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Feuerwehreinsatz Keine Rechnung für Katzenrettung

Zweimal rückte die Gardeleger Feuerwehr vor kurzem aus, um Katzen zu befreien. Die Besitzer müssen jedoch nichts dafür zahlen.

Von Ilka Marten 18.09.2016, 02:00

Gardelegen l Es waren zwei Feuerwehreinsätze binnen neun Tagen. Am 20. und am 29. August mussten die Einsatzkräfte der Gardeleger Feuerwehr ausrücken, um Katzen zu befreien. In beiden Fällen werden die Katzenbesitzer nichts für die Einsätze zahlen müssen, da „keine Fahrlässigkeit vorlag“, teilte Florian Kauer, Mitarbeiter im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, dazu auf Anfrage mit.

Grundsätzlich sei es so, dass die Rettung von Tieren in Notlagen gebührenfrei sei, so Kauer. Allerdings: Jeder Einsatz werde einzeln geprüft und wenn eine Fahrlässigkeit festzustellen ist, sei der Einsatz gebührenpflichtig, so Kauer.

Als Beispiel für eine Fahrlässigkeit nannte Sven Rasch, Sachbearbeiter im Bereich allgemeine Gefahrenabwehr, einen Hund, den Besitzer bei hohen Temperaturen ohne geöffnete Fenster im Auto lassen, das womöglich auch noch in der Sonne steht. „Wenn die Feuerwehr dann das Auto öffnen muss, wird das in Rechnung gestellt“, so Rasch. Gebühren fallen je nach Anzahl der Fahrzeuge und Einsatzkräfte an.

Bei dem ersten Fall mit der Katze, die in der vierten Etage auf dem Balkon saß, habe das Ordnungsamt dazu von einer Bürgerin sogar eine Information bekommen. Dann sei sofort ein Mitarbeiter hinausgefahren, hätte festgestellt, dass das Tier nicht in Gefahr sei. Doch trotzdem rückte wenig später die Feuerwehr an. „Da hat sich ein besorgter Bürger reingesteigert und die Leitstelle angerufen“, so Rasch. Die Einsatzkräfte öffneten die Wohnungstür und holten die noch junge Katze vom Balkongeländer.

Für die Wehr laute die Information dann zunächst immer „Tier in Notlage“ – ganz egal, ob es um eine auf dem Balkon sitzende Katze oder wirklich gefährliche Situationen gehe. „Die Einsatzkräfte wissen das vorher nicht“, so Rasch. Bei dem zweiten Katzen-Feuerwehreinsatz klemmte das Tier in einem angekippten Fenster. Die Wehr hatte schon ihre Leiter angestellt, als der Wohnungsinhaber kam und die Tür öffnete, so dass die Katze aus ihrer misslichen Lage befreit werden konnte.

Zwar hatte die Gardeleger Wehr gleich zwei Fälle von Tierrettung in neun Tagen, „aber insgesamt sind das doch Einzelfälle“, betonte Rasch. Regelmäßig seien die Mitarbeiter des Fachbereiches Ordnung mit Tieren befasst. „Wenn den Bürgern irgend etwas auffällt, können sie immer im Ordnungsamt anrufen“, betonte Rasch. Die Mitarbeiter verfügen auch über ein Chip-Lesegerät, so dass etwa gechipte Hunde zugeordnet und zurück zum Besitzer oder zunächst ins Tierheim gebracht werden können.