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Sexueller Missbrauch Schöffengericht Burg verurteilt 26-Jährigen

Das Jugendschöffengericht Burg verurteilte einen 26-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Von Falk Heidel 28.10.2017, 01:01

Burg/Genthin l Ende Mai 2016 in einem Dorf irgendwo zwischen Burg und Genthin: Lars (Name geändert) ist allein im Zimmer mit dem 13-jährigen Mädchen. Beide sitzen auf der Sofa. Er zieht sie zu sich rüber, zieht ihr Hose und Slip runter, legt ihre Beine auf seine Schultern...

So steht es in der Anklageschrift des Prozesses gegen Lars am Jugendschöffengericht in Burg. Lars wirkt wie einer, der immer zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort ist. Die Lehre zum Landwirt hat er geschafft. In seinem Agrarbetrieb hat er auch noch ein Jahr lang gearbeitet – danach haben Cannabis und Ecstasy das Kommando in seinem Leben übernommen. „Er weiß, dass er ganz große Scheiße gebaut hat“, sagte Pflichtverteidiger Patrick Dreesen.

Seine Drogenkarriere startete 2010: „Nachdem ich meinen Vater tot in seinem Zimmer gefunden habe.“ Er konsumiert täglich ein bis zwei Gramm Amphetamine oder Cannabis. Offen blieb, woher er das Zeug hatte und wie er es finanzierte. Auf die entsprechende Frage von Richter Ernst meint Lars, manchmal habe er seine Mutter um Geld gebeten.

Als die Tat passierte, wohnte Lars bei einem Kumpel im Haus der Großmutter des Mädchens. Dem Gericht lagen Fotos seines Zimmers beziehungsweise des Umfeldes vor. Die gerichtliche Analyse: Schön ist anders! Lars sagte: „Meine wenige Klamotten hatte ich in einer Sporttasche.“

Mit der Justitz war er schon häufiger überkreuz. In seinem Register stehen diverse Urteile, unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fischwilderei. Lars hat alle Strafen bezahlt. Beziehungsweise nicht er, sondern seine wichtigste Bezugsperson, die Wirtin eines Dorflokals. Als Gegenleistung hilft er ihr bei Veranstaltungen als Kellner.

Wegen Einbruchs in einen Schuppen seines Wohnorts beziehungsweise wegen Fischwilderei gab es parallel ein zweites Verfahren vor dem Jugendschöffengericht. Allerdings haben Lars und seine zwei Kumpels dort aufgeräumt, nachdem der Besitzer ihnen Konsequenzen angedroht hatte. Daher hat das Gericht dieses Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Am Tag des sexuellen Missbrauchs hatte Lars wie immer Drogen intus. Er hatte ein Kondom benutzt und die ganze Aktion sehr schnell wieder abgebrochen, nachdem das Mädchen sagte: Aua, das tut weh!

Durch sein umfassendes Geständnis hatte Lars dem Mädchen eine Aussage im Amtsgericht erspart. Als Richter Ernst ein Schmerzensgeld für das Mädchen anspricht, sagte die Mutter des Mädchens: „Kein Geld dieser Welt kann den Schmerz meiner Tochter lindern.“

Dennoch wird Lars innhalb der nächsten zwei Jahre insgesamt 2500 Euro an die Familie überweisen müssen. In der Justiz heißt dies „ideeller Ausgleich“.

Außer dem Geständnis und der Tatsache, dass er noch nicht wegen sexueller Strafbarkeit aufgefallen war, wertete das Gericht eine positive Sozialprognose zu Gunsten von Lars, der aktuell in Leipzig eine Drogentherapie absolviert.

Richter Ernst: „Wir haben uns das Urteil nicht leicht gemacht, immerhin geht es um schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes.“ Das Urteil lautet: Zwei Jahre Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem muss er verschiedene Auflagen erfüllen.