1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. 77-Jähriger packt Kind am Schlafittchen

Prozess 77-Jähriger packt Kind am Schlafittchen

Gegen Zahlung von 1000 Euro stellte das Amtsgericht ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen einen Gardeleger vorläufig ein.

Von Ilka Marten 18.05.2016, 21:00

Gardelegen l „Da geht so ein Rentner hin und fasst Kinder an. Den wollte ich mal kennen lernen“, sagte Richter Axel Bormann am Dienstag während eines Verfahrens wegen Körperverletzung. Angeklagt war ein 77 Jahre alter Gardeleger, als Zeugen wurden auch drei Schüler gehört. Das Verfahren gegen den Mann wurde vorläufig eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich im Februar 2015 in Gardelegen. Die drei Jungen spielten auf und an einer Straße. „Sie haben ein bisschen Krieg gespielt und dementsprechend Radau gemacht“, schilderte der Angeklagte. Die Straße, an der die Kinder spielten, sei keine unbefahrene, „das habe ich ihnen klarzumachen versucht“. Und weil ein Auto gekommen sei, habe er einem Jungen seine Hand in den Nacken- und Schulterbereich gelegt und ihn über die Straße gebracht. Ein zweiter Junge, „der prompt auf der Rabatte und nicht auf dem Fußweg gestanden hat“, habe den 77-Jährigen angeschrien mit den Worten: „Sie haben mir überhaupt nichts zu sagen. Ich kann spielen, wo ich will.“

Und diesen Jungen habe er dann, „dummerweise, das tut mir heute noch leid“, an die Jacke gefasst und danach eine abwinkende Armbewegung gemacht. „Das ist alles“, schilderte der Rentner den Vorfall aus seiner Sicht. Er habe gedacht, dass er mit den Jungen reden könne, „das ist aus dem Ruder gelaufen“, räumte der Gardeleger ein. Zuvor hatte er bereits gesagt, dass er sich durch die Brüllerei der Kinder belästigt gefühlt habe.

Die Anklage, die die Staatsanwältin verlesen hatte, warf dem Mann vor, ein Kind mit der Hand gewürgt zu haben, eines an der Jacke so gezogen zu haben, dass es eine Rötung am Hals davongetragen habe und eines in den Schwitzkasten genommen zu haben. Diese Vorwürfe bestritt der Mann.

„Waren Sie nicht auch mal Kind? Waren Sie immer leise beim Spielen?“, fragte der Richter. Und Bormann ergänzte: „Mein Frau sagt immer: Das Leben besteht aus Geräuschen.“ Am Schlafittchen hätte der Gardeleger den ältesten Jungen gepackt, schätzte der Richter ein. Der Junge schilderte im Zeugenstand, dass der Angeklagte erst seinen Freund „zum Hof gezerrt und hingeschmissen hat, und dann hat er mich angefasst“ und zeigte in Richtung Kehlkopf, wo der Mann ihn an der Jacke gepackt habe.

Sein Sohn sei nach dem Vorfall aufgelöst nach Hause gekommen und hätte geweint, berichtete der Vater. Eine richtige Verletzung habe sein Sohn nicht davongetragen, „aber die Stelle war rot“.

Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs hatte der Angeklagte den drei Kindern Entschuldigungsbriefe geschrieben. „Eine Entschuldigung hätte ich akzeptiert, aber immer dieses Aber, Aber in dem Brief“, merkte der Vater an. Und ergänzte: „Ich habe das Gefühl, er muss die Kinder erziehen.“

Auch die zwei anderen Jungen sagten in Begleitung von Vater und Onkel aus. Als einer von beiden schilderte, wie der Gardeleger ihn im Nacken gefasst und danach gesagt habe „Verschwinde“, sprach Bormann vom „Karnickelfanggriff“.

Er könne nicht verstehen, „wie man sich so mit kleinen Kindern auseinandersetzen kann“, richtete er sich an den 77-Jährigen und fragte ihn: „Sind Sie cholerisch oder leicht erregbar? Haben Sie hohen Blutdruck?“ Der Angeklagte sprach davon, dass er "leicht erregbar“ sei. Der Richter stellte das Verfahren bis zum 15. September vorläufig ein. Bis dahin muss der Gardeleger in vier Raten insgesamt 1000 Euro an den Regionalverband Altmark der Volkssolidarität für das Patenschaftsprojekt mit der Otto-Reutter-Grundschule zahlen.