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Kleiner Waffenschein Nachfrage steigt weiter an

Im Jerichower Land ist ein Anstieg der Nachfrage für den Kleinen Waffenschein zu beobachten. 250 Anträge wurden 2016 gestellt.

Von Tobias Dachenhausen 16.05.2017, 11:00

Burg/Genthin l Bei einer Fahrzeugkontrolle wegen vermuteten Drogenkonsumes bei einem 33-jährigen Genthiner im Dezember vergangenen Jahres wurde eine Schreckschusspistole gefunden, ohne dass der Besitzer einen entsprechenden Schein dafür hatte – ein Verstoß gegen das Waffengesetz und damit eine Straftat. Die Pistole wurde sichergestellt. „Diese Problematik bereitet uns nicht unbedingt Kopfschmerzen, aber es kommt immer mal wieder vor, dass wir solche Zufallsfunde dabei haben“, sagt Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch.

Der Erwerb und der Besitz solcher Waffen ist ab 18 Jahre erlaubt. Um diese Schreckschusspistolen, Reizstoff- oder Signalwaffen allerdings in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen, wird der Kleine Waffenschein benötigt. Um diesen beantragen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt und nicht alkohol- oder drogenabhängig sein sowie die Waffen fachgerecht aufbewahren können. Zudem dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein. „Ausgenommen sind aber Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafen unter 60 Tagessätzen“, ergänzt Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann.

Das Abfeuern solcher Waffen in der Öffentlichkeit, außer bei Notwehr, sowie das Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demos oder Fußballspiele bleibt auch trotz des Besitzes eines Kleinen Waffenscheins verboten. Dagegen ist das Transportieren von Waffen, die die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt haben, erlaubt. Jedoch muss die Munition getrennt geführt werden. „Hierbei ist dafür Sorge zu tragen, dass beides nicht unmittelbar zugriffsbereit ist“, so Hopf-Koßmann. Ideal sei ein abschließbarer Transportkoffer. „Die Waffe darf nur so geführt werden, dass sie für andere nicht sichtbar oder sofort erkennbar ist“, macht die Kreissprecherin deutlich.

Ebenso mitzuführen ist der Kleine Waffenschein, ähnlich wie der Personalausweis. Ansonsten drohe laut Kreisverwaltung wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Beantragt werden kann das Dokument bei der Unteren Waffenbehörde des Landkreises. Entsprechende Formulare finden sich auf der Internetseite. Die Kosten für den Kleinen Waffenschein belaufen sich auf 66 Euro. Kosten, die scheinbar wenige zurückhalten. Der landesweite Anstieg bei der Beantragung des Kleinen Waffenscheins spiegelt sich auch im Jerichower Land wider, wie die Verwaltung versichert. Ohne aber Vergleichszahlen zu nennen. Jedoch: Knapp 250 Anträge wurden im Jahr 2016 gestellt, von Januar bis April 2017 waren es bislang 67 Anträge.

Über die Motive einer solchen Anschaffung lässt sich nur spekulieren. Fakt ist: „Mit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen haben die Anträge für einen Kleinen Waffenschein zugenommen“, sagt Polizeisprecher Kriebitzsch. Es gehe um ein subjektives Sicherheitsgefühl. „Die Angst vor zunehmender Kriminalität ist einfach da, aber oft täuscht auch der subjektive Eindruck“, so der Polizeisprecher.

Jeder Besitzer einer derartigen Waffe muss sich nach dem Waffengesetz regelmäßig einer Prüfung unterziehen, welche die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung betrifft. Hopf-Koßmann nennt eine Verfahrensregisterauskunft und ein Führungszeugnis als mögliche Beispiele. Diese Überprüfung kann erstmals drei Jahre nach der Ausstellung des Kleinen Waffenscheins erfolgen. „Stellt sich dabei heraus, dass die Zuverlässigkeit oder die Eignung nicht mehr gegeben ist, wird der Kleine Waffenschein entzogen“, erklärt die Pressesprecherin des Landkreises.

Ein Gebrauch der Waffen innerhalb eines befriedeten Besitztums ist möglich, sofern der Inhaber sein Einverständnis gibt und keine Lärmbelästigung stattfindet. Dies ist dann auch ohne Besitz des Kleinen Waffenscheins möglich.

Die Polizei sieht diese Entwicklung mehr als skeptisch. Vielen seien in der Handhabung mit den Waffen gar nicht geübt. Es bestünde die Gefahr von eigenen Verletzungen. Und: „Gewalt erzeugt immer Gegengewalt. Daher raten wir von einer derartigen Selbstbewaffnung ab“, betont Kriebitzsch.

Nach Zahlen des Innenministeriums hat sich die Zahl der Anträge in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 4365 im Januar 2015 auf inzwischen rund 9000 Anfang dieses Jahres.