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Achtung Illegal knallen wird teuer

Wer zu einer privaten Feier die Raketen fliegen lässt, ohne dies zuvor genehmigen zu lassen, muss künftig mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Von Gesine Biermann 22.09.2017, 03:00

Gardelegen l In der Stadt kann man sie an fast jedem Wochenende hören, die knallenden und pfeifenden Böller. Jedem ist dann klar: Na, da feiert wohl mal wieder jemand und wird – zumeist von Verwandten oder Freunden – mit so einem bunten Spektakel überrascht.

Nicht immer sind solche Privatfeuerwerke allerdings legal, darauf weist Bürgermeisterin Mandy Zepig gestern im Rahmen des Pressegespräches im Rathaus deutlich hin. „Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember dürfen private Feuerwerke nicht abgebrannt werden“, erinnert sie. Außer, derjenige, der das vorhat, beantragt bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung. Dies muss etwa zwei Wochen vorher erfolgen. Wer das versäumt und trotzdem ballert, muss künftig mit einem Ordnungsgeld rechnen. Die Mitarbeiter der Stadt werden in solchen Fällen recherchieren und den Verantwortlichen belangen.

Grund für diese Maßnahme sei einfach der Fakt, dass solche lauten Geburtstags- oder Hochzeitsüberraschungen immer häufiger werden und sich mittlerweile immer mehr Bürger über die Lärmbelästigung beschweren, und das „durchaus begründet“, betont Zepig.

Zumal sich viele dabei auch weder an die Gefahrenabwehrsatzung der Stadt halten, noch an das Gesetz. Denn wer zum Beispiel in Schichten arbeiten muss oder kleine Kinder hat, empfindet häufiges Feuerwerk zu später Stunde eben als Störung.

Fachbereichsleiterin Birgit Matthies erinnert zudem an die Tiere, die unter der Knallerei häufig leiden. „Es sind auch schon Tiere gestorben“, weiß die Leiterin des Gardeleger Ordnungsamtes.

Dennoch werden solche privaten Feuerwerke zumeist genehmigt. Matthies: „Wir wollen ja niemanden ärgern.“ Kontrolle müsse aber sein.

Wer einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellt, muss deshalb auch persönlich im Amt vorstellig werden. „Auf Zuruf geht das nicht.“

Angegeben werden muss zum Beispiel der Verantwortliche, die Zeit und der Ort, an dem das Feuerwerk gezündet werden soll. Zeitlich begrenzt ist das Abbrennen allerdings ohnehin: Allerspätestens 22.15 Uhr darf der Beginn liegen. Dann sei es auch im Sommer dunkel, „sonst ergibt es ja keinen Sinn“, sagt Matthies.

Berücksichtigung findet bei der Prüfung des Antrages aber unter anderem auch die Witterung. Bei einer bestehenden Waldbrandwarnstufe werde zum Beispiel genau darauf geschaut, wo der Ort des Spektakels liegt. Falls dann eine Genehmigung nicht erteilt wird, hätten Betroffene bisher aber auch immer Verständnis gehabt, sagt die Ordnungsamtsleiterin. „Die Leute wollen ja auch nicht, dass irgendwas passiert.“

Kostenpflichtig ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit 20 Euro natürlich auch. Ohne die könnte die private Ballerei in der Einheitsgemeinde allerdings deutlich teurer werden.