Gericht Schweinefilet gestohlen

Ein 26 Jahre alter Mann aus Gardelegen hat für Ladendiebstahl eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung erhalten.

06.10.2015, 01:00

Gardelegen (iwi) l Er kam in Handschellen, er ging in Handschellen. Ein 26-Jähriger Gardeleger musste sich am gestrigen Montag vor dem Gardeleger Amtsgerichts wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verantworten. Dass er direkt aus der Justizvollzugsanstalt Volkstedt zur Verhandlung kam, lag daran, dass er eine Geldstrafe – ebenfalls wegen Diebstahls – nicht bezahlt hatte und die 100 Tagessätze als Ersatzhaft absitzen muss. Gestern ging es um zwei Diebstähle vor wenigen Monaten. Im März hatte der Gardeleger in einem Einkaufsmarkt Süßigkeiten und Kosmetikartikel im Wert von 14,02 Euro geklaut. Einen Monat später stahl er in einem anderen Gardeleger Markt. Dieses Mal waren es zwei Packungen Schweinefilet im Blätterteigmantel und zwei Energydrinks. „Da, wo ich übernachtet habe, wollte ich was zugeben“, begründete er den Diebstahl des Schweinefilets im April. Strafrichter Axel Bormann stellte fest: „Sie gehen zu allen, damit sie überall Hausverbot bekommen.“

Doch der Angeklagte beteuerte, dass er dieses Mal seine Lehren gezogen habe. Es sei nicht einfach, wenn „man draußen nicht dabei sein kann“, sagte er mit Blick auf die Ersatzhaft. Gerichtserfahren ist der Mann allemal: Wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat er in den vergangenen sieben Jahren sieben Geldstrafen kassiert, die letzte, die er zurzeit absitzt, stammt aus dem Jahr 2014. Bereits mehrfach hatte er Geldstrafen absitzen müssen, auch weil eine Umwandlung in Arbeitsstunden nicht erfolgreich war. Warum das so sei, wollte der Richter wissen. „Das ist immer im Sande verlaufen. Ich habe nicht durchgehalten“, berichtete der Mann ohne Umschweife. Die Staatsanwältin sagte, dass eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe „die letzte Chance für Sie ist“. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dazu 80 gemeinnützige Arbeitsstunden.

Der Strafrichter folgte diesem Antrag, allerdings mit einer Änderung. Der Mann muss 800 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, mindestens 20 pro Woche. Nur wenn er eine Ausbildung beginnt oder regulär arbeiten sollte, werden die gemeinnützigen Arbeitsstunden zurückgestellt. Für den Angeklagten spreche, dass er im Verfahren ein Stückchen Lebensbeichte abgelegt habe. „Lobenswert sind die guten Vorsätze, mehr aber auch nicht. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt“, so der Richter. Eine klare Ansage zur Bewährung und der Arbeitsauflage machte der Richter auch noch: „Klappt das nicht, gehen Sie acht Monate in den Knast.“