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Lärmschutz Mittags bleibt der Bohrer stumm

Nach zehn Jahren gilt für die Stadt Burg eine neue Gefahrenabwehrverordnung.

Von Mario Kraus 12.07.2016, 06:00

Burg l Verordnungen müssen von Zeit zu Zeit neu konzipiert und der Realität angepasst werden. Ohne Diskussionen hat der Burger Stadtrat nun der Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung zugestimmt. Die Überarbeitung war notwendig gewesen, weil das sachsen-anhaltische Sicherheits- und Ordnungsgesetz dies nach zehn Jahren zwingend vorschreibt.

Zweifellos ist das Dokument keine gewöhnliche Abendlektüre, enthält aber dennoch ganz wesentliche Aspekte für das Miteinander in einer Kommune – von Verkehrsbehinderungen über Anpflanzungen bis hin zu Tierhaltung oder dem Betreten von Eisflächen. Das Wichtigste aber: Während in dem 14 Paragraphen umfassenden Papier die meisten Abschnitte unverändert geblieben sind, gibt es zwei Neuregelungen: den ruhestörenden Lärm und die Folgen des ausufernden Plakatierens.

Der Reihe nach: Beschwerden über einen zu hohen Lärmpegel gehen in der Stadtverwaltung nahezu regelmäßig ein. „Zweimal in der Woche mindestens“, sagt Fachbereichsleiter und Vize-Bürgermeister Jens Vogler. Deshalb sind in der Verordnung die Ruhezeiten ganz klar verankert (siehe Infokasten). Demnach darf beispielsweise montags bis sonnabends von 13 bis 15 Uhr nicht der Rasen mit dem lautstarken Benzinmäher gemäht oder die neue Bohrmaschine ausprobiert werden. Und ab 20 Uhr gilt übrigens die Abendruhe, zwei Stunden später die Nachtruhe, die nicht, wie vielfach behauptet um 6, sondern um 7 Uhr endet. Überhaupt ist eindeutig geregelt, welche Tätigkeiten konkret als wesentlich störend eingestuft werden. Auch das Befüllen der Glascontainer zählt dazu.

Ausgenommen davon sind gewerbliche oder gärtnerische Arbeiten, so Vogler. Wenn also das Nachbarhaus renoviert oder das Dach neu gedeckt wird, kann es auch außerhalb dieser Zeiten etwas lauter werden. Das muss jeder Mieter letztlich akzeptieren.

Das zweite Problem: Das Plakatieren ist in den vergangenen Jahren ausgeufert und wird ständig kritisiert. Teils als Form von Werbung, teils auch politisch motiviert. „Diesen Zustand wollen wir nicht länger in dieser Dimension hinnehmen“, sagt Jens Vogler. Aus diesem Grund steht nun im Paragraphen 2, Absatz 2, dass es verboten ist, Straßenlaternen, Lichtmasten, (...) Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern (...), Bäume (...) mit Aufklebern oder Plakaten zu bekleben oder die Beschaffenheit (...) mit fest anhaftenden Stoffen zu verändern. Diese Unsitte war bisher keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat; jetzt kann sie entsprechend geahndet werden.

Ab September vier Ermittler

Das allerdings sei mit dem Personal nicht zu leisten, sagt Vogler. Deshalb hat die Stadt vor Kurzem die Stellen von vier so genannten Ermittlern ausgeschrieben. Sie können auf 450-Euro-Basis (acht Stunden in der Woche) unter anderem nicht genehmigte Plakate melden und entfernen. „Wir greifen dabei auf positive Erfahrungen in Magdeburg zurück“, erläutert Vogler. Das Aufgabenspektrum ist vielfältig. So sollen illegale Müllablagerungen erkannt, Winterdienstpflichten überwacht, Mängelanzeigen aufgenommen oder die Vollzugsbeamten der Stadt unterstützt werden. „Man muss auch mit Konflikten umgehen können, besonnen handeln und körperlich fit sein“, beschreibt der Fachbereichsleiter einen Teil des Anforderungsprofils.

Ab 1. September sollen die Ermittler, die auch eine Dienstkleidung und –ausweis erhalten, durch die Stadt streifen. Erste Bewerbungen sind bereits eingegangen.