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Gerichtsprozess Fünf Burger dealen mit Drogen

Fünf Burger sind angeklagt, Drogen im Wert von 100.000 Euro gedealt zu haben. Der Prozessauftakt war in Stendal.

Von Wolfgang Biermann 07.05.2020, 13:34

Stendal/Burg l Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fünf Männern im Alter von 24 bis 32 Jahren seit Donnerstag am Landgericht Stendal in einem großangelegten Verfahren zur Last gelegt. Die fünf Burger sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung mit weiteren gesondert verfolgten oder unbekannt gebliebenen Mittätern und Dealern von Februar 2017 bis Dezember 2019 an insgesamt 31 Straftaten, darunter Aufzucht von Cannabispflanzen in sogenannten Indoor-Anlagen, beteiligt gewesen sein. Dabei geht es neben Cannabis (Marihuana) auch um Ecstasy, Chrystal Meth, Amphetamin und Kokain. 100 000 Euro sollen sich die laut Anklage arbeits- und einkommenslosen Angeklagten damit insgesamt in unterschiedlichen Rollenteilungen in fast drei Jahren zusammengedealt haben.

Im Januar 2017 sollen sie sich zum Rauschgifthandel verabredet und im Folgemonat damit begonnen haben, sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen. Am 4. Dezember 2019 erfolgten bei einer Razzia der Zugriff und die Festnahme der Angeklagten durch die Polizei. Seitdem befinden sie sich in in der JVA Burg, vier davon sind in U-Haft.

Wie beim Prozessauftakt bekannt wurde, verbüßt der mit 24 Jahren jüngste Angeklagte derzeit in anderer Sache ein Haftstrafe in Burg-Madel. Bei ihm fand die Polizei neben Drogen, Drogenutensilien und Bargeld bei der Wohnungsdurchsuchung griffbereit einen Baseballschläger. Der sollte laut Anklage zur Verteidigung der Drogen und der Einnahmen dienen. Unter anderem wird den Angeklagten straferschwerend vorgeworfen, Drogen an unter 18-jährige abgegeben zu haben. So soll ein 16-Jähriger mehrfach Drogen von einem der Angeklagten erhalten haben. Einem anderen Angeklagten wird vorgeworfen am 11. August vorigen Jahres drei 14-jährigen Schülerinnen in Burg Ecstasy-Tabletten überlassen zu haben. Zwei der Mädchen mussten sich laut Anklage ins Krankenhaus zur Notbehandlung begeben. Bis auf einen 30-Jährigen wollen sie sich – „zurzeit“ – nicht zur Sache einlassen. Der aussagewillige Angeklagte wurde beim Prozessauftakt aber nicht gehört, weil Gerichtspsychiater Dr. Reiner Friedrich aus Lüneburg als Gutachter terminbedingt fehlte. Bei den Angeklagten geht es nach Auskunft ihrer Verteidiger um Eigenkonsum und mögliche Drogenabhängigkeiten, was Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnte. Acht Prozesstage hat die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden bislang anberaumt. Nach derzeitiger Planung wird das Urteil am 30. Juni erwartet.