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Schottergärten Besser Grün statt Grau

Schottergärten werden verboten. Wer in Burg einen Schottergarten hat, muss aber nicht befürchten, diesen plötzlich umgestalten zu müssen.

Von Nicole Grandt 06.11.2020, 00:01

Burg l Steine waren schon immer Gestaltungselemente für Gärten. In traditionellen japanischen Kare-san-sui-Gärten sind sie sogar zentraler Bestandteil. Seit Anfang der 2000er Jahre gibt es aber auch in Europa den Trend, Gärten mit Kies zu bedecken. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Manche Gartenbesitzer erhoffen sich dadurch eine weniger zeitintensive Pflege oder sie mögen die reduzierte Optik. Auch ältere Gartenbesitzer, die körperlich nicht mehr in der Lage sind, sich um Pflanzen zu kümmern, greifen auf diese Gestaltung zurück. Und in Burg war dies bis jetzt auch möglich. „Es gab bei uns bisher keinen Bebauungsplan, der Schottergärten verhindern konnte“, erklärt Sven Wagener, Sachgebietsleiter für Stadtplanung/Städtebauförderung in Burg. Nun hätte sich allerdings das Land Sachsen-Anhalt dem Thema angenommen, erläutert er weiter. Und damit werden nun Änderungen im Anlegen von Schottergärten auf die Gartenbesitzer zukommen. „Diskutiert wurde das Thema auch bei uns schon länger. Der Umweltausschuss sieht Schottergärten beispielsweise kritisch. Sie sind beispielsweise nicht gut für die Artenvielfalt oder durch die Versieglung der Flächen kann es zu Problemen beim Abfließen von Regenwasser kommen.“

Unter den Steinen wird der Boden oft mit einer Teichfolie oder ähnlichem verschlossen, damit kein Unkraut zwischen den Steinen wachsen kann. Allerdings kann so auch kein Regenwasser im Erdreich versickern. Stattdessen fließt der Regen in die Kanalisation ab. Deswegen fällt für den Hausbesitzer zusätzlich eine Gebühr an. Diese wird anhand des Versiegelungsgrades und der Größe der Fläche des Schottergartens berechnet.

Diese Position, dass Schottergärten zu Problemen führen können, vertritt auch der Nabu (Naturschutzbund Deutschland). „Schottergärten sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind ökologisch auch völlig nutzlos. Dennoch nimmt die Zahl der Schottergärten seit Jahren zu“, beschreibt Stefan Petzold, Nabu-Referent für Siedlungsentwicklung, in einer Pressemitteilung die Situation. „Insekten, Vögel und Kleinsäuger finden in Schottergärten kein Futter und Lebensraum. Die Steine heizen sich auf und tragen zur Erwärmung der Umgebung bei“, fügt Nabu-Gartenexpertin Marja Rottleb hinzu. Auch das Argument, dass Schottergärten weniger Arbeit verursachen würden, können die Experten des Nabu nicht bestätigen: „Die Steine vermoosen mit den Jahren, Laub und Staub bleiben auf den Flächen liegen, dann muss der Schotter aufwendig gereinigt oder sogar ausgetauscht werden. Wenn sie gut geplant sind, brauchen grüne Gärten wenig Pflege und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. Sie tragen damit zum Arten- und Klimaschutz bei. Wer einen pflegeleichten Garten möchte, sollte auf grün statt auf grau setzen.“

Wer derzeit in Burg einen Schottergarten hat, muss aber nicht befürchten, diesen nun plötzlich umgestalten zu müssen. „Gärten, die bereits so gestaltet sind, können auch so bleiben, wenn die Besitzer dies wünschen“, bestätigt Wagener. Nur wer ab dem kommenden Jahr einen Schottergarten neu anlegen möchte, muss sich mit der neuen Landesbauordnung auseinandersetzen. Am 14. Oktober hat der Landtag dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung der Landesbauordnung zugestimmt. Die Landesbauordnung wird in dieser beschlossenen Fassung zum 1. Februar 2021 in Kraft treten. Dies bedeutet: Das Neu-Anlegen von Schottergärten ist künftig nicht mehr erlaubt, unbebaute Flächen auf Grundstücken müssen begrünt werden. Zusätzlich können die Kommunen die Bepflanzung von Dächern und Fassaden vorschreiben.

Die Stadt Burg versucht hier den Bürgern ein Vorbild zu sein. „In städtischen Einrichtungen sollte auf Schottergärten verzichtet werden, gegebenenfalls entsprechend bereits hergerichtete Flächen sollten mit Vegetation ausgestattet werden. Als weitere Maßnahme im Sinne einer Vorbildrolle kommt für die Kommune auch das Anlegen beziehungsweise Nachsäen von Wildblumenbeeten und Wiesen, die gegebenenfalls extensive Bewirtschaftung von Rasenflächen (mit Blüten- und Samenphasen der Gräser) auf für diese Zwecke geeigneten städtischen Flächen infrage. Diese schafft ein Bewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern für eine lebenswerte Umwelt“, heißt es in einer Stellungnahme vom Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen. Es soll aber nicht nur mit den Vorschriften aus der Landesbauordnung argumentiert werden, die Stadt Burg mochte die Bewohner auch sensibilisieren, dass ein begrünter Garten viele Vorteile hat. Dazu könnten beispielsweise Flyer eingesetzt werden, die Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.