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Sicherheit Bushaltestelle soll sicherer werden

An einer Ziepeler Bushaltestelle gab es einen schweren Unfall mit einem Kind. Nun wird eine bessere Absicherung gefordert.

Von Stephen Zechendorf 10.10.2020, 01:01

Ziepel l Groß war die Bestürzung, als am 29. September ein siebenjähriges Schulkind bei einem Verkehrsunfall in Ziepel verletzt wurde. Laut Polizeiangaben war es hinter einem an der Haltestelle stehendem Bus auf die Straße gelaufen und von einem vorbeifahrenden Auto angefahren worden. Das Kind war über die Motorhaube geschleudert und am Gesicht verletzt worden.

Inzwischen gehe es dem Kind wieder besser, berichtet Ziepels Ortsbürgermeister Wolfgang Koch. Wenige Tage nach dem Unfall steht er mit dem Anwohner Horst Hobohm an der Straße, gleich in der Nähe der Unfallstelle. Die beiden Männer stehen auf einer Verkehrsfläche neben der Dorfstraße, auf der eigentlich der Linienbus stehen müsste, wenn er Fahrgäste ein- und aussteigen lässt. „Eigentlich“ deswegen, weil seit dem letzten Fahrplanwechsel der Bus an dieser Stelle gar nicht mehr hält.

Ziepels Ortschef erklärt: „Nachdem unsere Ortsdurchfahrt saniert worden ist, hat die Nahverkehrsgesellschaft ihre Fahrtstrecke geändert. Der Bus fährt jetzt aus Wörmlitz kommend nach rechts ab.“ Die vorgesehene Haltefläche neben der Straße liegt somit gar nicht mehr auf der Strecke des Busses. Andersherum kommt der Bus aus Kampf und biegt links in Ziepel Richtung Wörmlitz ab. Das bedeutet: In beiden Fällen stoppt der Bus auf der Straße.

Horst Hobohm würde das gerne ändern lassen: „Wir wollen nicht, dass der Bus auf Straße halten muss.“ Ihm schwebt die alte Buswendestelle vor, die in unmittelbarer Nähe liegt. Ärgerlicherweise wurde die zuletzt sehr unebene Fläche im Zuge der Straßensanierung zur Grünfläche umgestaltet.

Für Ortsbürgermeister Koch ist daher klar, dass sich an dieser Situation so schnell nichts ändern wird. Koch möchte daher im Gespräch mit der Straßenbaubehörde und der Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land nach schneller umsetzbaren Lösungen suchen. Gespräche sollen demnächst vereinbart werden, sagt Koch.

Eine Möglichkeit sieht der Ortschef darin, die aktuelle Bushaltestelle so zu kennzeichnen, dass für alle Fahrzeuge das Warten zur Pflicht wird: „Für eine schnelle Lösung sollte man die Haltestelle so machen, dass keiner vorbeifahren darf. Etwa mit Signalen, dass alle anhalten müssen. So was wollen wir nicht noch mal haben. Über bauliche Veränderungen kann man sich dann immer noch Gedanken machen. Jetzt aber sollte schnell etwas passieren, um diesen Haltepunkt sicher zu machen.“

Auch Koch weiß, dass die von Horst Hobohm vorgeschlagene Fläche in kommunalem Besitz gerade erst umgestaltet wurde.

Die Haltestelle, an der der Unfall sich ereignete, ist aktuell die einzige Haltestelle im Ort, die von der NJL angefahren wird. Laut Wolfgang Koch sind weitere im Verkehrsplan aufgeführt, werden aber nicht bedient.

Mit Bushaltestellen haben die Ziepeler ohnehin ihre eigenen Erfahrungen machen müssen. Lang und breit war vor wenigen Jahren im Ortschaftsrat diskutiert und geplant worden, wie ein Buswartehäuschen aussehen könnte, um die Schüler vor Wetter zu schützen. Angebote bei Baumärkten waren eingeholt worden. Bei der Stadt Möckern wurde ein ausrangiertes Buswartehäuschen organisiert und am Gemeindezentrum gar der Baugrund vorbereitet. Weil viele Kinder im südlichen Wohngebiet wohnen, war der Standort gewählt worden. Wie sich herausstellte waren all die Planungen und Mühen umsonst. Am geplanten Standort hält kein Bus und es steht auch kein Wartehäuschen mehr dort.

Wie man sich als Autofahrer an einer Bushaltestelle verhält, erklärt der ADAC auf seiner Internetseite: Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeif ahren, ohne aussteigende Fahrgäste zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten. An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich dieser nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht überholt werden.

An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) und ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich getrennt ist. Diese Regelungen gelten auch für Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften und für Haltebuchten.