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Kinderpornos Superintendentin zu Burger Ex-Stadtrat

Superintendentin Ute Mertens äußerst sich zur Verurteilung des Burger Ex-Stadtrates wegen Kinderpornos.

Von Mario Kraus 20.12.2018, 00:01

Volksstimme: Frau Mertens, waren Sie überrascht von dem Fall?

Ute Mertens: Ja selbstverständlich. So wie viele andere auch.

Die Volksstimme hat online am 12. Dezember erstmals darüber berichtet, wann haben Sie davon erfahren?

Ich bin am 3. Dezember durch Bürgermeister Jörg Rehbaum unterrichtet worden. Unmittelbar danach haben ich und meine Mitarbeiter sofort gehandelt. Das heißt, die Landeskirche ebenso informiert wie den reformierten Kirchenkreis Halle, das Presbyterium der Burger Petri-Gemeinde, Pfarrer van Wieren und weitere Personen, wie Pfarrer Gümbel, denn er ar nicht  ur Stadtrat sondern auch Mitglied eines Gemeindekirchenrates. Wir haben ihn sofort von der Kinderbetreuung entbunden, also schnellstmöglich alle notwendigen Schritte eingeleitet.

Wie Sie wissen, begannen die Ermittlungen bereits 2016. Da stellt sich schon die Frage, ob die Kirchenleitung nicht tatsächlich schon vorher davon gewusst hatte.

Ich weiß, dass diese Fragen oft gestellt werden. Auch mir als Superintendentin. Aber ich kann nur betonen, was ich bei der vorhergehenden Frage schon gesagt habe: Es gab vor dem 3. Dezember definitiv keine Informationen von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei an uns. Das hat uns auch getroffen. Und auch der Arbeitgeber – die AWO – hat ja offensichtlich nichts zuvor davon gewusst. Warum das so ist, kann ich nicht sagen. Zufrieden bin ich darüber auch nicht. Es wäre zweifellos besser gewesen, wenn auch wir als Kirche davon zeitnah in Kenntnis gesetzt worden wären.

Haben Sie Verständnis, dass die Zeit-Frage, wie ich sie einmal nennen möchte, viele beschäftigt und auch von Parteien, wie jetzt von der CDU, kritisch auf die Tagesordnung gestellt wird?

Ich kann grundsätzlich verstehen, dass Menschen danach fragen. Das tue ich ja auch. Mir ist auch klar, dass er SPD-Stadtrat war. Die Tatsache, dass die Informationen, die zwei Jahre später an die Öffentlichkeit kommen, nun für eine politische Debatte genutzt werden, halte ich für falsch und daran beteiligen wir uns auch nicht. Wir haben das getan, was notwendig ist und gehen damit offensiv um, wie das Gespräch beweist.

Aber unter dem Dach der Kirche wird genauer hingeschaut …

Das mag angesichts vieler öffentlicher Fälle deutschlandweit sein, wobei auch vieles in einen Topf geworfen wird. Ich wehre mich dagegen, von der einen Kirche zu sprechen. Vielerorts, auch in unserem Kirchenkreis Elbe-Fläming, wird eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit betrieben. Dafür geben viele Männer und Frauen ihr Bestes und engagieren sich ehrenamtlich, was ich großartig finde. Und auch die Kinderbetreuung im Kinderclub International der Petri-Gemeinde war und ist inhaltlich sehr gut ausgerichtet und stößt auf große Akzeptanz. Da gibt es bislang keine anderen Auffassungen.

Gab es in den vergangenen Monaten oder Jahren Hinweise oder Beschwerden von Eltern?

Nein, das ist mir nicht bekannt. Auch mit Pfarrer van Wieren habe ich ausführlich darüber geredet. Es gab keine Hinweise und keine Klagen im Zusammenhang mit der direkten Kinder- und Jugendarbeit. Wäre das der Fall gewesen, hätten wir natürlich sofort reagiert und die notwendigen Schlüsse gezogen. Da unterscheiden wir uns nicht von anderen Vereinen oder Trägern der Kinder- und Jugendarbeit.

Sie erwähnten in der vergangenen Woche die seelsorgerliche Schweigepflicht, die auch in diesem Fall gilt. Wie war das gemeint?

Nachdem die Verurteilung bekannt wurde, ist er nicht nur von den Aufgaben entbunden, sondern es ist auch mit ihm über die Angelegenheit gesprochen worden. Der Inhalt des Gesprächs ist vertraulich und fällt unter die seelsorgerliche Schweigepflicht, an die wir als Pfarrerinnen und Pfarrer gebunden sind.

Der Burger Ex-Stadtrat hatte gegenüber der Volksstimme angekündigt, die Stadt verlassen zu wollen. Halten Sie das für richtig?

Vielleicht ist es für ihn am besten so. Das ist aber seine persönliche Entscheidung, die er selbst treffen muss.

Wie geht es jetzt in der Kinder- und Jugendarbeit im Kinderclub weiter?

Es wird auf jeden Fall weitergehen, das ist unser Bestreben. Wie die Arbeit personell weiter ausgestaltet wird, müssen wir noch klären. Aber die Projekte werden in jedem Fall fortgesetzt.

Welche Maßstäbe gelten denn für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen?

Das sind die gleichen, die für jeden anderen Verein auch gelten. Wer beispielsweise auch bei uns leitend in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, benötigt neben der Jugendleitercard auch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Und auch bei uns gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.