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Diesel-Betrug Freispruch mit Revision belegt

Der Freispruch im Burger Dieselpanscher-Prozess wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Von Andreas Mangiras 15.06.2018, 18:14

Magdeburg/Burg l Gegen den Freispruch des 34-jährigen Polen, dem banden- und gewerbsmäßiger Steuerbetrug in der Firma AS Gold GmbH in Burg in Millionenhöhe vorgeworfen worden war, hat die Staatsanwaltschaft Stendal vor Ablauf der einwöchigen Frist am Montag Revision eingelegt. Das bestätigte Christian Löffler, Pressesprecher am Landgericht Magdeburg, am Freitag.

Die 9. Wirtschaftsstrafkammer sah in den vorgelegten Belegen keinen Nachweis, dass hohe Angestellte der Firma AS Gold Radom bewusst an einem Steuerbetrügersystem mitgeplant und mitgewirkt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.

Laut Anklage sollen zwischen Juli 2010 und Juni 2011 in Burg statt steuerbefreitem Biodiesel und Schmieröl 15 Millionen Liter eines Ölgemisches hergestellt worden sein, das als Diesel diente. Steuerschaden: Sieben Millionen Euro. Das mögliche Strafmaß hätte zwischen sechs Monaten und zehn Jahren gelegen.

Zu der Burger Firma und ihrer polnischen Mutter laufen am Landgericht weitere Verfahren. Deren Ende ist derzeit nicht absehbar.

Die Anklage will ein Steuerbetrugssystem aufdecken, mit dem zwischen 2010 und 2014 in Burg der Fiskus um rund 100 Millionen Euro betrogen worden sein soll. Die Firmen sollen nur vorgegeben haben, steuerbefreite Schmieröle herzustellen. Tatsächlich wurde Diesel produziert und verkauft.

In einem Fall mit sechs Angeklagten geht es um rund 55 Millionen Liter Diesel- und Ölgemische. Steuerschaden: 13,1 Millionen Euro.

Im anderen Fall wird sieben Männern und einer Frau vorgeworfen, rund 78 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Ermittler haben errechnet, dass ein Tanklastzug voller Diesel, der als steuerbefreites Schmieröl deklariert wird, zwischen 20.000 und 30.000 Euro Extragewinn einbringt.

Bei der Revision geht es nicht um neue Tatsachen, sondern um mögliche Verfahrensfehler. Die Begründung zur Revision liegt noch nicht vor, so Gerichtssprecher Löffler. Liegt sie vor, wird sie geprüft.

Wird die Revision zurückgewiesen, erhält das gefällte Urteil (AZ: 29 KLs 308 Js 8402/17 - 4/17) Rechtskraft. Wird ihr stattgegeben, muss eine andere Kammer des Landgerichts den Fall neu verhandeln.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.