1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Ladendieb bedroht Verkäufer

Prozess Ladendieb bedroht Verkäufer

Angeklagt ist ein 27 Jahre alter Mann aus Burg wegen des Verdachts auf neun Straftaten zwischen Diebstahl und Körperverletzung.

Von Bernd Kaufholz 27.09.2017, 03:00

Burg l Das Schöffengericht unter Vorsitz von Winfried Leopold hat gestern den Prozess gegen einen 27 Jahre alten Angeklagten ausgesetzt. Hintergrund ist, dass der mehrfach vorbestrafte Burger, der in Handschellen aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht wurde, auf Antrag seines Verteidigers Tobias Ellrott psychiatrisch begutachtet werden soll. Aus Sicht des Rechtsanwalts ist es nicht ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit seines Mandanten bei den Straftaten eingeschränkt gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Stendal klagt Maik S. an, zwischen dem 5. Juli 2016 und 20. Juni 2017 in Burg neun Straftaten begangen zu haben: räuberischer Diebstahl, Nötigung, Körperverletzung und Diebstahl.

So soll der Kahlgeschorene am 20. Juni 2017 gegen 16.10 Uhr versucht haben, im Elektronikfachgeschäft EP Nußbaum einen Laptop zu entwenden. Er habe den „Lenovo“ unter sein T-Shirt gesteckt und das Geschäft verlassen wollen. Doch der Verkäufer habe das beobachtet und S. gestellt. Um mit seiner Beute aus dem Laden zu kommen, habe der Angeklagte den Verkäufer weggestoßen. Nachdem das keinen Erfolg gehabt hat, habe er den Computer abgestellt, dem Angestellten ein kleines Messer an den Hals gehalten und gesagt: „Ich steche dich ab!“. Daraufhin habe der Mitarbeiter die Tür freigegeben.

Bei drei Diebstählen habe der Angeklagte einen gefährlichen Gegenstand beziehungsweise eine Waffe bei sich getragen. Am 21. November 2016, als er kurz vor 14.30 Uhr aus einem Burger Baumarkt eine Stichsäge stehlen wollte, Reizgasspray und am 2. Februar 2017 gegen 17.45 Uhr im toom-Baumarkt Pfefferspray, als er eine Nachtschichtgerät und eine Taschenlampe mitgehen lassen wollte. Beim Diebstahl von zwei Flaschen Rum und einer Packung Schaumküsse bei Lidl hatte er ein „Einhandmesser“ am Mann.

Mehrfach stahl S. elektrische Zahnbürsten bei Rossmann, so am 5. Juli sowie am 21. Juli und 26. Juli – insgesamt fünf Stück.

Bei Marktkauf wanderte ein Deo unbezahlt in seine Tasche, bei Takko versuchte er eine Hose mitzunehmen. Zu einer Körperverletzung soll es gekommen sein, als er am 9. Dezember 2016 dem Betreiber eines Geschäfts einen Faustschlag ins Gesicht versetzte.

Strafverteidiger Tobias Ellrott begründete seinen Antrag, S. begutachten zu lassen damit, dass sein Mandant langjährig drogenabhängig sei – „ein bis zwei Gramm Crystal Meth und zwei bis drei Gramm Cannabis täglich. „Außerdem wurde bei ihm 2011 paranoide Schizophrenie festgestellt.“ Deshalb könne sich sein Mandant an einige der angeklagten Taten gar nicht erinnern, zum Beispiel an den Hosendiebstahl. Bei der Sache im Elektronikgeschäft habe S. dem Angestellten kein Messer sondern ein Feuerzeug an den Hals gehalten. Den Faustschlag am 9. Dezember habe es nicht gegeben. S. habe den Ladenbesitzer lediglich weggeschoben. Dass er in dem Laden T-Shirts gestohlen haben soll, stimme ebenfalls nicht. Er habe die Teile zuvor in einem anderen Geschäft gekauft.

Die kleineren Diebstähle räumte S. ein. Er habe zum Eigenverbrauch gestohlen und um mit dem Verkauf des Diebesgut seine Drogensucht zu finanzieren.

Auf die Frage von Richter Leopold, ob er sich denn auch wirklich begutachten lassen wolle, nachdem er bereits mehrfach entgiftet worden war und eine Therapie abgebrochen hatte, gab sich der 27-Jährige einsichtig: „Ich habe jetzt einen anderen Blickwinkel. Ich habe viel Scheiße gebaut.“

Der forensische Psychiater muss nun feststellen, ob möglicherweise die Merkmale für die Paragrafen 63 (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder 64 (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) gegeben sind. Schon, wenn der Gutachter nicht ausschließen kann, dass der „63“ anzuwenden ist, muss das Schöffengericht die Sache abgeben. Der Fall würde dann vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt werden.