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Müllgebühren Einmal nachgerechnet - 700.000 Euro gespart

Wie hoch werden die Abfallgebühren im Landkreis Jerichower Land mit der Einführung des Ident-Systems im März?

Von Falk Heidel 23.11.2016, 10:00

Burg/Genthin l Eine von der Volksstimme angeschobene breite Debatte um die Gebühren für unsere Abfallentsorgung hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Nach der Vorstellung des ersten Konzepts im Oktober haben Landkreis und die Berliner Beraterfirma Gavia nochmal nachgerechnet. Dabei ist ein interessantes Ergebnis herausgekommen: Ohne dass sich an den Bedingungen etwas geändert hätte, sinken die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung im Jerichower Land um 700.000 Euro auf 6,9 Millionen. Im Oktober war noch von 7,6 Millionen die Rede.

Im Umweltausschuss des Kreistages am Montag im Landratsamt sagte ein Zuschauer: „Wenn die Herrschaften noch zweimal nachrechnen, wird‘s erst richtig interessant.“ Aufgefallen ist den Fachleuten beim Nachrechnen die Tatsache, dass die geplanten 340 000 Euro Kosten für Umladung des Rest- und Sperrmülls ersatzlos wegfallen.

Grund: Diese Abfälle werden direkt (ohne Zwischenladung) ins Heizkraftwerk nach Magdeburg-Rothensee gefahren. Zudem werden die Kosten für die Einführung des Ident-Systems mit den Tonnen-Chips (670 000 Euro) auf mehrere Jahre verteilt. Und der Landkreis rechnet jetzt mit weniger Verwaltungskosten. Statt ursprünglich einer Million sind es nun 930 000 Euro.

Noch eine Neuerung hat der Ausschuss-Vorsitzende Dr. Peter Sanftenberg durchgesetzt: Das Mindestabfallvolumen für die schwarze Tonne wird von aktuell zehn auf acht Kilo pro Person und Woche herabgesetzt. Konsequenz: Damit reicht auch für eine fünfköpfige Familie die schwarze 80-Liter-Tonne.

Aus diesen Gesamtkosten (6,9 Millionen Euro) errechnen die Experten unsere künftigen Gebühren. Über diese Gebührensatzung wird der Kreistag am 7. Dezember in Burg abstimmen. Die Volksstimme beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.

1. Wie hoch werden unsere Gebühren künftig ausfallen?

Einem Zwei-Personen-Haushalt kostet die jährliche Müllentsorgung (ohne Grünschnitt) 126 Euro – wenn die Bewohner die schwarze und braune Tonne jeweils 13-mal abfahren lassen. Die jetzige Gebühr nach altem System beträgt 153 Euro mit 26 Leerungen, inklusive Grünschnitt.

Eine vierköpfige Familie zahlt ab März 150 Euro im Jahr, ebenfalls für jeweils 13 Entleerungen und ohne Grünschnitt. Enthalten sind in diesen Kosten die Abfuhr der blauen Papiertonne und die Sperrmüllabfuhr (wie bisher zweimal im Jahr auf Antrag).

2. Aus welchen Bestandteilen setzen sich die Gebühren zusammen?

● 12,36 Euro Grundgebühr pro Person und Jahr

● 36,12 Euro Behältergrundgebühr für die schwarze Tonne (keine Grundgebühren für braune und blaue Tonnen)

● 3,16 Euro kostet jede Leerung der schwarzen Tonne

● 1,66 Euro kostet jede Leerung der braunen Biotonne

3. Ist die braune Tonne künftig Pflicht für alle Haushalte?

Ja. Grundsätzlich muss jeder Haushalt eine braune Tonne für Bioabfall haben. Verbraucher können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Sie müssen dafür beim Landkreis einen formlosen, schriftlichen Antrag einreichen. Und ganz wichtig: Sie müssen nachweisen können, dass sie auf ihrem Grundstück kompostieren. Daher müssen sie ihrem Antrag ein Foto vom Komposthaufen zufügen. Landrat Steffen Burchhardt: „Die Verwaltung wird dann stichprobenartige Kontrollen durchführen.“

