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Prozess Streit um angemessenen Lohn

Der Chef der Frauenheilkunde in Burg ist gegen seinen Arbeitgeber, die Helios Kliniken, vor Gericht gezogen.

Von Wolfgang Biermann 02.08.2018, 23:01

Stendal/Burg l Am Donnerstag saßen sich innerhalb von nur knapp vier Monaten Dr. Christoph Theodor Beck, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Helios Klinik Jerichower Land in Burg, als Kläger auf der einen und eine Anwältin, stellvertretend für die Helios Klinik, als Beklagte auf der anderen Seite im Arbeitsgericht Stendal gegenüber. Im letztlich ergebnislos verlaufenen Gütetermin ging es zum einen um ausstehende Zahlungen von Gehaltszuschlägen und zum anderen um adäquate Chefarzt-Entlohnung. Wobei es Beck, seit 1992 in Burg tätig, vordergründig nicht um die Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche geht, wie er im Gericht sagte, sondern darum, dass viele von unrichtigen Gehaltszahlungen betroffene Mitarbeiter der Helios Klinik Burg ihre berechtigten Forderungen nötigenfalls gerichtlich durchboxen sollten.

Beck geht von 80 betroffenen Mitarbeitern aus. Belegen könne er die Zahl nicht. Er wisse aber über den Betriebsrat und aus Einzelgesprächen davon. Denen wolle er Mut machen, die Ansprüche durchzusetzen, so auch die ihnen zustehende Verzugspauschalen infolge falscher Entgeltberechnung. Dazu müssten sie aber Klage einreichen. Das könne man auch zu Protokoll des Arbeitsgerichtes in Stendal tun. Um ihren Arbeitsplatz müssten die Mitarbeiter deshalb nicht fürchten.

Rechtsanwältin Antje Kurth von der Helios Verwaltung Mitte-Nord versuchte, den Ball flachzuhalten und ließ sich vor Gericht nicht auf Gespräche über andere Mitarbeiter ein. Sie räumte aber ein, dass es unbestreitbar sei, dass das Gehalt von Beck nicht angemessen ist. Helios sei angeblich dabei, es nachzubessern. Zu den von Beck eingeklagten ausstehenden Gehaltszuschlägen, die kurz vor dem Gerichtstermin von Helios einschließlich Säumniszuschlägen teilweise gezahlt wurden, sagte Arbeitsrichter Lothar Stallkamp, es erstaune ihn, dass eine „nicht ganz kleine Klinikgruppe wie Helios nicht angemessen zahle“. Und er fragte direkt: „Wollen Sie den Chefarzt los werden?“ Nein, „ich auf keinen Fall“, kam von Anwältin Kurth. Helios wolle eine „tragfähige Lösung“. Beck hielt dagegen, dass man ihm bedeutet habe, es gebe keine Gehaltsverhandlungen, so lange Gerichtsverfahren anhängig seien.

„Eine gütliche Einigung ist nicht hinzubekommen“, stellte Richter Stallkamp nach etwa 40 Minuten fest. Demzufolge werde das Arbeitsgericht darüber in einem noch festzulegenden Termin befinden müssen. Beck sieht dem gelassen entgegen. Für die Zeit bis zur endgültigen Klärung per rechtskräftigem Urteil werde Helios Zinsen zahlen müssen: „Fünf Prozent über dem Basiszinsatz.“ Übrigens habe ihm Helios eine Freistellung bis zur Berentung in zwei Jahren angeboten, allerdings „zu nicht annehmbaren Konditionen.“

Bereits im April standen sich Beck und Helios-Kliniken im Gerichtssaal gegenüber. Der Mediziner sah sich als langjähriger Chefarzt von seinem Arbeitgeber übergangen und in seinen Kompetenzen beschnitten. Konkreter Auslöser war ein Flyer, der für einen Tag der offenen Tür am 25. April in seinem Zuständigkeitsbereich mit Besichtigung der neuen Kreißsäle warb. Darin war Dr. Beck allerdings nicht namentlich aufgeführt. Was ihm besonders aufstieß war, dass unter den Einladern ein anderer Arzt als Leiter des Zentrums für Frauengesundheit genannt war, quasi also der Posten, den Beck ausfüllt. Der Prozess endete mit einem Vergleich, beide Seiten einigten sich auf ein Mediationsverfahren.