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Stegelitzer Kreisel Brummis zu schnell unterwegs

Der neue Kreisverkehr bei Stegelitz war noch nicht eröffnet, da wurden erste Zweifel laut, ob der Kreisel groß genug ist.

Von Stephen Zechendorf 29.12.2019, 08:00

Stegelitz l  Nach der Freigabe gibt es erneut Hinweise aus der Bevölkerung: der Durchmesser sei zu klein, die Ein- und Ausfahrten zu eng bemessen. Die Behörden entgegnen: passt alles!

Gleich am Eröffnungstag fanden sich die ersten tiefen Fahrrillen im Schlamm neben der Fahrspur, die beweisen, dass es zahlreichen Autofahrern schwer fällt, auf dem Fahrstreifen zu bleiben. „Angesichts der steilen und nicht befestigten Böschung gleich daneben, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis der erste Brummi auf der Seite liegt“, so die Meinung eines skeptischen Stegelitzers. Gleich mehrere Bürger machten gegenüber der Volksstimme deutlich, dass sie das Verkehrsbauwerk für misslungen halten. Sie verweisen auf andere Kreisverkehre mit deutlich breiteren Durchmessern und zusätzlichen Pflasterungen neben der eigentlichen Fahrbahn.

Dazu befragt, erklärt Stefan Hörold, Regionalbereichsleiter der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, dass mit dem Stegelitzer Kreisverkehr alles in Ordnung sei: „Es sind keine Nacharbeiten vorgesehen. Eine zusätzliche Befestigung des Bankettes mit Pflaster ist gemäß Planung und derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Die Bemessung des Kreisverkehres ist gemäß der geltenden Vorschriften ausreichend“, so Hörold.

Auch für die bereits sichtbaren Schäden im Randbereich hat die Straßenbaubehörde schon eine Erklärung: „Mit der Freigabe für den Verkehr ist festzustellen, dass der Schwerlastverkehr den Kreisverkehrsplatz mit zu hohen Geschwindigkeiten befährt.“ Es dauerte daher nicht lange, da stand an den Zufahrten zum Kreisel ein neues Tempolimit, von Tempo 50 heruntergesetzt auf 30 Stundenkilometer.

Seitens der Landesstraßenbaubehörde werde die Situation weiter beobachtet und nach sechs Monaten nochmal „hinsichtlich des Erfordernisses zu weiteren Maßnahmen bewertet“, erklärt Stefan Hörold. Es werde aber keine Erhöhung des Durchmessers geben: „Eine mögliche Maßnahme könnte maximal eine zusätzliche Pflasterung in den Randbereichen der Zu- und Ausfahrten sein.“

Dies würde erfolgen, „um die Radien für den Schwerverkehr in der tatsächlichen Befahrung des Kreisverkehrsplatzes anzupassen und in der betrieblichen Unterhaltung Kosten zu sparen“. Die Kostenersparnis ergäbe sich daraus, dass nicht ständig das Bankett saniert werden müsste, heißt es seitens der Straßenbaubehörde.

Warum aber unterscheiden sich der Kreisverkehr am Gewerbegebiet Stegelitz und der bei Burg im Durchmesser um mehrere Meter? In beiden Fällen gibt es drei Ausgänge, davon einen zu einem Gewerbegebiet? Dazu antwortet Stefan Hörold: „Die Unterschiede können sich aus einer abweichenden Geometrie ergeben. Durch sogenannte Schleppkurven wird geprüft, ob für den Schwerverkehr die Befahrbarkeit gegeben ist. Somit kann es zu abweichenden Durchmessern des einzelnen Kreisverkehres kommen. Die Schleppkurven zeigen den Raumbedarf für die Befahrbarkeit für verschiedenste Fahrzeuggruppen und Geschwindigkeiten an.“

Gemäß dem Merkblatt für Kreisverkehrsplätze sind die Durchmesser für Kreisverkehre außerhalb von Ortschaften zwischen 35 und 45 Metern vorzusehen. Der Durchmesser des Kreisverkehrsplatzes in Steglitz beträgt 40 Meter, der vor Burg etwa 45 Meter.

Bis zum Bau des Kreisverkehres gab es an der Zufahrt zum Gewerbegebiet einen ganz normalen Abzweig. Der neue Kreisverkehr und die sich daran anschließende Erschließungsstraße dienen vor allem dem 2. Bauabschnitt im Industriegebiet. Dabei handelt es sich um Grundstücke in zweiter Reihe hinter der aktuell besiedelten Fläche. Die Flächen im 2. Bauabschnitt gehören dem Unternehmen HX und werden über die Baugesellschaft Walter Hellmich GmbH erschlossen. Die Abnahme des Kreisverkehrs erfolgte vor wenigen Wochen durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt und die Stadt Möckern.

Die Kosten für die Herstellung des Kreisverkehrs trägt der private Investor. Mit der Freigabe für den Straßenverkehr übernimmt der Bund (Bundesstraße) die Straßenbaulast und ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständig.

Es sei durchaus Praxis, dass der Vorhabenträger die im Bebauungsplan festgelegten Erschließungsstraßen herstellt und nach Abschluss die Straßenbaulast an den zuständigen Träger übergibt, so Hörold. Für die Maßnahme wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bund (Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt) und der Gemeinde Möckern geschlossen. Die Gemeinde hatte wiederum einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Möckern geschlossen. „Dieses Vorgehen ist die übliche Praxis“.