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Aus dem Gericht Polizisten bedroht und geschlagen

Zu vier Jahren Haft verurteilte das Landgericht einen 28-Jährigen. Der Mann hat bereits eine Vielzahl von Taten begangen.

Von Wolfgang Biermann 30.11.2015, 01:00

Stendal/Gardelegen. Das Landgericht Stendal hat einen 28-Jährigen aus einem Gardeleger Ortsteil wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem wiesen die Richter den Angeklagten zur Suchttherapie in den Maßregelvollzug ein.

Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am späten Abend des 25. Juli vorigen Jahres im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im Jugendförderungszentrum (JFZ) Gardelegen einem Mitbewohner, der ihn zuvor provoziert haben soll, mehrere Faustschläge verpasst hat. Die daraufhin alarmierten Polizeibeamten, die nach einer Rettungswagenbesatzung eintrafen, empfing er kurz nach Mitternacht mit den Worten „Ich töte euch, ich bringe euch 1,80 Meter tiefer.“ Beamten forderten daraufhin Verstärkung an. Der Angeklagte stieß einen Rettungssanitäter, der ihm etwas zur Beruhigung gegeben hatte, beiseite und versuchte sich laut Urteil boxend den Weg freizukämpfen. Der Festnahme widersetzte er sich nach Aussage der Beamten vehement und schlug dabei mit der Faust gezielt einer Polizistin aufs Brustbein. Die Beamten mussten schließlich Pfefferspray einsetzen, um ihn zu bändigen. Eine Blutentnahme ergab um 1.30 Uhr noch einen Blutalkoholwert von 1,66 Promille. Die zuständige Ärztin schilderte den Angeklagten als äußerst aggressiv.

Zur Tatzeit, so ermittelte es ein Gutachter, hatte er demnach 2,46 Promille Alkohol intus. Der 28-Jährige, den er insgesamt als intellektuell einfach strukturiert und lernbehindert, aber nicht als minderbegabt charakterisierte, sei infolge des Alkoholkonsums erheblich in der Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, lautete das Fazit des Gerichtspsychiaters. Der Angeklagte trinke regelmäßig und habe einen Hang zum Alkohol. Der Gutachter empfahl die Einweisung des sich therapiewillig Gebenden in eine geschlossene Entziehungsanstalt, weil „unbehandelt ähnliche oder noch erheblichere Straftaten zu erwarten“ seien.

Eingestellt hatte das Gericht schon zum Prozessauftakt im Hinblick auf die maßgeblichen Taten weitere Anklagen, wonach der 28-Jährige in betrügerischer Absicht Mobiltelefone bestellt und diesbezügliche Verträge abgeschlossen, aber nicht eingehalten hatte. „Es tut mir leid“, gab er als letzte Worte dem Gericht mit auf den Weg zur Urteilsfindung. Drei Urteile, die nach den Taten in Gardelegen vom Amtsgericht Rathenow gesprochen worden waren, flossen in die Gesamtstrafe mit ein. In Rathenow ging es um Raub, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Wohnungseinbruch und Fahren ohne Fahrerlaubnis.