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Gerichtsprozess Sextäter zu sechs Jahren verurteilt

Ein 58-Jähriger soll in Burg eine Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Dafür wurde er nun zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 19.04.2017, 04:00

Stendal/Burg l Das Landgericht Stendal hat einen Wiederholungstäter wegen besonders schwerer sexueller Nötigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 58-Jährige unter Vorhalt eines Messers und mit Gewalt in Burg eine Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat. Zudem ordnete die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden neben der Gefängnisstrafe die Unterbringung des gebürtigen Haldenslebers (Landkreis Börde) in der Sicherungsverwahrung an.
Die Richter sahen es am Ende des vierten Prozesstages als erwiesen an, dass der zweimal wegen Vergewaltigung vorbestrafte Angeklagte nur knapp zwei Monate nach seiner Entlassung aus insgesamt 15-jähriger Haft eine Frau zu sexuellen Handlungen genötigt hat. Das Opfer kümmerte sich gemeinsam mit zwei weiteren Frauen aus reiner Nächstenliebe um den erst im September 2016 aus der Haft Entlassenen, um ihm den Weg in ein normales Leben zu ebnen. Sie besorgten ihm in Burg eine Wohnung und halfen bei der Einrichtung. Als das spätere Opfer am Abend des 14. November beim Angeklagten in der Wohnung vorbeischaute, um die Fenster für das Anbringen von Gardinen auszumessen, forderte er die Frau urplötzlich auf, sich auszuziehen.
Als sie sich weigerte, drückte er sie gegen die Wand und hielt ihr ein Messer an den Hals. „Ich stech dich sonst ab“, stieß er als Drohung aus. Nachdem sie sich ausgezogen habe, fesselte er ihr die Hände auf dem Rücken, warf sie aufs Bett und „führte geschlechtsverkehrsähnliche Handlungen“ aus. Das Messer immer in Reichweite.
Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Nicht er hätte sie gewaltsam dazu genötigt, sondern die Frau hätte ihn zum Sex aufgefordert, wollte er das Gericht glauben machen. So soll sie ihn gefragt haben, „ob er nicht Lust hätte, nach 15 Jahren ohne Frau“. Das Opfer trug eine Schnittwunde an der Schulter sowie weitere Verletzungen davon. Kriminaltechniker fanden an der Klinge eines Küchenmessers Blutanhaftungen. Nach einem Gutachten des LKA handelt es sich demnach eindeutig um die DNA des Opfers.
Das hatte er damit zu erklären versucht, dass die Frau mehrfach in seiner Wohnung gewesen sei und sich dabei selbst verletzt haben könnte, was diese aber als Zeugin von sich wies. Bei einer der beiden vorhergehenden Verurteilungen sei er ebenfalls unschuldig gewesen und hätte achteinhalb Jahre unschuldig gesessen, behauptete er weiter.