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Politik Wie kommen Kandidaten auf den Wahlzettel?

Die Kommunal- und Europawahlen stehen ins Haus. Doch wie kommen Biederitzer auf die Listen?

Von Christian Luckau 24.01.2019, 06:00

Biederitz l „Wir müssen die Möglichkeit, an den Wahlen teilzunehmen, in die Breite tragen, damit sich möglichst viele Wählergruppen beteiligen können“, erklärt das Biederitzer Gemeindeoberhaupt Kay Gericke (SPD). Er hat Daniela Herrmann, in der Verwaltung zuständig für die Organisation von Wahlen, gebeten, einiges zu den bevorstehenden Urnengängen zu sagen. Sie erklärt zunächst, dass die Gemeinde Biederitz für die Durchführung der Ortschafts- und Gemeinderatswahlen zuständig ist.

Dazu gehört auch die Prüfung der Wählbarkeit eines Kandidaten. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Dazu gibt es einer Wählbarkeitsbescheinigung aus dem Meldeamt und andere Punkte, die ein möglicher Kandidat zu berücksichtigen hat. Wie auch den Part der Unterstützungsunterschriften.

Für Parteien, die im Landtag vertreten sind und solche Wählergruppen, die in den Ortschaftsräten oder dem Gemeinderat bereits Abgeordnete stellen, so erklärt Herrmann, würde die Einholung von Unterstützungsunterschriften entfallen. Für neue Kandidaten hingegen, die nicht über eine bereits vertretende Partei- oder Wählergruppenliste in die Parlamente einziehen wollen, wären diese Unterschriften notwendig. Das Wahlgesetz sagt hier, dass für die Ortschaften folgende Anzahl an Unterstützern gefunden werden muss: Biederitz 31, Gerwisch 22, Heyrothsberge acht, Königsborn vier, Woltersdorf drei, Gübs zwei und für den Gemeinderat 72. Doch nicht jede Unterschrift zählt. Unterstützen kann einen Kandidaten nur, wer auch selbst seinen Wohnsitz in der entsprechenden Ortschaft oder in der Gemeinde hat.

„Für die Unterstützungsunterschriften gibt es entsprechende Formblätter, die in der Verwaltung abgefordert werden können“, erklärt Herrmann, die darauf verweist, dass mit der Veröffentlichung im Amtsblatt die Unterschriftensammlung bereits jetzt möglich ist.

Kandidaten, die sich zu einer der drei Wahlen am 26. Mai aufstellen wollen, sollten ihre Unterlagen bis spätestens 18. März, 18 Uhr, bei der Verwaltung einreichen. „Lieber etwas früher, damit wir diese prüfen und den Kandidaten die Zeit geben können, bestimmte Unterlagen noch nachzureichen“, erklärt Herrmann. Sie ist, nach eigenen Aussagen, bereit, Fragen lieber fünfmal zu beantworten, als dass jemand nicht zur Wahl antreten kann. „Die Bürger sollen sich nicht scheuen anzurufen oder vorbeizukommen“, meint sie.

Gleichzeitig hat sie noch einen Hinweis. „Bürger, die zur Kommunalwahl antreten wollen, aber noch nicht in der Gemeinde gemeldet sind, sollten dies bis zum 26. Februar tun. Das ist der letzte Termin für eine Wohnsitzänderung.“ Bei den Wohnsitzen gibt es noch weitere Regelungen, so verfallen mit der nächsten Legislaturperiode Mandate, wenn der Abgeordnete während der Legislatur wegzieht und seinen Wohnsitz in der Gemeinde abmeldet.

Kay Gericke wünscht sich, dass sich viele Bürger beteiligen. „Vor Ort wird Politik für den Ort gemacht“, erklärt er. Gewählt werden kann im Übrigen in den bekannten Wahllokalen.