4. Wie regeln sich die Abfallgebühren für Mieter in Wohnblöcken?

Laut Dietrich Dehnen von der Gavia-Beratergesellschaft gibt es für größere Wohnanlagen noch keine ideale Lösung nach dem Verursacher-Prinzip. Aus Sicht des Landkreises sind die Vermieter zuständig. Diskutiert wird die Möglichkeit, für solche Wohnanlagen individuelle und abschließbare Tonnen einzuführen. Allerdings würde dies enorme Anschaffungskosten verursachen und Platzprobleme an den Wohnblöcken schaffen. Falls ein Vermieter (in Absprache mit dem Entsorger) solche Tonnen anschafft, kann er die Kosten dafür auf die Miete umlegen.

5. Wie oft muss ich meine Tonnen vor die Tür stellen?

Der Abfuhrrhythmus bleibt wie bisher: Alle zwei Wochen werden schwarze, braune und blaue Tonnen mit den AJL-Fahrzeugen entleert. Allein der Grundstücksbesitzer entscheidet, ob er seine Tonne vor die Tür stellt oder nicht. Wichtig: Jede Entleerung verursacht Kosten, egal wie voll die Tonne ist.

Ein Zwei-Personen-Haushalt muss seine Tonne mindestens siebenmal im Jahr entleeren lassen. Für diese siebenmalige Entleerung muss er auch die Gebühren zahlen – auch dann, wenn er seine Tonne nur sechsmal leeren lässt.

Eine vierköpfige Familie muss die schwarze 80-Liter-Tonne mindestens 13-mal entleeren lassen.

6. Wie regelt der Landkreis die Kosten für Betriebe?

Fachbereichsleiter Christian Täger sagt: „Berechnet werden die Gebühren nach einem sogenannten Einwohnergleichwert. Dieser setzt sich zusammen aus der Anzahl der Mitarbeiter und einer Kennzahl für die jeweilige Branche des Unternehmens.“

7. Wie werden die Gebühren mit dem neuen System abgerechnet?

Ähnlich der Stromrechnung werden die Gebühren zweimal jährlich fällig. Noch im Jahr 2017 kassiert der Landkreis per Überweisung die Grundgebühren ein. Im Jahr darauf wird dann die Nachzahlung berechnet, mit allen Entleerungen.

8. Wie wird die Abgabe des Grünschnitts ab März geregelt sein?

Es bleibt vorerst bei den 18 Grünschnittplätzen im Landkreis. Laut Vorstand Bernd Girke soll der Kreistag im Sommer entscheiden, ob es dabei bleiben wird. Pro Kubikmeter zahlt der Verbraucher zwei Euro. Bei kleinen Mengen soll es anteilig geregelt sein. Als Beispiel für einen Viertel-Kubikmeter also 50 Cent. Der Mitarbeiter des Grünschnittplatzes soll das Volumen abschätzen. Die Kosten gelten nur dann, wenn ein Verbraucher nicht mehr als drei Kubikmeter pro Tag abliefert. Ist eine Grünschnittladung größer, steigen die Kosten deutlich, um Mülltouristen abzuschrecken.

9. Kann ich mir eine zweite Biotonne bestellen?

Ja. Eine zweite 80- oder 120-Liter-Tonne kostet jährlich 3,48 Euro Gebühren plus die Kosten für die einzelnen Entleerungen. Die erste Tonne ist gebührenfrei, bezahlt werden nur die Entleerungen.

10. Was ist, wenn ich aus beruflichen Gründen oder als Student selten zuhause bin?

Es gibt eine Härtefallregelung für Verbraucher, die sich mindestens drei Monate im Jahr nicht am Wohnsitz aufhalten. Diese Leute können beim Landkreis eine Gebührenreduzierung beantragen.