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Klage abgewiesen Niederlage für Genthiner Stadtchef

Die Auskunftsklage des Genthiner Bürgermeister Matthias Günther wurde vor dem Burger Amtsgericht abgewiesen. Es ging um Informationen.

Von Simone Pötschke 09.10.2020, 01:01

Burg/Genthin l Donnerstagmorgen, kurz vor 9 Uhr im Burger Amtsgericht. Wo sich vor drei Wochen noch die Neugierigen drängelten, um die Verhandlung in der Auskunftsklage von Genthins Bürgermeister Matthias Günther gegen seine beiden Amtskollegen Nicole Golz (Elbe-Parey) und Harald Bothe (Jerichow, alle parteilos) zu verfolgen, verlieren sich nur zwei Prozessbeteiligte. Diesmal geht auch alles ganz schnell. Um kurz nach 9 Uhr betritt Richterin Ulrike Walter Saal 3, Günther und Golz folgen ihr. „Die Klage wird abgewiesen“, verkündet Walter, die Begründung wird schriftlich zugestellt. „Vielen Dank“, sagt Elbe-Pareys Bürgermeisterin und verlässt den Saal. Auf die Frage, ob sie mit diesem Urteil gerechnet habe, spricht sie von nicht bestehenden Verpflichtungen.

Mit seiner Klage hatte Günther erreichen wollen, dass ihm Golz und Bothe Informationen zu unternehmerischen Entscheidungen der Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft (QSG) preisgeben. Der Tourismusverein Genthin/Elbe-Parey/Jerichow ist alleiniger Gesellschafter der QSG, Günther dessen Vorsitzender. Als diesem stünden ihm die Informationen zu, meint er. Naturgemäß sehen die Beklagten das anders.

Schon in der Verhandlung am 18. September prallten die unterschiedlichen Meinungen aufeinander. Während der Anwalt der Stadt Genthin, Dr. Joachim Natterer, sich auf ein Auskunftsrecht des Bürgermeisters nach GmbH-Gesetz berief, verwiesen Golz und Bothe auf das Vereinsrecht, das nach ihrem Verständnis auf Mehrheitsbeschlüssen innerhalb des Vorstandes beruhe. Vielmehr diene die Klage nur dem Zweck, QSG-Geschäftsführer Lars Bonitz zu diskreditieren. Dieser sei aber nur dem Vorstand und nicht einzelnen Mitgliedern, auch nicht dem Vorsitzenden gegenüber, verpflichtet.

Matthias Günther hatte offenbar ein anderes Urteil erwartet, denn im Gespräch mit der Volksstimme zeigte er sich stark angeschlagen. „Ich bin niedergeschmettert und enttäuscht“, sagte er. Auf die Urteilsbegründung sei er sehr gespannt. Mit diesem Urteil, also der Verweigerung von Informationen, könne er seiner Verantwortung als Vorsitzender des Gesellschafters nicht nachkommen. Er habe eine Beaufsichtigungspflicht, und um die erfüllen zu können, müsse er über die unternehmerischen Entscheidungen, beispielsweise den Grundstücksverkauf, vollständig informiert sein. Auch Genthins Rechtsanwalt Natterer hatte offenbar mit einem anderen Ausgang gerechnet, habe er auf eine Mail Günthers doch mit Unverständnis reagiert.

Ob die Stadt in die Berufung geht, ist fraglich. „Natürlich könnte man die nächste Runde drehen, das werde ich mit dem Anwalt besprechen, wenn die Begründung vorliegt“, kündigte Günther an. Aus dem Stadtrat bekommt er auf der anderen Seite politischen Druck wegen der Prozesskosten.

Fest steht für Günther allerdings, dass das Urteil nicht ohne Konsequenzen bleiben könne und werde. „Da gibt es doch keine richtige Zukunft für den Tourismusverein“, meint er. Doch wie die Konsequenzen aussehen werden, denkbar wäre ein Rücktritt als Vorsitzender oder ein Austritt der Stadt Genthin aus dem Tourismusverein, dazu wollte er sich unter dem Eindruck des Urteils nicht äußern.

Vielmehr brachte er den Gedanken eines letzten Strohhalms ins Spiel. So könnte er auf einer Sitzung des Tourismusvereins letztmalig versuchen, auf die Mitglieder einzuwirken und zu versuchen, sie von einer Änderung der Satzung zu überzeugen, die für mehr Transparenz sorgen würde. Ob dieses Unterfangen von Erfolg gekrönt sein würde, sei aber höchst fraglich. Zumal Günther das Gefühl hat, dass durch einige neue Mitglieder im Tourismusverein eine immer höhere Schutzmauer um die QSG gebaut werden soll.

Sollte der Versuch tatsächlich scheitern, werde er in einer Sondersitzung des Stadtrates eine Erklärung zu der Problematik abgeben und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Das Urteil mache ihn zutiefst traurig. Und das nicht in erster Linie, weil er vor Gericht eine Niederlage erlitten habe. „Mit dieser Entscheidung wird eine Verbindung zwischen Politik und Wirtschaft weiterhin ermöglicht, die nicht gut ist“, sagt er. Nicht zuletzt sei das auch ein falsches Signal für die Bürger.