1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. LFD für Ende der Ferkel-Quälerei

Schweine LFD für Ende der Ferkel-Quälerei

Wie eine Firma aus dem Jerichower Land zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln steht:

Von Mario Kraus 10.11.2018, 00:01

Burg l Die Prozedur ist derzeit jeden Tag Tausende Male in Landwirtschaftsbetrieben Standard: Ein etwa drei Tage altes Ferkel wird festgehalten, in die Haut über die Hoden werden mit einem Skalpell zwei Schlitze geritzt, um die Testikel herauszunehmen und Samenleiter durchtrennen zu können. Das kleine Ferkel quiekt, denn der Eingriff erfolgt bei vollem Bewusstsein – noch.

Mit der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes soll die betäubungslose Kastration so schnell wie möglich, aber spätestens bis Ende 2020 beendet werden. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vor, über den Anfang Dezember im Bundestag abgestimmt werden soll.

Während die aktuelle Diskussion auf eine Betäubung der Tiere abzielt, fordert der LFD-Holding im Jerichower Land als Nachfolgegesellschaft des holländischen Familienunternehmens Straathof sogar ein generelles Verbot der Ferkelkastration ab 2021. „Das wäre echter Tierschutz mit gleichen Bedingungen für alle Unternehmen“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung, Jörn F. Göbert. Er versichert, dass Tierhalter nicht „aus purer Freude“ kastrieren würden „oder weil damit deutlich mehr verdient wird.“ Die Eingriffe würden vielmehr deshalb vorgenommen, weil die Abnehmer in Deutschland auf eine Kastration bestehen, damit die Tiere mit der Pubertätsphase keinen üblen Fleischgeruch entwickeln. Göbert: „Für nicht kastrierte Tiere wird deutlich weniger bezahlt oder die Tiere werden erst gar nicht abgenommen. Es ist letztlich eine Forderung der Schlacht- und Verarbeitungsindustrie sowie des Handels, dass wir unsere Tiere kastrieren müssen.“ Eine seit Jahrzehnten gängige Praxis, aus der einzelne Landwirte kaum aussteigen könnten. So sei die Mast von Jungebern eine sinnvollere Methode, weil die Tiere keinen zusätzlichen Stress während der Säugephase erleiden müssten.

Ob es dazu kommt, ist indessen offen, denn das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt in dem Gesetzentwurf auf eine Kastration unter Narkose. Das allerdings bezeichnet die LFD als „schlechte Lösung“. Vor allem, weil das entsprechende Mittel über fünf Stunden wirke und die Ferkel alle zwei Stunden ans Gesäuge der Muttertiere gehörten. Zudem bestünde die Gefahr der Unterkühlung. Göbert sieht darin noch ein weiteres Problem: „Diese Arbeiten darf nur ein Tierarzt übernehmen. Wo sollen die ganzen zusätzlichen Veterinäre herkommen?“ Auch die Möglichkeiten einer Kurzzeitnarkose werden skeptisch gesehen. Zum einen, weil das Mittel Isofluran noch nicht als Arzneimittel zugelassen sei, zum anderen, weil der ständige Umgang für Menschen gesundheitsschädlich sei.

Alle diese Methoden seien nach Einschätzung der LFD nicht tauglich. Um schlechtem Fleischgeruch einzelner Tiere zu begegnen, gebe es zwei Möglichkeiten: die Aufrüstung von Technik am Schlachtband, um betroffene Tiere identifizieren zu können oder die Schlachtung von Ebern zu einem früheren Zeitpunkt, also vor der Geschlechtsreife – bei 100 statt bei 115 Kilogramm Lebendgewicht. „Beides sind in anderen EU-Ländern wie Holland, Spanien oder Großbritannien bereits weit verbreitete Verfahren.“

In Deutschland müssten sich allerdings die großen schlachtverarbeitenden Betriebe und der Handel darauf einstellen.