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Kinderbetreuung Eltern zahlen mehr für Kita

Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kitas in Möser erhöhen. Doch die 30-%-Steigerung werden vom Tisch genommen.

Von Anke Reppin 15.03.2020, 00:01

Möser l Zum 1. Mai dieses Jahres sollten sich die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippe und Kindergarten erhöhen. So sah es die Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung vor. Nach der Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstagabend steht fest: Der Termin, ab dem die Eltern tiefer als bisher für die Kinderbetreuung in die Tasche greifen müssen, verschiebt sich. Die Mitglieder des Ausschusses waren nicht damit einverstanden, dass sich die Beiträge zum Teil um 30 Prozent erhöhen sollen.

Die Finanzierungsbedingungen für die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt haben sich in den vergangenen Jahren ständig verändert. Der Gesetzgeber, also der Landtag von Sachsen-Anhalt, hält die Kommunen mit der Umsetzung seiner Vorstellungen auf Trab. Viele Gemeinden haben Schwierigkeiten, die Änderungen termingerecht umzusetzen. Der Aufwand für die Gemeindeverwaltungen ist groß.

So sind die Kostenbeiträge der Eltern aufgrund der fünften Änderung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln. Eltern sollen das Recht haben, den Betreuungsbedarf für ihre Kinder entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu wählen, begründet der Gesetzgeber. Die individuellen Betreuungsstunden müssen seit dem 1. August 2019 schriftlich zwischen den Eltern und der Einrichtung vereinbart werden. Die Elternbeiträge sind nach der Anzahl der jeweils vereinbarten Betreuungsstunden zu staffeln. Für die Betreuung im Hort in der Gemeinde Möser sind auf diese Weise insgesamt 21 unterschiedliche Kostenbeiträge entstanden. Sie reichen von 35 bis 104 Euro monatlich.

Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt sieht ebenfalls vor, dass für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Kindertagesstätten betreut werden und noch nicht die Schule besuchen, der gesamte Kostenbeitrag ab dem 1. Januar 2019 den Kostenbeitrag nicht übersteigen darf, der für das älteste betreute Kind, das noch nicht die Schule besucht, zu entrichten ist. Schon das klingt kompliziert.

Des Weiteren gilt aber auch, dass ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 von Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Kindertagesstätten betreut werden, nur der Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind zu entrichten ist und der Beitrag für Kinder, die die Schule besuchen und in den Hort gehen. In der Gemeinde Möser verkompliziert sich die Berechnung der Elternbeiträge weiterhin durch einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. Hierin ist festgehalten, dass die Eltern mit 49 Prozent an für die Gemeinde tatsächlich entstehenden Kosten zu beteiligen sind.

Die Gemeindeverwaltung sieht nun vor, die Elternbeiträge für Kinderkrippe und Kindergarten an die aktuelle Entwicklung der Kosten anzupassen. Unter Berücksichtigung aller Vorgaben ergab die Berechnung aber Beitragshöhen, die für die Eltern – je nach Betreuungsumfang – eine Erhöhung zwischen fünf und 30 Prozent ausmachen würden. Das ist den Mitgliedern des Sozialausschusses zu viel, wie sie in der Beratung zur Thematik am Donnerstagabend deutlich machten.

„Wir haben das in unserer Fraktion intensiv beraten“, sagte Peter Hammer für die SPD. Zum einen sollte nach ihrer Auffassung ein Kindergartenplatz nicht teurer sein als ein Krippenplatz. Nach den aktuellen Berechnungen wäre das aber zum Teil so. Zum anderen spricht sich die SPD-Fraktion im Gemeinderat dafür aus, dass die Erhöhung der Beiträge maximal zwölf Prozent betragen sollte. „Deshalb geht unsere Bitte an die Verwaltung, die Beschlussvorlage noch einmal zu überarbeiten“, sagte Hammer.

Gemeindebürgermeister Bernd Köppen machte deutlich, dass die Berechnung der geplanten höheren Elternbeiträge auf den vorhandenen Vorgaben beruht. „Handlungsrichtlinie ist der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates“, betonte Köppen. Darüber hinaus habe das Land Sachsen-Anhalt seine Zuschüsse zur Kinderbetreuung deutlich geändert. Auch das habe berücksichtigt werden müssen. Wiebke Beuke, zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung für den Bereich Kindertagesstätten, sagte, auch die Nachbargemeinden seien dabei, aufgrund der veränderten Finanzierungsbedingungen für die Kinderbetreuung, neue Berechnungen für die Elternbeiträge anzustellen. Die derzeitigen Beiträge in der Gemeinde Möser würden auf Vereinbarungen aus dem Jahr 2018 basieren.

Bei den Vereinbarungen handelt es sich um die so genannten Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, die die Träger der Kindertagesstätten mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landkreis, abschließen und zu denen Einvernehmen mit der Gemeinde hergestellt werden muss.

2019 erfolgte keine Anpassung der Elternbeiträge. Nun soll die geplante Anpassung auf der Basis der Vereinbarungen für das Jahr 2020 erfolgen. „Eine andere Berechnung kann dann erfolgen, wenn wir den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates auflösen“, erklärte Bernd Köppen im Sozialausschuss. Vier von fünf Mitgliedern des Ausschusses stimmten daraufhin am Donnerstagabend dafür, den Beschluss zu kippen. Nun muss der Gemeinderat über die Aufhebung des Beschlusses endgültig entscheiden.

Die Gemeindeverwaltung will nun eine Neuberechnung vornehmen. Bernd Köppen kündigte an, mit den neuen Zahlen auf die Fraktionen zur Abstimmung zuzugehen. Die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten verschiebt sich damit um mindestens einen Monat. Frühestens zum 1. Juni könnte die Erhöhung greifen.

Die Vorsitzende der Gemeindeelternvertretung, Dominique Hitzeroth, begrüßte das Votum des Sozialausschusses. „Ich finde es gut, dass das nochmal beraten wird“, sagte sie. Die aktuell vorgesehenen Steigerungen bei den Beiträgen seien „schwer nachvollziehbar und zu hoch“.