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Friedhöfe Finanzausschuss für einheitliche Gebühren

Der Finanzausschuss hat sich für einheitliche Friedhofsgebühren, wie 100 Euro für die Nutzung von Trauerhallen, ausgesprochen.

Von Cornelia Ahlfeld 20.10.2015, 03:00

Gardelegen l Die Friedhöfe der Stadt sollen als eine öffentliche Einrichtung betrachtet werden. Mit 100 Euro sollen auch die Friedhofsgebühren einheitlich sein, ganz gleich, ob es sich um die Trauerhallennutzung in der Kernstadt oder in Sachau und Miesterhorst handelt. Das ist zumindest die Empfehlung, die der Finanzausschuss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. Sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung wurden im Finanzausschuss einstimmig bestätigt.

Einstimmig bestätigt wurde auch ein CDU-Antrag auf eine Änderung in der Friedhofssatzung, und zwar einen Passus im Paragrafen 5, Absatz 3, auch weiterhin Gläser als Vasen zuzulassen. Die Friedhöfe als eine Einrichtung zu sehen, geht ebenfalls auf einen CDU-Antrag zurück. Die Freie Liste brachte die 100 Euro-Grenze als Antrag ein. Alle drei stammen aus der vorigen Sitzungsschiene des Stadtrates, der das Thema Friedhofsgebühren allerdings dann vertagt hatte. Aus diesem Grund beschäftigen sich die Ausschüsse nun erneut mit den Friedhöfen und den Gebühren. Die Gemischte Fraktion überraschte allerdings mit einem neuen Antrag mit dem Kernpunkt, die Friedhofsgebühren zu staffeln, weil Zustand, Größe und Ausstattung der Trauerhallen völlig unterschiedlich seien.

Das fand im Finanzausschuss keine Zustimmung. „Wir folgen als SPD der Freien Liste“, informierte SPD-Stadtrat Jörg Marten. Bei 100 Euro pro Trauerhallennutzung müsste die Stadt 60 000 Euro dazu geben, um die Differenz zu den tatsächlich kalkulierten Kosten – 400 Euro pro Nutzung – zu decken. Es sei gut zu überlegen, ob man damit hinkomme. Man könne auch etwas mehr Geld für die Trauerhallennutzung nehmen. „Ich denke aber, 100 Euro sind in Ordnung. In drei Jahren muss wieder kalkuliert werden, und dann schauen wir uns das nochmal an“, so Marten. Den Antrag der Gemischten Fraktion auf Staffelung bezeichnete Marten als „abstrus“. „Davon halte ich gar nichts“, betonte Marten. Es handele sich um willkürliche Bemessungsgrundlagen, die die Gemischte Fraktion anführe. „Da könnte man auch die Farbe des Anstrichs oder die Bequemlichkeit der Stühle zur Berechnung der Kosten heranziehen“, stellte Marten klar.

Auch Jan Dittrich, der für die Gemischte Fraktion als sachkundiger Bürger im Finanzausschuss tätig ist, lehnte den Antrag seiner Fraktion ab. Er sei für den politischen Preis von 100 Euro. Ablehnung auch bei der Freien Liste. „Wir hatten uns auf einheitliche Gebühren geeinigt“, erinnerte Rüdiger Wolf an vorherige Diskussionen. Und zwar ohne Staffelung. „Die Kapelle in Gardelegen ist schwer mit der Trauerhalle in Sachau zu vergleichen“, verteidigte Stadtrat Nico Macht von der Gemischten Fraktion den Antrag. Die Fraktion wolle, dass darüber diskutiert wird. „Wenn unser Antrag abgelehnt wird, ist das eine andere Sache. Wir wollen den Bürgern aber erklären können, warum sie für eine kleine Halle genauso viel zahlen müssen, wie für eine große“, so Macht.

Wenn man dieser Argumentation folgen würde, so Marten, dann müssten auch die Grundstückssteuern unterschiedlich sein. „Die Grundsteuer zahlt jeder Grundstückseigentümer in Gardelegen in selbiger Höhe wie in Sachau. In Gardelegen gibt es aber ein Krankenhaus, Schulen, Kitas, in Sachau aber nicht. Folgerichtig müssten auch unterschiedliche Steuersätze gelten“, so Marten. Letztlich folgte dann die Abstimmung über den Antrag der Gemischten Fraktion. Sieben Nein-Stimmen, eine Enthaltung und eine Befürwortung (Nico Macht). Die Abstimmung über den Antrag der Freien Liste mit den 100 Euro erfolgte einhellig. Auch Macht stimmte mit Ja. Heute befasst sich der Hauptausschuss mit der Thematik. Abschließend tagt dazu am 26. Oktober der Stadtrat.