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Geldstrafe Nazi-Bilder bei Facebook

Sein Facebook-Account sei gehackt worden. So begründete ein Angeklagter, wieso dort Bilder von Soldaten mit SS-Runen zu sehen waren.

Von Ilka Marten 25.07.2015, 03:00

Gardelegen l Diese Bilder wurden richtig teuer. Ein 24-Jähriger, aus dem Raum Kalbe, der inzwischen in Salzwedel lebt, wurde vom Gardeleger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil auf seiner Facebook-Seite Bilder von Soldaten mit SS-Runen und Hakenkreuzen veröffentlicht hatte. Vom 7. Februar bis 9. März 2015 waren die Fotos zu sehen. Er musste sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Der Angeklagte bestritt nicht, dass die Bilder bei ihm zu sehen waren, erklärte jedoch: „Mein Facebookprofil wurde gehackt.“ Er sei das nicht gewesen. Inzwischen sei das Profil ganz gelöscht. Richter Axel Bormann merkte dazu nur an: „Wenn Sie nicht reingucken, was bei Ihnen gepostet wird, haben Sie Pech.“ Angesprochen auf eine mögliche Nähe zur rechten Szenen, entgegnete der Mann: „Ich war jahrelang in der linken Punker-Szene, da brauche ich mich mit so etwas nicht zu rühmen.“ So gar keinen Anlass zu Ruhm gaben seine strafrechtlichen Voreintragungen. 14 Mal hatte der 24-Jährige in den vergangenen sieben Jahren Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Bandbreite der Straftaten war groß: Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und fünf Mal Erschleichen von Leistungen, also Schwarzfahren.

Die letzte Verurteilung stammt vom Amtsgericht Salzwedel aus diesem Jahr, dafür stand der Mann noch unter Bewährung. Auch wenn er behauptete, dass er die Bilder nicht eingestellt hatte, „ändert dass nichts daran, dass Sie sich strafbar gemacht haben“, so die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. Der Richter verurteilte ihn schließlich zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Und fügte noch einmal deutlich hinzu: „Sie sind für Ihren Facebook-Account und Dinge, die einer ihrer 255 Freunde postet, verantwortlich.“ Weil er verurteilt wurde, muss der Mann auch die Verfahrenskosten bezahlen.