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Gerichtsverfahren Motorrad-Diebe nach Jahren verurteilt

7 Jahre hat es gedauert, bis eine Gruppe verurteilt wurde, die Motorräder gestohlen, zerlegt oder weiter verkauft haben. Auch in Biederitz.

Von Ingmar Höfgen 02.02.2021, 23:01

Biederitz/Berlin l Es war ein weißer Transporter mit JL-Kennzeichen und zwei Insassen, dem Polizeibeamte weit in den Süden Deutschlands folgten. Sein Ziel: Eine Tiefgarage im bayerischen Eichstätt. Aber anders, als von der Polizei erhofft, stahlen die beiden Männer mitten in der Nacht kein teures Motorrad. Weil niemand auf frischer Tat ertappt worden, fuhr der weiße Transporter unbehelligt zurück. Unterwegs geriet er in eine vorgetäuschte allgemeine Verkehrskontrolle. So gelangte die Polizei zumindest an die Personalien der beiden. Die sahen auf der Rückfahrt übrigens noch eine Maschine in Magdeburg am Straßenrand stehen – und nahmen sie einfach mit.

Das alles passierte schon im Jahr 2014. Jetzt, knappe sieben Jahre später, hat die überlastete Berliner Justiz diese und weitere Taten endlich verhandelt. Am Mittwoch vergangener Woche wurden vier Deutsche aus Potsdam, Spremberg und Groß Kreutz vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen schweren Diebstahls beziehungsweise gewerbsmäßiger Hehlerei zu Bewährungsstrafen zwischen 18 und 22 Monaten verurteilt. Sebastian G. und Björn M., die beiden Männer im Transporter, gestanden, Maschinen der Marken Ducati, KTM, Suzuki und Yamaha in Berlin entwendet zu haben; der dritte Angeklagte Michael N. räumte ein, sie nach Groß Kreutz gebracht zu haben.

Dort wollte der vierte Angeklagte Christian B. sie weiterverkaufen, als Ganzes oder zerlegt. Er wurde wegen 13 Taten verurteilt. Alle vier ließen durch ihre Strafverteidiger Geständnisse vortragen. Als Motiv wurden immer wieder finanzielle Probleme genannt.

Die zwischen 2012 und 2014 begangenen Taten waren erst 2018 von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt und jetzt verhandelt worden. „Sie können heilfroh sein, dass es so lange gedauert hat“, sagte Amtsrichterin Hauser den vier zwischen 36 und 44 Jahre alten Familienvätern. Nach einer Absprache zwischen allen Seiten, in der Bewährungsstrafen für Geständnisse zugesagt worden waren, wurde der Prozess an einem Tag in reichlich drei Stunden durchgezogen. Wäre er zeitnah durchgeführt worden, wären Bewährungsstrafen wohl fraglich gewesen. „Das war ordentlich organisiert, ordentlich aufgeteilt, die Motorräder waren mit viel Mühe ausgespäht“, so die Richterin weiter, die von „erheblicher krimineller Energie“ sprach. „Ich muss sagen, dass ich es persönlich unbefriedigend finde. Aber was soll´s – so sind die Verhältnisse.“

Als einziger Zeuge musste der Ermittlungsführer vor Gericht aussagen. Seine Darstellungen hinterließen den Eindruck, dass noch weit mehr passiert war als die angeklagten 16 Taten. Der Anstoß zu den Ermittlungen kam aus dem baden-württembergischen Reutlingen. Dort waren im Umkreis von 100 Kilometern zwei Ducatis im Wert von je 20.000 Euro gestohlen worden – und dieselbe Mobilfunknummer hatte sich ins Netz eingeloggt, die sonst westlich zwischen Berlin und Magdeburg unterwegs war. Als sich die SIM-Karte, professionell unter einem falschen Frauennamen registriert, wieder auf den Weg nach Süddeutschland machte, wurde sie bereits observiert. Sie fuhr mit im weißen Transporter.

Danach waren zumindest zwei der jetzt Verurteilten bekannt. Die Polizei beschattete sie, hörte ihre Telefone ab, teilweise live. Der Trick, um die Aufenthaltsorte der Motorräder zu erfahren, klang einfach. Eigentümer, die auf ebay-Kleinanzeigen oder mobile.de annoncierten, wurden kontaktiert. Nach intensiven Gesprächen über die genauen Spezifikationen folgte die Frage nach der Probefahrt. So erfuhren die beiden Männer, wo sie des nachts suchen mussten. Einige Geschädigte erstatteten Anzeige, einige wurden von der Polizei rechtzeitig gewarnt und schafften ihre Maschinen an einen anderen Ort.

So waren die beiden Angeklagten, polizeilich überwacht, viele Nächte unterwegs. Was mit den Motorrädern geschah, bekam die Polizei erst nach einiger Zeit mit. Sie wurden teilweise in Biederitz in den weißen Transporter verladen. Der wurde schließlich auf öffentlichem Straßenland abgestellt – und später von Michael N. abgeholt, der ihn wiederum nach Groß Kreutz fuhr.

Als die Polizei dort im Juli 2014 ein Anwesen durchsuchte, fanden sich zahlreiche Motorräder und Teile aus anderen Diebstählen. So wurde eine komplette Maschine, bei der offenbar die Farbe nicht stimmte, entdeckt. Dieses Modell zu stehlen, das „war ganz klar eine Auftragsarbeit“, schätzte der Ermittlungsführer ein. Der Beamte hatte einen Verdacht, warum auch Motorräder gestohlen wurden, die gar nicht inseriert waren: Einer der Angeklagten sei beruflich einen Betonmischer gefahren und habe seine erhöhte Sicht genutzt, um über die Zäune zu schauen. Die vier Männer, meinte der Ermittler, seien eine Bande, bei der die Aufgaben klar verteilt sind.

Von einer Bande ging das Gericht allerdings schon nicht mehr aus – diese strafschärfende Annahme hätte dem Deal mit Bewährungsstrafen und einem kurzen Prozess wohl auch im Weg gestanden. Wie das Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt und ohne Geständnisse hätte verlaufen können, deutete die Richterin an: Die Diebstahls-Opfer hätten aussagen müssen, ebenso die wohl zahlreichen Observationsbeamten. Das alles haben sich nun alle erspart.

Bei den anderen drei Angeklagten fand die Polizei übrigens nichts – auch nicht bei Sebastian G. Hier vermutete der Ermittler, dass G. sich schon auf dem polizeilichen Radar wähnte. Seine Frau hatte damals ihren VW als gestohlen gemeldet, G. verkaufte in Biederitz den dazugehörigen Motor an eine Privatperson. Dies fiel später in der Werkstatt natürlich auf. Der erboste Käufer rief G. an und beschwerte sich – was dem Ermittler wiederum nicht gefiel. Er staunte aber auch, dass G. weiter nach Motorrädern Ausschau hielt, bis die Polizei ihn im Juli 2014 aufgriff.