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Hunde Der Acker ist kein Hundeklo

Auf landwirtschaftlichen Flächen führen Burger Hundebesitzer immer öfter ihre Vierbeiner aus. Das birgt Risiken.

Von Bettina Schütze 15.08.2017, 02:00

Burg l „Es sind ja nicht nur Grünlandflächen betroffen, auch Felder gehören dazu. Der Landwirt bringt dann die Masse samt Hundekot ins Silo. Das muss nicht sein“ , so Edmund Herrmann. Der Hundekot wird vor allem in Ortsnähe ein Ärgernis für Milchviehbetriebe und Gemüsebauern. Der Kot muss aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Das bedeutet, dass die speziellen Kotbeutel in dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden müssen.

Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie von ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist grundsätzlich gestattet. Dies sehen die gesetzlichen Regelungen vor. Das „ungenutzt“ trifft aber nicht auf Wiesen, die als Weide oder zur Gewinnung von Heu genutzt werden, sowie abgeerntete Ackerflächen zu. „Die Landwirte nutzen ihre Flächen regelmäßig, und das das ganze Jahre über“, so Edmund Herrmann. Deshalb hat der Hundebesitzer kein Recht, diese Flächen zu Freizeitzwecken mit seinem Hund zu betreten.

Das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen bedarf in der Regel immer der Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters.

Nun sind die Landwirte ja keine Hundehasser, sondern oft selbst Hundebesitzer und wissen deshalb, dass die Hunde auch mal freien Auslauf benötigen.

Die Hundebesitzer sollten aber wissen, dass eingezäunte Flächen mit Tieren oder sichtbar als Mähweide genutzte Flächen für Hunde absolut tabu sind. Denn Hundekot auf Weiden kann im Fall der Mahd im Futter durchaus problematisch sein. Ein bestimmter Erreger, Neospora Caninum, der gelegentlich im Hundekot zu finden ist, kann Fehlgeburten bei Rindern auslösen. Nicht zu unterschätzen ist der hygienische Aspekt. Bei Mähwiesen beispielsweise hat der Hundekot nicht gerade positive Auswirkungen auf die Kühe.

Im Fall der der Volksstimme vorliegenden Fotos behält es sich der Eigentümer der Flächen vor, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.