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Windparkanlage Preisschild am Gemeinderat?

Zur geplanten Erweiterung des Windparks Büden-Woltersdorf herrscht Uneinigkeit im Biederitzer Rat. Ein finanzielles Angebot wird diskutiert.

Von Anke Reppin 08.01.2021, 05:00

Woltersdorf l Eigentlich war das Thema „Erweiterung des Windparks Büden-Woltersdorf“ auf der letzten Sitzung des Jahres 2020 im Biederitzer Gemeinderat gar nicht vorgesehen. Denn eine Stellungnahme gegen die geplante Erweiterung des Windparks war aufgrund eines finanziellen Angebotes des Unternehmens Boreas Windenergie vorerst vom Tisch. 70 000 Euro jährlich, drei Jahre lang, will das Unternehmen der in Haushaltskonsolidierung befindlichen Gemeinde bis 2024 überweisen. Danach fließen – nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung der Windenergie – dann Gewerbesteuern für die zehn auf dem Gebiet der Gemeinde stehenden Windkraftanlagen in die Gemeindekasse.

Sobald das Angebot schriftlich vorliegt, soll im Gemeinderat darüber beraten werden. Die gemeinsame Stellungnahme gegen die Erweiterung des Windparks liegt zwar vorbereitet in der Schublade, muss aber warten, bis über das verlockende Angebot von Boreas beraten wurde. Wird es angenommen, dürfte gleichzeitig die ablehnende Stellungnahme vom Tisch sein.

Bei einer so hohen Summe, müsse sich der Gemeinderat mit dem Angebot befassen, hatte Gemeindebürgermeister Kay Gericke (SPD) begründet, warum die Stellungnahme gegen die Erweiterung des Windparks vorerst nicht verabschiedet werden kann. Die Gemeindeverwaltung habe das Angebot außerdem an die Kommunalaufsicht beim Landkreis zur Prüfung herangetragen.

Die CDU-Fraktion sieht das anders. Sie beantragte zur Sitzung am 17. Dezember, der Gemeinderat solle sich hinter die Einwohner der Ortschaft Woltersdorf stellen und die Errichtung von Windrädern außerhalb des bisherigen Windenergie-Gebietes ablehnen. Zudem solle die Gemeinde Biederitz „alle ihr hierfür zustehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen als auch die Bürger aktiv unterstützen“, indem ein renommiertes Anwaltsbüro „mit der Erstellung einer Expertise zu den rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde Biederitz als auch der Bürger von Woltersdorf“ beauftragt werde. Dieses Anwaltsbüro solle auch die Erfolgsaussichten prüfen. Das Ergebnis forderte die CDU-Fraktion bis zum 15. Januar 2021.

Die Fraktionen Aktiv für Bürger, SPD und Die Linke/UWG lehnten den CDU-Antrag einhellig ab. Es bestünden zwar keine Bedenken, sich in einer Absichtserklärung hinter die Bürger Woltersdorfs zu stellen und die Errichtung von Windrädern außerhalb des bisherigen Windenergie-Gebietes abzulehnen. Der CDU-Antrag enthalte aber Punkte, denen „auf keinen Fall“ zugestimmt werden könne. So verstoße eine rechtliche Unterstützung für die Bürger gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Beauftragung eines renommierten Anwaltsbüro „Windenergie“ sei „so nicht beschließbar“. Darüber hinaus sei nicht geklärt, wie die Kosten dafür getragen werden sollen. Die Fristsetzung bis zum 15. Januar sei „faktisch und zeitlich nicht realistisch“.

Walter Metscher (Aktiv für Bürger), Christian Bruchmüller (SPD) und Wolfgang Baer (Die Linke/UWG) weisen in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, „dass wir als Gemeinderäte selbstverständlich hinter den Interessen der Bürger aus Woltersdorf stehen.“ Nach ihrer Auffassung hätte der Antrag aber abgeändert werden müssen, um beschlossen werden zu können. Dies sei im schriftlichen Verfahren, da die Dezember-Sitzung aufgrund des Lockdowns nicht habe stattfinden können, schwierig. Die CDU sollte deshalb den Antrag zurückziehen.

Metscher, Bruchmüller und Baer weisen darüber hinaus darauf hin, dass geprüft werden müsse, ob sich eine Ablehnung des Boreas-Angebotes negativ auf die so genannten Bedarfszuweisungen auswirke, die die Gemeinde vom Land erhält. „Unüberlegte und nicht zu Ende gedachte Handlungen würden hier ansonsten zu einem Millionenschaden für die Gemeinde führen“, warnen sie.

Dazu, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag dennoch nicht zurücknahm, erklärt Fraktionsvorsitzende Ina Möbius, die im Schreiben der anderen Fraktionen getroffenen Aussagen seien „teilweise falsch“. So in Bezug auf den Regionalplan der Planungsgemeinschaft Magdeburg. Er sieht vor, dass das Windfeld Büden-Woltersdorf Vorranggebiet für Windenergie werden soll. Während die anderen Fraktionen bezweifeln, dass die Gemeinde Biederitz dagegen klagebefugt ist, meint Ina Möbius: „Die Gemeinde ist gegebenenfalls gegen einzelne Anlagen nicht klagebefugt, kann aber vielleicht Fördermittel an Bürger gewähren.“ Den Antrag zu verabschieden wäre wichtig gewesen, weil er Woltersdorf „in diesem ungleichen Kampf Rückenwind“ gegeben hätte, sagt Möbius. Das Angebot von Boreas muss aus ihrer Sicht „zwingend geprüft werden“. Zwar sei jeder Euro für Vereine und Ortschaften ein Gewinn – es dürfe aber kein Preisschild am Gemeinderat hängen.