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Feuerwerk Verkaufen verboten, böllern erlaubt

Vor Silvester darf kein Feuerwerk verkauft werden. Das heißt aber nicht, dass es zum Jahreswechsel keine Böllerei geben wird.

Von Thomas Pusch 18.12.2020, 00:01

Burg l Silvester ist für viele ohne Feuerwerk so unvollständig wie für andere ein Jahreswechsel ohne Pfannkuchen oder Bleigießen. Bei ihrer jüngsten Zusammenkunft haben sich Bund und Länder allerdings darauf geeinigt, den Verkauf von Feuerwerk vor Silvester zu verbieten. Zum einen sollten damit größere Menschenansammlungen verhindert werden, zum anderen zusätzliche Patienten in den Krankenhäusern.

Jedes Jahr verletzen sich Hunderte Menschen in Deutschland durch Feuerwerkskörper. Vor allem betroffen sind Augen und Hände. „An keinem anderen Tag gibt es so viele Verletzte wie in der Silvesternacht“, warnt die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie ein Feuerwerksverbot begrüßt. Jede Böllerverletzung sei eine zu viel, heißt es darin. Jedes Jahr herrsche gewöhnlich Hochbetrieb, jede mögliche Entlastung sei begrüßenswert. Das ist auch im Jerichower Land nicht anders. „Es gibt Verletzungen und Verbrennungen durch Knaller, auch durch Unachtsamkeiten, so landete im vergangenen Jahr bei einem Kind eine Rakete in der Kapuze“, hatte eine Krankenschwester aus der Helios-Klinik Silvester 2019 im Gespräch mit der Volksstimme aufgezählt.

Am 29. Dezember fiel in den vergangenen Jahren stets der Startschuss für den Verkauf von Feuerwerk und Knallkörpern in den Geschäften. Supermärkte, Discounter, Drogeriemärkte und viele andere lockten mit bunten Angeboten. Das soll in diesem Jahr anders sein. „Der Bund hat ein Verkaufsverbot angekündigt, es aber noch nicht erlassen“, sagte Beigeordneter Thomas Barz (CDU) am Donnerstag im Gespräch mit der Volksstimme. Das werde sich dann aber auf den Einzelhandel vor Ort beziehen, über das Internet sei derzeit noch vieles möglich. Dass der Verkauf untersagt wird, ist auch nicht gleichbedeutend mit dem Verbot der Böllerei. „Wer noch Reste aus dem vergangenen Jahr hat, dürfte sie nach jetzigem Stand auch zünden“, sagte Barz. Das wiederum nicht im öffentlichen Bereich und unter Beachtung der Personenbeschränkung. Wer öffentlich ein Feuerwerk veranstaltet, muss mit 1000 Euro Bußgeld rechnen.

Zum Begrüßen des neuen Jahres gehört für René Krüger vom Burger Bowling-Center ein Feuerwerk. „Das war immer das Highlight unserer Silvesterparty“, sagte er am Donnerstag zur Volksstimme. Im Oktober hatte er bereits wieder bei professionellen Feuerwerkern seine Bestellung aufgegeben. Die Party sei auch schon ausverkauft gewesen. Nun muss sie aber ausfallen, und Krüger kann nur auf ein buntes Spektakel im Himmel beim nächsten Jahreswechsel hoffen.

Christiane Vibrans, Leiterin des Hauses der Diakonie in Burg, findet hingegen, dass das Geld viel besser ausgegeben werden kann. „Spenden Sie es für Brot für die Welt“, rät sie denjenigen, die in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper kaufen können. Üblicherweise sei die Kollekte der Weihnachtsgottesdienste immer für diese Aktion bestimmt gewesen, doch seien viele Gottesdienste im Jerichower Land bereits abgesagt worden. So könnte mit einer Spende für den guten Zweck der Verlust wieder wettgemacht werden. „Brot statt Böller“ eben, wie das Motto der Aktion seit der ersten Spendensammlung Anfang der 80er Jahre in Schleswig-Holstein lautet.