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Friedhofsgebühren 60 bis 120 Euro für die Trauerhallen

Die Gemischte Fraktion des Gardeleger Stadtrates hat eine Staffelung beantragt. Die Trauerhallen sollen zwischen 60 und 120 Euro kosten.

14.10.2015, 23:01

Gardelegen (iwi) l Mit einem konkreten Antrag zur Kostenstaffelung bei den Trauerhallen bereichert die Gemischte Fraktion die Diskussionen über die Friedhofsgebührensatzung. Sie schlägt eine ganz konkrete Gebührenstaffelung vor, da „die Trauerhallen im Zustand, der Größe und Ausstattung sehr unterschiedlich sind“, wie sie in ihrem Antrag schreibt. Während die Hallen in Gardelegen und Mieste sehr groß seien und in der kalten Jahreszeit beheizt würden, würden die Trauerhallen in den meisten Ortsteilen nur sehr wenigen Personen Platz bieten und „sind spärlich ausgestattet“.

120 Euro pro Nutzung sollen laut Vorschlag der Gemischten Fraktion für die Trauerhallen in Mieste und Gardelegen gezahlt werden. Je 100 Euro sollen es für die in Berge, Potzehne, Zichtau, Dannefeld, Estedt und Jävenitz sein.

Eine Nutzungsgebühr von je 80 Euro soll in Jerchel, Hottendorf, Sichau, Sachau, Solpke, Peckfitz, Kloster Neuendorf und Lindstedt fällig werden. 60 Euro lautet der Vorschlag für die Trauerhallen in Ipse, Sachau, Zienau, Solpke-Süd, Siems, Wernitz, Lüffingen, Algenstedt, Roxförde, Wannefeld, Breitenfeld, Wiepke, Hemstedt, Wollenhagen, Jeggau, Seethen, Trüstedt, Lindstedterhorst, Laatzke und Jeseritz.

Allerdings hatte Ordnungsamtsfachdienstleiterin Isolde Niebuhr schon bei der Hauptausschusssitzung betont, dass mit einer Staffelung eine komplette Neuberechnung für die Trauerhallen nötig sei. Bürgermeisterin Mandy Zepig hatte ergänzt, dass bei häufiger genutzten Gebäuden wie in Mieste und Gardelegen sogar geringere Nutzungsgebühren als 100 Euro herauskommen könnten, die dann nicht erhöht werden dürften.