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Vekehr Erste 30er Zone kommt nach Loburg

Das Jerichower Land bekommt die erste 30er Zone nach der novellierten Straßenverkehrsordnung: Auf 300 Metern in Loburg.

Von Andreas Mangiras 16.02.2018, 09:00

Loburg/Burg/Genthin l Die erste 30 km/h-Zone im Jerichower Land, die nach Maßgabe der im vorigen Sommer vom novellierten Straßenverkehrsordnung genehmigt wurde, wird in Loburg eingerichtet. Wie die Kreisverwaltung auf Volksstimme-Nachfrage bestätigte, handelt es sich hierbei um einen 300 Meter langen Abschnitt der Bundesstraße 246 in Loburg. Betroffen sind Teil der Dammstraße und der Burgstraße, die links und rechts eines Querungsbereiches am Loburger Markt liegen. Hier sind oft Hortkinder von und zur nahen Schule sowie Bewohner des Johanniterhauses St. Laurentius, ein Alten- und Pflegeheimes, unterwegs.

„Die Anordnung beruht auf dem Antrag der Stadt Möckern“, bestätigte Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann. Es habe eine Einzelfallprüfung für beide Einrichtungen gegeben. Bisher ist es der einzige Antrag im Kreis. Zum Vergleich: Im Bördekreis waren es 18, im Harz und Burgenlandkreis je 13 sowie in Halle 42 und Magdeburg 10 Anträge.

Seit Oktober 2017 können Kommunen in Sachsen-Anhalt in einem vereinfachten Verfahren eine Tempo 30–Geschwindigkeitsbegrenzung vor sozialen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Pflegeheimen beantragen.

132 Anträge zur Einrichtung von Tempo 30 – Geschwindigkeitsbegrenzungen vor sozialen Einrichtungen waren Ende bei den Unteren Verkehrsbehörden im Land eingegangen. Davon sind 72 bereits entschieden und 60 noch in Bearbeitung, teilte das Landesverwaltungsamt mit. Bislang seien 17 Anträge abgelehnt worden.

„Diese Möglichkeit wurde seitdem sehr rege in Anspruch genommen“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. Die Entscheidung, hier eine Erleichterung herbeizuführen, habe „ voll ins Schwarze getroffen.“

Pleye erinnerte daran, dass in der Vergangenheit „immer wieder Elterninitiativen, andere Interessengemeinschaften, Bürgervertretungen und auch Kommunen selbst um eine Geschwindigkeitsdrosselung vor sozialen Einrichtungen gekämpft“ hätten. „Doch bislang lagen die Hürden dafür sehr hoch.“ So musste man beispielsweise aufzeigen, dass es sich hier um einen Unfallschwerpunkt handelt – ein Nachweis, der nur schwer und mit viel zeitlichem und finanziellen Aufwand erbrachte werden konnte.