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Schulessen Bakterien und Pilzen auf der Spur

Das Amt für Verbraucherschutz musste das Essen von einer Genthiner Schule untersuchen, in dem sich Plastikteilchen befanden.

Von Thomas Pusch 07.10.2020, 01:01

Burg/Genthin l Fisch mit Reis und Champignons. Das stand am ersten Septemberfreitag auf dem Speiseplan der Genthiner Diesterweg-Grundschule. Geliefert wurde allerdings nicht nur das, sondern in neun Portionen auch blaue Plastikteilchen von zwei bis vier Millimetern Länge. Das Essen kam zur Untersuchung ins Amt für Verbraucherschutz. Kontrollen gehören dort zum Tagesgeschäft, allerdings hat es in den vergangenen Jahren „kaum Beanstandungen“ gegeben, wie Kreis-Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann auf Nachfrage der Volksstimme informierte. Kritik sei lediglich an der Kennzeichnung geübt worden. Allergene oder Zusatzstoffe seien nicht oder nicht korrekt angegeben gewesen.

Rund 1300 Betriebe werden im Jerichower Land regelmäßig kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen wird durch den Probenplan des Landes vorgeben. Der sieht vor, dass pro 1000 Einwohner fünf amtliche Proben im Jahr entnommen werden.

Für den Landkreis bedeutet das rund 450 Proben jährlich. Etwa 50 weitere Proben werden im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogrammes untersucht. Ziel der Untersuchungen ist es, schädliche Stoffe, wie Pflanzenschutzmittel, Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetalle, Mykotoxine, also Schimmelpilzgifte, und Mikroorganismen, aus der Nahrung fernzuhalten.

Grundsätzlich gelten die Maßstäbe für alle Speisen, die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) hat aber Richt- und Warnwerte festgelegt, die etwa bei panierten Schnitzeln, Süßspeisen, Gemüse- und Sättigungsbeilagen herangezogen werden, also auch zur Untersuchung von Schulessen. „Es gibt auch produktspezifische Empfehlungen der DGMH, beispielsweise für Feinkostsalate oder Rohkostsalate, wenn diese extra abgepackt gereicht werden“, ergänzte Hopf-Koßmann.

Zur Kontrolle der Küchen gibt es umfangreiche Vorgaben, die ebenfalls das Land festgelegt hat. Betrachtet wird zunächst das äußere Umfeld, dazu gehören Betriebsfahrzeuge, Auslagen oder Werbung in den Schaufenstern und Aushänge. Der bauliche Zustand wird ebenso unter die Lupe genommen wie die hygienischen Umstände und der technische Zustand der Geräte und Bedarfsgegenstände, Fachbegriff für die Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Wichtig für die Bewertung sind außerdem die Personalhygiene, die Hygiene von Produkt und Produktion sowie möglicher Schädlingsbefall.

„Werden gravierende Mängel bei der Betriebskontrolle festgestellt, dann erfolgen Nachkontrollen zeitnah“, erklärte Hopf-Koßmann. Eine sogenannte Nachbeprobung sei immer dann erforderlich, wenn das Gutachten Beanstandungen aufzeigt, wonach das Produkt nicht verkehrsfähig ist, es also nicht verzehrt werden soll.

Doch zu so einer scharfen Maßnahme hat das Genthiner Amt bislang nicht greifen müssen. Gesundheitsgefährdende Resultate sind nicht festgestellt worden, das war auch bei dem Essen in der Diesterweg-Grundschule nicht anders.