1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. „Zur Entlastung der Bürger“

Bürgermeisterin „Zur Entlastung der Bürger“

In der gesamten Hansestadt Gardelegen, auch in den Ortsteilen, gilt die Straßenausbaubeitragssatzung mit einmaligen Beiträgen.

Von Ilka Marten 01.10.2015, 03:00

Gardelegen l Gibt es in den Dörfern bald wieder Straßenausbaubeitragssatzungen mit wiederkehrenden Beiträgen, so wie es in zahlreichen Ortsteilen vor der Eingemeindung der Fall war? Die Chance besteht zumindest für 25 Ortsteile der Hansestadt, denn Bürgermeisterin Mandy Zepig kündigte in der Hauptausschusssitzung am Dienstag an, dies prüfen zu lassen. Es handele sich um eine allgemeine Information, „weil es bisher in der Verwaltung eine andere Auffassung gab“. Es gebe Ortsteile, wo es über die Jahre mit wiederkehrenden Beiträgen gut gelaufen sei. „Und deswegen sind wir zur Überzeugung gekommen, dass es für Ortsteile, in denen es Möglichkeiten gibt, so sein sollte.“ Die Stadt wolle sehen, bei welchen Ortsteilen es funktionieren könnte.

Hintergrund sei, dass es aus finanzieller Sicht der Stadt nicht entscheidend sei, ob nach einmaligen (nur von direkten Anliegern) oder nach wiederkehrende Beiträgen (alle Eigentümer der Abrechnungseinheit) abgerechnet werde. Die Bescheide würden erstellt, die Bürger müssten - so wie es gesetzlich vorgesehen ist – anteilig zahlen. Allerdings würden die wiederkehrenden Beiträge „zur Entlastung der Bürger beitragen“, so die Bürgermeisterin. Zepig traf am Dienstag keine Aussage, welche Ortsteile konkret ins Visier genommen werden sollen. „Es sind die, wo es bereits wiederkehrende Beiträge gab und die Abrechnungseinheiten schon viele Jahre bestanden haben“, konkretisierte sie gestern auf Nachfrage.

Manuela Dietrich-Beckers, in der Stadtverwaltung für das Beitragsrecht zuständig, hatte während der Hauptausschusssitzung betont, dass bei den Abrechnungseinheiten die Straßen in engem funktionalen Zusammenhang stehen müssen.Peter Wiechmann (SPD-Fraktion) erkundigte sich, „ob wir nur über die Ortsteile sprechen“ und spielte damit auf das Wohngebiet Ost an. Dort hatten Anwohner zwar für vier Straßen wiederkehrende Beiträge gezahlt. Nach einer erfolgreichen Klage eines Anliegers gegen die wiederkehrenden Beiträge musste jedoch die Satzung vom Stadtrat geändert werden, so dass für den bereits sanierten Kastanienweg und alle Straßen, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden, künftig nur die direkten Anlieger zahlen müssen – und nicht mehr alle Anlieger des Wohngebietes.

Bürgermeisterin Mandy Zepig sagte dazu im Hauptausschuss: „Das Gericht hat uns bestätigt, dass dort keine Abrechnungseinheit ist. Da haben wir uns dran zu halten.“ Sie betonte jedoch auch, dass nur diese Satzung vom Gericht überprüft worden sei. Regina Lessing (Gemischte Fraktion) merkte dazu an: „Die Situation ist aber noch nicht ausgestanden.“ Zepig dazu: „Das hat auch keiner behauptet.“ Peter Wiechmann (SPD-Fraktion) erkundigte sich, „ob wir nur über die Ortsteile sprechen“ und spielte damit auf das Wohngebiet Ost an. Dort hatten Anwohner zwar für vier Straßen wiederkehrende Beiträge gezahlt. Nach einer erfolgreichen Klage eines Anliegers gegen die wiederkehrenden Beiträge musste jedoch die Satzung vom Stadtrat geändert werden, so dass für den bereits sanierten Kastanienweg und alle Straßen, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden, künftig nur die direkten Anlieger zahlen müssen – und nicht mehr alle Anlieger des Wohngebietes.

Der frühere Bürgermeister Konrad Fuchs hatte im April gesagt, dass er sich eine Ergänzungssatzung zur Satzung der einmaligen Ausbaubeiträge vorstellen könnte, um Eckgrundstücksbesitzer zu entlasten. Die müssen nämlich gleich doppelt zahlen – für beide Straßen, an die ihre Häuser angrenzen. Wiechmann kritisierte, „dass wir nicht in der Lage sind, hier in Gardelegen Abrechnungseinheiten zu schaffen“. Die Bürgermeisterin entgegnete ihm: „Die Verkehrsflüsse in Gardelegen sind anders als in Letzlingen oder Köckte.“ Regina Lessing sagte zum Ansinnen der Überprüfung: „Wir begrüßen das.“ Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, Satzungen mit wiederkehrenden Beiträgen in Ortsteilen zu erarbeiten, „wird das eine Menge Satzungsbeschlüsse zur Folge haben“, so Zepig.

Absolute Sicherheit wird es auch mit neuen wiederkehrenden Beiträgen – sollte es denn dazu kommen –nicht geben. Zepig dazu: „Es besteht bei jeder Satzung die Gefahr, dass dagegen geklagt wird.“ Genau deswegen kämen die Abrechnungseinheiten in Betracht, die schon lange gehalten hätten. Die Satzungen der früheren eigenständigen Gemeinden, die nun Ortsteile der Hansestadt sind, waren am 30. Juni 2014 erloschen. Damit gilt seitdem in der gesamten Hansestadt – und auch in allen Ortsteilen – die Satzung mit einmaligen Beiträge. Die Anlieger müssen bis zu 75 Prozent der Baukosten tragen.