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Friedhofsgebühren Berechnet: Trauerhallen in Zahlen

Wie kommen die neuen Gebühren für Trauerhallen in Gardelegen zustande? Volksstimme fragte nach.

Von Gesine Biermann 13.09.2015, 19:18

Gardelegen l Eines ist sicher: In keinem Bereich liegen Dörfer und Stadt in der heutigen Einheitsgemeinde Gardelegen so weit auseinander wie bei den Friedhofsgebühren. Unterschiede von weit mehr als 1000 Euro trennen die Gardeleger bislang zum Beispiel von Orten wie Wannefeld (siehe auch Artikel unten).

Wer in dem kleinen Dorf nahe Letzlingen heute nämlich ein Doppelwahlgrab kaufen würde – laut Fachdienstleiterin Isolde Niebuhr die meistgewählte Grabform – müsste dafür einmalig 80 Euro zahlen und dann nie wieder etwas. Denn in Wannefeld fallen weder Bestattungskosten noch Friedhofsgebühren an. Und auch die Trauerhallennutzung für die Beisetzung ist gratis.

Für genau dieselbe Leistung müssen die Gardeleger ungleich tiefer in die Tasche greifen. Ein zweistelliges Wahlgrab kostet mit 503,22 Euro schon im Grundpreis mehr als das Sechsfache.

Dazu kommen aber auch noch Unterhaltungskosten von jährlich 18,54 Euro und Heckenpflege für 11,95 Euro. Hochgerechnet auf 25 Jahre ergibt das die Gesamtsumme von 1265,47 Euro. Die Trauerhallennutzung schlägt zusätzlich mit knapp 80 Euro zu Buche. Insgesamt zahlen die Gardeleger im Vergleich zu den Wannefeldern bisher also fast das 17-Fache für die gleiche Leistung – und das für eine Liegezeit von 25 Jahren. In Wannefeld sind es 40.

Doch die Zeiten der billigen Gräber, sie ist nun bald vorbei. Die Höhe der durch eine Fremdfirma ermittelten Kosten sorgt indes für Erstaunen, insbesondere in den Dörfern, denn in der Kernstadt ändert sich nur wenig. Laut der neuen Satzung sollen hier künftig 1343,75 Euro für ein zweistelliges Wahlgrab bezahlt werden, in den Ortsteilen wären es 1592,16 Euro. Der Unterschied liegt an der anderen Nutzung des Gardeleger Friedhofes, der als Bau- und Gartendenkmal gilt.

Wesentlich gravierender sind die Unterschiede, die das Kalkulationsunternehmen bei den Trauerhallen ausgerechnet hat. Nach dem ersten Satzungsentwurf müssten in der Stadt nämlich 113,92 Euro gezahlt werden. In den Dörfern wären es 595,86 Euro. Doch auch das ist indes schon wieder Schnee von gestern. Denn in einer Einheitsgemeinde sollten auch einheitliche Preise gelten, votierten die Ortsbürgermeister und viele Stadträte in den Fraktionen. Und so gibt es nun bereits eine Mischkalkulation, die von etwa 400 Euro für die Nutzung der Trauerhallen ausgeht – und zwar egal, ob in Gardelegen oder in den Ortsteilen.

Wie sich ein solcher Preis überhaupt zusammensetzt – in vielen Ratssitzungen herrschte darüber das größte Unverständnis – erläuterte nun auf Nachfrage der Volksstimme Andrea Schellhorn, Mitarbeiterin der Firma Heyder und Partner, die die Kalkulationen erarbeitet hat. Die Summe ergebe sich einfach „aus den laufenden und kalkulatorischen Kosten“, so Schellhorn. In der Gesamtsumme (Berechnung siehe Infokasten rechts) ergeben sich für alle Trauerhallen rund 81 000 Euro im Jahr. Bei durchschnittlich 200 Nutzungen, jeweils rund 100 in Gardelegen und 100 in allen Ortsteilen zusammen) komme man so auf rund 400 Euro pro Nutzung.

Auch dies ist den Ortsbürgermeistern und vielen Stadträten allerdings viel zu teuer. Und deshalb sieht es so aus, als ob sich der Stadtrat heute Abend auf einen „politischen Preis“ von 100 Euro einigen wird, also lediglich ein Viertel vom kostendeckenden Preis. Ob der wiederum von der Kommunalaufsicht am Ende wirklich bestätigt wird, kann auch Isolde Niebuhr von der Gardeleger Stadtverwaltung nicht beantworten. Und selbst wenn diese Hürde genommen ist, ab 2019 muss ohnehin alles wieder neu berechnet werden, betont die Fachfrau. Denn die Gebühren gelten nur für drei Jahre.