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Gerichtstermin Vater vor Tochter verletzt und getreten

Sein Auto auf dem Hof war zugeparkt, das machte einen 36-Jährigen richtig wütend.

Von Gesine Biermann 23.09.2015, 21:00

Gardelegen l „Der stand schon öfter da und jedesmal so, dass ich nicht rauskam.“ Die Empörung darüber, dass ein Besucher seiner Nachbarn mehrfach seinen Stellplatz auf einem Hof an der Gardeleger Philipp-Müller-Straße blockierte, ärgert den Angeklagten offenbar noch im Gerichtssaal. Im vergangenen Februar indes will sich der Leiharbeiter das nicht mehr gefallen lassen. Gemeinsam mit seiner Freundin wartet er auf den Zuparker, und will ihn schließlich – so zumindest klingt es laut seiner Schilderung – ruhig darauf hingewiesen haben, beim nächsten Mal doch draußen zu parken. „Da sagt der dann zu mir: `Mal sehen` und zeigt mir den Mittelfinger“, beschreibt der Angeklagte. Das habe er sich schließlich nicht gefallen lassen können. Und so schreitet er an diesem Tag zum Auto des Kontrahenten und zur Tat. Er zieht den 35-Jährigen aus dem Auto. Dabei knallt der mehrfach mit dem Kopf gegen den Fahrzeugrahmen und liegt kurz darauf am Boden und wird, so führt der Staatsanwalt aus, auch noch vom Angeklagten getreten.

Daran kann sich der allerdings nicht mehr recht erinnern. Der Geschädigte und seine Ehefrau, die zu dem Zeitpunkt neben ihm im Auto saß, können das um so besser. Ihre Aussagen sind klar und schlüssig, auch wenn die Situation der pure Stress für sie gewesen sei, wie die Zeugin zugibt. Sie hatte nämlich noch versucht, ihrem Mann zu Hilfe zu kommen, sei dabei aber vom Angeklagten ebenfalls zu Boden geworfen worden. Beendet wird die Rangelei wohl, weil die Freundin des Angeklagten dazwischengeht. Die Angelegenheit selbst ist für das Ehepaar aus Stendal damit aber nicht vorbei. Beide rufen die Polizei an, die den Angeklagten vor Ort auch gleich verhört und alles aufnimmt. Zurück zu Hause gehen beide Zeugen dann schließlich auch noch zum Arzt, der leichte Verletzungen protokolliert.

Dass ihre eigenen Verletzungen tatsächlich gar nicht so schlimm gewesen seien, bestätigen beide dann auch Richter Axel Bormann. Den eigentlichen Schaden habe dafür ihre elfjährige Tochter davongetragen, die die ganze Szene mit ansehen musste. Seither, so beschreibt der Stendaler Kurierfahrer, habe das Kind große Angst und schlimme Träume und werde deswegen auch ärztlich behandelt. Weil ihn am Ende auch seine eigene Freundin mit ihrer Aussage nicht wirklich entlasten kann, steht für den Staatsanwalt die Körperverletzung schließlich als bewiesen fest. Er beantragt 60 Tagessätze Strafe für den Gardeleger.

Dem folgt Richter Axel Bormann allerdings nicht ganz. Er verhängt lediglich 50 Tagessätze zu 40 Euro. Den kleinen Rabatt gibt er dem Angeklagten übrigens für einen einzigen Satz: „Ich möchte mich bei Euch entschuldigen und es tut mir vor allem leid, wegen Eurem Kind“, hatte der nämlich abschließend gesagt. Und das sei, so Bormann, „das Beste, was ich heute von Ihnen gehört habe.