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Müllgebühr Hausnummer teilen, aber Rechnung nicht

Zwei getrennte Haushalte, aber nur ein Müllgebührenbescheid: In Loburg hat diese Konstellation jetzt mehreren Fällen für Aufregung gesorgt.

Von Stephen Zechendorf 30.05.2018, 01:01

Loburg l Rosemarie Rühle staunte nicht schlecht, als vor einigen Wochen der Gebührenbescheid des Landkreises Jerichower Land für die Müllentsorgung im Briefkasten lag. Denn Frau Rühle sollte nicht nur die Kosten für den Müll ihres eigenen Haushalts tragen, sondern auch jene der Nachbarn. Ein Grund dafür war schnell gefunden: denn Frau Rühle und die Familie nebenan teilen sich in der Loburger August-Bebel-Straße die gleiche Hausnummer.

Schnell stellte sich heraus, dass es in der Straße mehrere Häuser gibt, die sich eine Hausnummer teilen. Auch dort erhielt in mehreren Fällen ein Teil der Haushalte einen Müllgebührenbescheid für alle unter der Hausnummer gemeldeten Personen – und die anderen Haushalte gar keinen.

Auf Volksstimme-Anfrage erkärt Claudia Hopf-Koßmann, Pressesprecherin des Jerichower Landes: „Das Problem ist bekannt. Die Abfallbehörde erhält die Personendaten von den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden. Insofern sind hier auch die Fehlerquellen begründet. Gegenwärtig wird der Fall mit der zuständigen Meldebehörde abgestimmt, um eine Lösung herbeizuführen.“

Die Widersprüche würden alle bearbeitet, verspricht die Sprecherin. Allerdings könne das wegen technischer Problemen bei der Softwareabstimmung zwischen den beteiligten Behörden einige Zeit in Anspruch nehmen. „Falsch berechnete oder eingezogene Gebühren werden in jedem Fall korrigiert und ausgeglichen“, verspricht man im Landkreis.

Die Abfallgebührensatzung des Landkreises regelt in Paragraf 5, wer Gebührenschuldner ist: Der Grundstückseigentümer. „Daneben sind andere sonst dinglich Nutzungsberechtigte Gebührenschuldner. Soweit der Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen oder die Eigentums- und Berechtigungslage (...) ungeklärt ist, ist der Benutzer Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.“ Aus den Daten des Einwohnermeldeamtes der Stadt geht aber nur die Zahl der Bewohner hervor, nicht, wer Eigentümer ist.

Möckerns Amtsleiter Arne Haberland kennt die Problematik. In den vergangenen Wochen häuften sich Bürgeranfragen zur Hausnummernvergabe: „Da haben etwa zwei Doppelhaushälften auf verschiedenen Flurstücken eine gemeinsame Hausnummer. Diese Grundstücke werden durch den Landkreis mit der Umstellung des Abfallgebührensystems als ‚Grundstücksgemeinschaft‘ bezeichnet. Die aktuell versendeten Abfallgebührenbescheide als ein Bescheid an alle Beteiligten der „Grundstücksgemeinschaft“ versendet.

Diese Probleme treten in diesem Jahr erstmalig auf. In der Vergangenheit wurde jeder Partei einen separaten Abfallgebührenbescheid mit eigenen Kassenzeichen zugestellt.

„Sollten Hauseigentümer eine eigenständige Hausnummer wünschen, kann dies beim Ordnungsamt beantragt werden“, informiert Amtsleiter Haberland: „Von Amtswegen wird dies nicht in die Wege geleitet, da es in den vergangen Jahren keine Beschwerden oder Probleme gab. Eine Neunummerierung ist für die Betroffenen jedoch mit Aufwand und gegebenenfalls Kosten verbunden.“