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Gericht 38 Monate Haft für 27-Jährigen im Amtsgericht Gardelegen für mehrere Straftaten

Von Stefanie Brandt Aktualisiert: 9.4.2021, 10:45

Gardelegen. Das Strafhöchstmaß, das das Schöffengericht aussprechen kann, nämlich vier Jahre, hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil lag am Ende etwas darunter.

Zu Verhandlungsbeginn hatte die Richterin einen Auszug aus dem Bundeszentralregister bekannt gegeben. Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Elf Eintragungen gibt es. Erstmals auffällig geworden ist er 2008 mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung. 2009 gab es wegen Körperverletzung, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe. Vorsätzliche Körperverletzung in drei Fällen und Dieb-stahl schlossen sich an. 2012 folgten sexueller Missbrauch eines Kindes in sechs Fällen, versuchte schwere räuberische Erpressung, Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen, Verstoß gegen das Waffengesetz, 2015 dann besonders schwerer räuberischer Diebstahl.

Nach Sachbeschädigung (2017) und einem besonders schweren Fall des Diebstahls (2018) gab es zwei Jahre Freiheitsstrafe und der Angeklagte sollte in eine Entziehungsanstalt. Vom Gericht wurde er als mehrfacher Bewährungsversager bezeichnet. Nachdem er Ende 2019 auf freien Fuß kam, setzte er nur sechs Monate später seine kriminelle Laufbahn fort. In einem mehr als einstündigen Plädoyer blickte die Oberstaatsanwältin auf sämtliche Straftaten im Jahr 2020 zurück, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden.

Einbruch und Diebstahl

Das Verfahren wegen eines Angriffes und Diebstahls in Gardelegen wurde eingestellt, weil der Zeuge nicht auffindbar ist. Geständig war der Angeklagte, was den Diebstahl eines Pkw der Volkssolidarität anging. Den Schlüssel dafür hatte er zuvor aus einer Wohnung entwendet. Ebenfalls auf der Liste fanden sich ein Einbruch und Diebstahl im Jugendförderzentrum Gardelegen. In einer Firma in Kalbe sollte der Angeklagte unter anderem Rucksäcke, Handys und einen Fahrzeugschlüssel sowie danach auch ein Auto gestohlen haben.

Haftanklage gab es wegen des Einbruchs und Diebstahls aus der Wohnung einer 85-jährigen Gardelegenerin, die zuvor schwer verletzt am Wall gefunden worden war. Der 27-Jährige, der mit dem Schlüssel der Frau in deren Wohnung eindrang, entwendete dort wertvollen Schmuck, Uhren, ein Sparbuch mit 65 000 Euro Guthaben, Bargeld in nicht bekannter Höhe, aber auch persönliche Papiere und Erinnerungsstücke sowie den Pkw der Rentnerin. Mit der erbeuteten EC-Karte und Pin hob er dreimal jeweils 1000 Euro ab, zweimal scheiterte er am erreichten Tageslimit. Der Angeklagte war diesbezüglich geständig. Bei seiner Festnahme Ende August hatte er sich dann widersetzt und einen Polizeibeamten verletzt.

Opfer leidet bis heute

Der Vertreter der Nebenklage schilderte anschließend kurz, wie sehr sich das Leben der 85-Jährigen, die er seit 25 Jahren als taffe Dame kenne, nach den Ereignissen im August 2020 geändert habe. Sie lebt inzwischen im Heim und ist auf den Rollator angewiesen.

Empört zeigte sich die Verteidigerin davon, dass der Sturz der Dame, von dem bis heute nicht geklärt ist, wie es dazu kam, so thematisiert wurde. „Was nicht zur Anklage steht, kann ich nicht diskutieren. Nur was verhandelt wird, kann zu einem Ergebnis führen. Ich bin geschockt“, erklärte sie. Im Wesentlichen handele es sich bei der Anklage um Eigentumsdelikte: „Man muss die Kirche im Dorf lassen.“ Dass ihr Mandant teilweise geständig sei, sei strafmildernd zu berücksichtigen, ebenso, dass er alle Taten unter Betäubungsmittelabhängigkeit begangen habe. Sie bat um eine maßvolle Strafe von drei Jahren. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht.

Mehrfach einschlägig vorbestraft

In der Urteilsbegründung gab das Gericht der Verteidigung Recht, der Sturz der 85-Jährigen sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Vom Punkt, in dem es um den Diebstahl in einer Firma in Kalbe ging, wurde der 27-Jährige freigesprochen. Das Schreiben, das letztlich den Namen des Angeklagten ins Spiel gebracht hatte, sei nicht von der Polizei gefunden worden, sondern erst später von einer Zeugin dorthin gebracht worden. Wie sie dazu kam, sei nicht sicher. Auch eindeutige Tätererkennung gab es nicht.

Der Angeklagte sei aber mehrfach einschlägig vorbestraft, schnell wieder straffällig geworden, habe gegen Auflagen verstoßen und das Gericht übersehe nicht, dass er nur gestanden habe, was schon bewiesen sei. Neben der Freiheitsstrafe soll der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen und das erbeutete Geld ersetzen.