Woltersdorfer Ortsräte über diesen Satzungsentwurf befinden. Am 9. Februar tagt der Heyrothsberger Ortschaftsrat und am 21. der von Gerwisch.

Heftigere Diskussionen sind zu erwarten, wenn in den Ortschaften über die bevorstehende Anhebung der Elternbeiträge für die Kitabetreuung gesprochen wird. Auch dies ist im Konsoliderungskonzept 2017 bis 2025 bereits ebenso festgeschrieben wie die Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenordnung. Dass es Steigerungen gibt, ist sicher. Die Diskussion wird erweisen, in welchem Umfang sich die Anhebungen für Kita und Friedhof bewegen.