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Erschossener Wolf Kein Hinweis auf den Täter

Im November 2015 fand ein Jagdpächter zwischen Loburg und Lübars einen weiblichen Wolf mit einer tödlichen Schussverletzung.

Von Tobias Dachenhausen 03.08.2016, 01:01

Loburg/Lübars/Burg l Knapp neun Monate nach dem Vorfall fehlt der Polizei noch immer jegliche Spur zum Täter. Sicher sei lediglich, dass der Wolf nicht an dem Ort erschossen wurde, an dem er letztendlich aufgefunden wurde. Fahrspuren konnten am Fundort festgestellt werden. Das erklärte Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch jedoch bereits im Dezember vergangenen Jahres. Die Spurenauswertung sowie die Anlayse der Munition haben nichts gebracht. „Wir konnten in dem Tier lediglich Reste von Munition sicherstellen, die aber nicht mehr zu verwerten waren“, erklärt der Polizeisprecher. Somit ist das Revier weiter auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Dabei helfen und motivieren wollen auch Naturschutzbund (Nabu) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. Sowohl Verband als auch Verein haben Belohnungen in Höhe von insgesamt 7000 Euro ausgesetzt für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen. Der Nabu sieht grundsätzlich große Schwierigkeiten bei der Verfolgung in Fällen von Umweltkriminalität. Mit Auslobung der 5000 Euro Belohnung will der Nabu die Arbeit der Ermittlungsbehörden unterstützen. „Bestehende Konflikte zwischen Mensch und Wildtier werden durch das Wolfsmanagement der Bundesländer im Einvernehmen aller betroffenen Interessensgruppen getroffen. Wer aber eigenmächtig und dazu noch mit einer Schusswaffe versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, handelt kriminell“, begründet Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das sei eine Straftat, die nicht der Konfliktlösung diene, sondern dem Dialog schade, heißt es in einer Pressemitteilung des Nabu zu diesem Vorfall.

Unterstützung erhält der Verband von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, die ebenfalls eine Belohnung für sachdienliche Hinweise ausgesetzt hat, die zur Ermittlung des Täters führen. Mit 2000 Euro will der Verein Hinweisgeber belohnen. Ende Januar wurde die Belohnung bereits ausgesetzt, die aber weiterhin Bestand hat. „Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verurteilt aufs Schärfste diese abscheuliche Tat und hat Strafanzeige bei den zuständigen Behörden gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Januar 2016. Der Verein setzt sich für die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ein, verkennt aber nicht, dass sich für einige Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel die Nutztierhalter, die Arbeits- und Lebensbedingungen mit dieser Rückkehr verändert haben. Spekulationen über mögliche Täter und eine Vorverurteilung einzelner Bevölkerungsgruppen lehnt die Gesellschaft ab.

In Sachsen-Anhalt leben derzeit etwa 50 Wölfe, davon zwei Rudel im Jerichower Land. Das Landesumweltamt geht von zehn Gebieten in Sachsen-Anhalt aus, wo Wölfe angesiedelt sind. Dabei sind der Fläming und die Altmark Schwerpunktterritorien.

Wird der Täter, der die Jungwölfin im November vergangenen Jahres erschossen und an der Straße zwischen Loburg und Lübars abgelegt hat, doch noch gefasst, wartet auf ihn eine saftige Strafe. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Jedoch schwindet auch bei der Polizei nach fast neun Monaten ohne Hinweis die Hoffnung. Doch Polizeisprecher Kriebitzsch betont: „Auch jetzt würden wir uns über jeden Tipp freuen.“

Wer Hinweise zur Tat geben kann oder etwas gesehen hat, wird gebeten sich unter der Nummer 03921/92 00 bei der Polizei zu melden.