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Gefährliche Straße Wenig Aussichten auf Zebrastreifen

Einen neuen Zebrastreifen als Querungshilfe wird es in Loburg wohl nicht geben.

Von Stephen Zechendorf 20.05.2017, 07:00

Loburg/Möckern l Nach der Diskussion um fehlende Zebrastreifen in der Loburger Dammstraße hat die Stadtverwaltung ein Tempo-Limit für den Bereich am Hort beantragt. Von Zebrastreifen als Querungshilfe hält Möckerns Stadtbürgermeister überhaupt nichts. Donnerstagmittag in Loburg. Die Grundschulkinder machen sich auf den Weg von der Grundschule zum Hort. Dazu müssen sie zuerst die Landesstraße 55 und dann die Bundesstraße 246 überqueren. Der Verkehr rollt zu dieser Zeit. Eine Pädagogin, die die Kinder auf dem Weg zum Hort begleitet, berichtet: „Es sind immer nur die Schulbusfahrer, die anhalten, damit die Kinder über die Straße kommen.“ Einen Zebrastreifen über die L 55 zum Markt gibt es. Über die Bundesstraße müssen es die Kinder ohne schaffen.

„Wir wollen allen Verantwortlichen sagen, dass wir die Entfernung des Zebrastreifens über die B 246 auf Höhe der Feuerwehr nicht ohne Widerstand hinnehmen und zudem einen Zebrastreifen in der Dammstraße vom Hort zum Rathaus fordern“, erklären Christa Nowak, Jan Blaue und Rolf Busse, Mitglieder der BCU Loburg.

„Zebrastreifen sind viel zu gefährlich, weil sie dem Fußgänger das Gefühl vermitteln, hier käme er besonders sicher über die Straße. Das ist aber nicht so“, sagt dagegen Möckerns Stadtoberhaupt Frank von Holly, wenn er über die Forderungen nach einem Zebrastreifen am Loburger Markt spricht. Er habe allen, die jetzt nach einer solchen Querungshilfe rufen, schon vorher gesagt, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien und die Forderungen nichts bringen werden. Von Holly hält die aktuelle Praxis, bei der die Grundschüler nach dem Unterricht von Hortmitarbeitern abgeholt und zum Hort geführt werden für ausreichend.

Auch der Landkreis Jerichower Land lehnt Zebrastreifen als Querungshilfe ab und begründet das mit den Ergebnissen jüngster Verkehrszählungen.

Im Zuge der Baumaßnahme B 246 hatte die Stadt Möckern eine Versetzung des Fußgängerüberweges auf der Burgstraße um etwa 100 Meter in Richtung Markt beantragt. Daraufhin wurde in diesem Bereich im Februar 2017 eine Verkehrsuntersuchung vom Landesstraßenbaubetrieb durchgeführt.

„Die Zählungen ergaben, dass die aktuellen Verkehrsströme für die Genehmigung eines Fußgängerüberweges sowohl an der bisherigen als auch an der beantragten Position nicht ausreichen“, heißt es seitens der Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann. Nach Aussagen des Loburger Ortsbürgermeisters Bernd Wünschmann waren innerhalb von 24 Stunden 4586 Fahrzeuge an dieser Stelle vorbeigefahren. 5000 hätten es sein müssen, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen Zebrastreifen zu belegen.

Nach einer Vor-Ort-Besichtigung – exakt als viele Kinder von der Grundschule zum Hort liefen – ist auch für den CDU-Bundestagsabgeordneten Manfred Behrens klar: „Ich kann hier keine Logik erkennen. Es muss hier doch um die Sicherheit der Kinder gehen.“ Er wolle sich informieren, welche Möglichkeiten es hier gibt. Der Bundespolitiker erinnert an eine Regelung, die es auch auf Bundesstraßen erlauben soll, die Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Schulen und Horteinrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen.

Genau solch ein Tempo-Limit hat die Stadt Möckern bereits beantragt, erklärte auf Volksstimme-Nachfrage Möckerns Stadtbürgermeister Frank von Holly. Die zugelassene Geschwindigkeit auf der B 246 beträgt in diesem Bereich derzeit 50 Km/h.

Es gäbe weitere so genannte Querungshilfen. Zum Beispiel eine Verkehrsinsel auf der Mitte der Bundesstraße. Die wäre ungleich teurer als ein Zebrastreifen, aber sicherer, so Stadtchef Frank von Holly. Dazu wären allerdings bedeutende Umbauarbeiten nötig, nämlich die Verbreiterung der (gerade erst sanierten) Fahrbahn an dieser Stelle. Auch die Parkplätze in diesem Bereich fielen weg, weil sie es für Autofahrer schwer machen, Fußgänger am Straßenrand zu bemerken.

Das Thema hatte an Aktualität gewonnen, nachdem sich am 19. April auf der Dammstraße ein Unfall ereignete, bei dem ein Kind schwer verletzt worden war, als es die Bundesstraße auf Höhe des Rathauses überqueren wollte. Nach Angaben der BCU-Mitglieder und Ortsbürgermeister Wünschmann geschah der Unfall exakt da, wo der Zebrastreifen beantragt worden war. Das sieht Claudia Hopf-Koßmann anders: „Bei dem Unfallort handelt es sich nicht um die Stelle, wo der Zebrastreifen beantragt wurde.“ Der Antrag der Stadt Möckern lautete nach Angaben des Landkreises „Fußgängerüberweg über die B 246 im Marktbereich Loburg.“