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BescheideWarten auf die Grundrente

Die Grundrente ist da. Doch der Blick auf den Kontoauszug zeigt bisher keine Veränderungen in den Rentenauszahlungen. Warum?

Von Nicole Grandt 23.01.2021, 07:00

Burg l Im Juli vergangenen Jahres wurde im Bundestag und im Bundesrat beschlossen, dass zum 1. Januar 2021 eine Grundrente in Deutschland eingeführt wird. Bis diese aber auch bei den Rentnern ankommt, kann es noch ein bisschen dauern, wie Anne-Kathrin Sturm, Leiterin der Unternehmenskommunikation und Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, erklärt. „Die Rentner müssen sich aber keine Gedanken machen, dass das Geld, das ihnen ab jetzt zusteht, verloren gehen würde. Es wird dann rückwirkend ausgezahlt.“ Sie geht davon aus, dass ab Mitte des Jahres die Bescheide verschickt und die Auszahlungen erfolgen würden, allerdings kann es auch etwas länger dauern. „Allein in Mitteldeutschland haben wir eineinhalb Millionen Rentner, bei denen überprüft wird, ob sie Anspruch auf die Grundrente haben. Dies dauert eine gewisse Zeit.“

Die ersten, die ihre Bescheide über die Grundrente in den Händen halten werden, sind diejenigen, die erstmals ab diesem Zeitpunkt Rente erhalten. Bei allen anderen Rentnern, die bereits seit längerem im Ruhestand sind, kann der Versand der Bescheide bis Ende des Jahres 2022 dauern. Warum dauert das so lange, mag sich mancher Rentner fragen. „Die Grundrente und ihre jeweilige Berechnung ist ein enormer Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung“, begründet Sturm die lange Wartezeit. So muss beispielsweise überprüft werden, ob und wie viele Grundrentenzeiten vorhanden sind. Problematisch ist, dass nicht alle diese Zeiten in den digitalen Rentenkonten gespeichert sind. Hinzu kommt die Einkommensprüfung bei jedem einzelnen Rentner und auch Ehepartnern.

Wie viele Rentner das im Jerichower Land betreffen wird, kann sie allerdings bisher noch nicht sagen. Auch dem Landkreis liegen hierzu keine Zahlen vor, allerdings fällt dies auch nicht in den Aufgabenbereich der Kreisverwaltung. „Wie viele Menschen in Mitteldeutschland und explizit im Jerichower Land die Grundrente erhalten werden, dazu liegen im Moment noch keine Daten vor, ich vermute, Mitte April wissen wir dazu genaueres“, so Anne-Kathrin Sturm. Laut dem Zensus des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2011 stellten Rentner rund 25 Prozent der Bevölkerung des Jerichower Landes. Allerdings ließen sich aus den Daten keine Rückschlüsse auf Höhe der Rentenbezüge Einzelner ziehen. Die durchschnittliche Höhe der Rente beläuft sich in Sachsen-Anhalt auf 1299 Euro und ist damit die drittniedrigste durchschnittliche Rente in Deutschland.

Die Rentner des Jerichower Landes müssen aber nichts tun, um die Grundrente zu erhalten. „Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen oder andere Dokumente einzureichen“, führt Anne-Kathrin Sturm aus. „Es wird automatisch von der Rentenversicherung geprüft, ob ein Anspruch besteht, die Rentner müssen von sich aus nicht handeln.“ Und wer bekommt die Grundrente, hat jeder einen Anspruch darauf? Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, erläutert die Pressesprecherin. Um den Grundrentenzuschlag zum bekommen, müssen 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet aber in einem Übergangsbereich bereits dann, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Deutschlandweit werden schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Grundsätzlich sollen die Rentner nun mehr Geld erhalten, die zwar lange gearbeitet haben, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Mit der Prüfung durch die Rentenversicherung ist das Vorgehen allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn ehe der Bescheid an die Rentner verschickt wird, wird zunächst noch durch das Finanzamt überprüft, ob Einnahmen vorhanden sind, die sich auf die Höhe der Grundrente auswirken. „Einkommen beispielsweise durch Vermietung werden angerechnet“, gibt Sturm zu bedenken. Nicht angerechnet werden aber beispielsweise Einnahmen aus einem Minijob oder Beträge aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Doch wie hoch ist die Grundrente nun eigentlich? Gibt es einen festen Betrag, mit dem die Rentner rechnen können? So einfach ist das nicht, denn für jede Person, die für die Grundrente in Frage kommt, wird die Höhe des Betrages, der ausgezahlt wird, individuell berechnet. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der durchschnittliche Grundrentenzuschlag bei rund 75 Euro brutto liegen. Maximal kann der Zuschlag rund 418 Euro brutto betragen. Welche Summe jeder nun bekommt, ist dann dem aktualisierten Rentenbescheid zu entnehmen. Wer durch die Grundrente mehr Geld erhält, muss allerdings auf andere Leistungen, die eventuell bezogen werden, achten. „Die Grundrente hat Einfluss auf einkommensabhängige Sozialleistungen. Der Grundgedanke der sozialen Sicherungssysteme ist, je größer das eigene Einkommen, je geringer fallen die Sozialleistungen aus“, gibt Claudia Hopf-Koßmann, Pressesprecherin des Landkreises Jerichower Land zu bedenken.

„Damit eine grundrentenbedingte Rentenerhöhung nicht sofort vollständig durch geringere Sozialleistungen nivelliert wird und Leistungsberechtigte am Ende keinen Vorteil haben, hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz sowie im Bereich der Sozialhilfe Freibeträge eingeführt. Im Wohngeld wird ein Einkommensfreibetrag – dies betrifft nur die Renteneinkommen – von je nach Einzelfall 1200 Euro bis maximal 2676 Euro je Jahr und Haushaltsmitglied berücksichtigt. Im Bereich der Sozialhilfe beträgt der Freibetrag je nach Einzelfall 100 Euro bis maximal 223 Euro im Monat.“