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Landgericht Stieftochter mehrfach missbraucht

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs wird gegen einen Mann aus dem Jerichower Land verhandelt.

Von Wolfgang Biermann 28.08.2016, 05:00

Stendal/Burg/Genthin l Um schweren sexuellen Kindesmissbrauch in mehreren Fällen geht es in einem am Mittwoch begonnenen Prozess vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Stendal. Einem 40-Jährigen aus dem Jerichower Land legt die Staatsanwaltschaft Stendal zur Last, sich als Stiefvater dreimal von 2014 (ein genaues Tatdatum gibt es nicht) bis zum 9. März vorigen Jahres an der leiblichen Tochter seiner Ehefrau vergangen zu haben.

Konkret geht es zum einen um einen Oralverkehr mit dem zur Tatzeit elf- oder zwölfjährigen Mädchen in dessen Kinderzimmer. Ebenfalls 2014 soll es wiederum im Kinderzimmer zum Sex gekommen sein. Letztmalig, so heißt es in der Anklage, missbrauchte der Angeklagte am 9. März vorigen Jahres das Mädchen im Badezimmer. Der Angeklagte soll jeweils die Abwesenheit seiner Ehefrau zu den Taten ausgenutzt haben. Nach Verlesung der Anklage bat der Verteidiger Gericht und Staatsanwaltschaft zum sogenannten Rechtsgespräch. Dabei ging es ihm um einen möglichen Deal, unter Juristen Verständigung genannt, zum möglichen Strafrahmen im Falle eines Geständnisses des Angeklagten. Ihm sei von der zuständigen Staatsanwältin im Prozessvorfeld signalisiert worden, dass eine Bewährungsstrafe „im oberen Bereich“ möglich sei. Nach Rücksprache mit der Anklageverfasserin in der Behörde wies die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal ein derartiges Signal aber vehement zurück. Das könne der Verteidiger „abhaken“. Der Vorsitzende Richter Ulrich Galler sagte dazu nur: „Dass Bewährung in Betracht kommen könnte, erschließt sich mir nicht.“

Das Gericht stellte für das Urteil einen Strafrahmen „zwischen vier und fünf Jahren“ Gefängnis in Aussicht – „ein qualifiziertes Geständnis vorausgesetzt“, das dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspare. Das Gesetz sieht für schweren sexuellen Kindesmissbrauch zwei Jahre Haft als Mindeststrafe vor – für jede Tat. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte sich vorab nicht auf ein konkretes Strafmaß festlegen lassen: „Es kommt darauf an, was die Verhandlung ergibt.“ Grundsätzlich sei sie aber zu einer Verständigung bereit. Ähnlich äußerte sich auch Rechtsanwältin Heike Rabenow. Sie vertritt das Opfer als Nebenklägerin. Daraufhin verlas der Angeklagte eine vorbereitete Erklärung, in der er die ihm zur Last gelegten Taten einräumte. Mit im Prozess ist Dr. Christoph Theodor Beck, Chefarzt der Heliosklinik in Burg, als medizinischer Sachverständiger. Ferner soll Rechtsmedizinerin Dr. Katja Jachau gehört werden. Vier Prozesstage sind bislang angesetzt. Das Urteil wird für den 15. September erwartet.