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Silvester Das Geschäft mit Sprengstoff

Bis Silvester darf der Handel auch in Burg Feuerwerkskörper der Klasse II verkaufen.

Von Juliane Just 30.12.2016, 05:00

Burg l „Es dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper gekauft und verkauft werden. Diese haben ein sogenanntes BAM-Siegel, das steht für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung“, informiert Thomas Kriebitzsch, Sprecher der Polizei im Jerichower Land. Er weist auf die Gefahren von illegalen Böllern hin. „Diese sind nicht geprüft und explodieren unkontrolliert. Sie stellen damit ein extrem hohes Risiko für Gesundheit und Eigentum dar“, macht der Polizeisprecher deutlich.

Die illegalen Böller, im Volksmund oft „Polen-Böller“ genannt, tragen ihren Namen nicht umsonst, so Kriebitzsch. „Sie werden oft im benachbarten Ausland, zum Beispiel Polen oder Tschechien, gekauft.“ Im vergangenen Jahr sei es im Landkreis auch zu einem schwerwiegenden Unfall mit Feuerwerkskörpern gekommen: „Ein Mann hat dabei einen Finger verloren“, erinnert der Polizeisprecher und warnt damit vor den illegalen Böllern.

Wer sich nicht daran hält, kann zudem ein Bußgeld erwarten. „Wer illegale Böller nutzt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz.“ In der Silvesternacht werden in Burg und Umgebung auch Polizisten im Einsatz sein. „Wir sind dem Anlass entsprechend stärker aufgestellt sein.“

Feuerwerkskörper mit BAM-Siegel für den bunt beleuchteten Himmel gibt es in mehreren Geschäften in Burg. Im Baumarkt Toom wurde für das Silvesterleuchten ein Stand aufgebaut, der alle erdenklichen Farben und Formen bereithält. „Beliebt sind immer noch Raketen oder Batterien, die schöne Effekte in den Nachthimmel zaubern“, sagt Toom-Mitarbeiterin Sigrid Marquardt. Außerdem seien Batterien, die auf den Boden gelegt werden und Feuerwerke abfeuern, durch die einfache Entsorgung beliebt.

Die drei Verkaufstage für Feuerwerk bedeuten für die Mitarbeiterinnen vor allem, den Weg zum Lager oft zu gehen. Denn in den Verkaufsräumen dürfen maximal 70 Kilogramm Nettoexplosionsmasse stehen, so gibt es der Gesetzgeber vor. Dementsprechend müssen die Regale immer wieder gefüllt werden. Die größte Batterie gibt es für stolze 130 Euro - mit über 1,4 Kilogramm Effektmenge und 135 Sekunden Brenndauer.

Zweifelhafter Beliebtet erfreut sich auch in jedem Jahr das Sprengen von Briefkästen. Viele Privatleute kleben deshalb für die Silvesternacht ihre heimischen Briefkästen zu. Doch was ist mit den öffentlichen Briefkästen in der Stadt? „Leider ist auch die Deutsche Post zu Silvester von Vandalismus und Beschädigungen ihrer Briefkästen betroffen. Jeder Fall wird zur Anzeige gebracht und damit auch strafrechtlich verfolgt“, macht Anke Blenn, Pressesprecherin der Deutschen Post, deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

„Um möglichen Beschädigungen von Briefkästen und darin befindlicher Sendungen vorzubeugen, setzt die Deutsche Post in diesem Jahr wieder an einigen Standorten - auch in Sachsen-Anhalt - zur Silvesterzeit sogenannte Einwurfsperren ein. „Damit werden nach der letzten Leerung vor dem Jahreswechsel die Einwurfschlitze des Briefkastens verschlossen, um den Einwurf von Feuerwerkskörpern zu verhindern. Diese Sperren werden am ersten Arbeitstag im neuen Jahr wieder entfernt“, fügt Blenn an. Ob in Burg solche Sperren errichtet werden, konnte Anke Blenn nicht sagen.

Zuletzt gibt Polizeisprecher Kriebitzsch noch Hinweise zum Böllerkauf. „Illegales, das heißt in Deutschland verbotenes, Feuerwerk wird oft von ‚fliegenden‘ Händlern verkauft. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern im Internet sollte man nur bei seriösen und geprüften Shops kaufen.“ Zudem warnt er davor, Böller selber zu basteln. „Wer selber bastelt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbsthergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische und mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Hinzu kommt, dass man sich damit strafbar macht. Denn solche Experimente unterliegen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz.“