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Ortsumgehung Keine geheime Vorzugsvariante

Eine Variante der Ortsumgehung der Bundesstraße 184 wird der Gemeinde Biederitz abgelehnt. Nun wurden drei weitere Varianten vorgestellt.

Von Anke Reppin 13.06.2020, 01:01

Biederitz/Königsborn/Heyrothsberge l Weil die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus eine öffentliche Bürgerversammlung derzeit nicht zulassen, hatte die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt den Landrat und kommunale Vertreter zu einer kleineren Informationsrunde nach Biederitz eingeladen. Steffen Burchardt (SPD), der Biederitzer Gemeindebürgermeister Kay Gericke (SPD), Gommerns Bürgermeister Jens Hünerbein (parteilos) sowie die betroffenen Ortsbürgermeister, die jeweils einen weiteren Vertreter mitbringen konnten, ließen sich den aktuellen Planungsstand der Bundesstraße 184 neu erläutern. Die Kommunalpolitiker sollen jetzt als Multiplikatoren die neuen Informationen mit den betroffenen Anliegern besprechen, so die Idee der Landesstraßenbaubehörde.

Eines wurde ganz deutlich: Die Ortsumgehung an sich steht bei keinem der kommunalen Vertreter zur Debatte. „Die grundsätzliche Notwendigkeit steht nicht in Frage“, sagte etwa Landrat Steffen Burchardt. Die prognostizierten verkehrsentlastenden Werte für die einzelnen Orte sprächen für eine „erhebliche Entlastung für die Menschen“, die B 184n mit sich bringen werde. Zum Teil würden hier heute 15 000 Fahrzeuge täglich durch die Orte fahren. Mit der Ortsumgehung lediglich noch 1000.

Auch Kay Gericke und Jens Hünerbein bekräftigen, der Bau der Ortsumgehung sei notwendig.

Das Verfahren habe einen Stand erreicht, an dem die so genannten Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, erklärte Stefan Hörold, Regionalbereichsleiter Mitte der Landesstraßenbaubehörde. Konkret heißt das: Die Landesstraßenbaubehörde hat jetzt anhand verschiedener Kritierien vier Vorzugsvarianten vorgelegt. Geprüft wurde, welche Varianten der Trassenführung die wenigsten Konflikte mit sich bringen, sprich: die geringsten negativen Auswirkungen auf Umwelt, Pflanzen, Tiere und Menschen haben. Nun haben insbesondere Behörden Gelegenheit, sich zu den vorgelegten Vorzugsvarianten zu äußern.

Die vier Varianten sollen dann im Laufe dieses Jahres im Rahmen der weiteren Vorplanung gegeneinander abgewogen werden. In die Abwägung durch die Landesstraßenbaubehörde fließen auch die Stellungnahmen der Gemeinde Biederitz und der Stadt Gommern ein. Aus beiden Orten hat man sich bereits deutlich positioniert. Während aus Gommern das klare Signal kommt: „Keine Streckenführung durch den Wahlitzer Wald“, erklärt Kay Gericke für Biederitz, dass eine Teilung der Ortschaft Königsborn keinesfalls in Frage komme.

Gegen die Teilung der Ortschaft hatte sich im vergangenen Jahr sogar eine Bürgerinitiative gegründet, die inzwischen mehrere hundert Unterschriften gesammelt hat. Falls die Variante umgesetzt werde, die den Ort teilt, „würden wir hier regelrecht eingekesselt durch die Bahn, die alte Bundesstraße 184 und die neue Ortsumgehung“, hatte Gründungsmitglied Anita Hildebrandt gesagt. Wie weitere Mitglieder der Bürgerinitiative auch, wohnt sie im Mittelweg in Königsborn. Andere Königsborner stört, dass diese Streckenführung sehr nah an der Kindertagesstätte vorbeiführen würde. Eines der Hauptargumente der Mitglieder der Bürgerinitiative gegen eine Teilung von Königsborn ist auch, dass eine Ortsumgehung, die den Ort nicht umfährt, sondern teilt, ihren Namen nicht verdiene.

Bleiben zwei Varianten: Eine, die westlich der betroffenen Ortslagen entlang führt und im Bereich der Brücke über den Umflutkanal bei Heyrothsberge ihren Anschluss an die Bundesstraße 1 findet. Eine weitere würde – vor oder nach dem Bahnübergang bei Heyrothsberge auf der Bundesstraße 1 beginnend – östlich von Neu Königsborn an der Ortslage vorbei führen und entweder östlich oder westlich des Bahnüberganges bei Gommern enden.

„Eine geheime Vorzugsvariante gibt es nicht“, betonte der Regionalbereichsleiter der Landesstraßenbaubehörde. Im Zuge der Abwägung würden alle Varianten betrachtet. Als Ergebnis des Abwägungsprozesses soll Ende dieses, spätestens Anfang des kommenden Jahres eine Vorzugsvariante benannt werden. Die Landesstraßenbaubehörde plant, ihre weiteren Überlegungen im dritten oder vierten Quartal, wenn es die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus zulassen, erneut in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorzustellen.

Bürger können sich mit ihren Anregungen zu den jetzt vorgelegten Varianten an ihre kommunalen Vertreter wenden. Über diesen Weg können die Vorschläge und Bedenken Eingang in die Stellungnahmen finden. Auch direkte Anfragen an die Landesstraßenbaubehörde bleiben aber möglich, sagte deren Regionalbereichsleiter.

Kay Gericke und der Königsborner Ortsbürgermeister Andreas Wilhelmy kündigten an, sich zeitnah mit den Mitglieder der Bürgerinitiative zusammen setzen zu wollen. Zum einen sollten die Mitglieder der Initiative aus seiner Sicht „mit im Boot“ sein, also den selben Stand der Informationen haben wie Gemeinde- und Ortsbürgermeister. Zum anderen soll „Brisanz“ aus der Sache genommen werden.

Vom Beginn der Planungen bis zum Baubeginn der Ortsumgehung werden fast elf Jahre vergehen, sagte Stefan Hörold. Landrat Steffen Burchardt meinte: „Das gehört zur Demokratie, dass es seine Zeit braucht und viele an der Planung beteiligt werden.“

Eine für die Gemeinde Biederitz und die gesamte Region wichtige Nachricht überbrachte Stefan Hörold zusätzlich zu den vorgestellten Varianten. „Egal, welche Variante die Vorzugsvariante wird, der Bahnübergang bei Heyrothsberge wird in jedem Fall beseitigt.“ 2019 waren im Rahmen eines Petitionsverfahrens mehr als 11.000 Unterschriften für den Bau einer Brücke über den Bahnübergang zusammen gekommen.

Die Ortsumfahrung ist im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Hintergrund sind unter anderem lange Wartezeiten, besonders im Berufsverkehr, am Knotenpunkt der B 184, B 246 und dem dortigen Bahnübergang in Königsborn. Außerdem Verkehrsprobleme bei der Aufnahme des Umleitungsverkehrs der Autobahn 2 im Abschnitt der B 1 in Heyrothsberge. Darüber hinaus sollen die Ortschaften vom Durchgangsverkehr, Lärm und Luftverschmutzung entlastet werden, führt die Landesstraßenbaubehörde auf.