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Ärgernis Der unangenehme „Tritt ins Glück“

Der „Tritt ins Glück“ ist unangenehm und ärgerlich. Dieses Problem mit tierischen Hinterlassenschaften gibt es derzeit in Estedt.

Von Elke Weisbach 20.12.2019, 22:00

Estedt l Hundekot auf Fuß- und Radwegen – dieses unangenehme Problem gibt es derzeit wiederholt im Ortsteil Estedt, wie Florian Kauer, Fachdienstleiter im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, im Volksstimme-Gespräch kritisierte. Das sei auch bereits Thema im Ortschaftsrat gewesen. Außerdem hatte auch ein Bürger bei der Stadtverwaltung im zuständigen Fachbereich des Ordnungsamtes vorgesprochen, um auf dieses unleidige Thema aufmerksam zu machen.

Auch Ortsbürgermeister Volker Schmidt ärgert sich über die Hundehaufen, relativierte aber: „Es ist zwar Hundekot da, aber wir müssen ihn noch nicht mit dem Radlader wegfahren.“ Er appellierte jedoch an alle Spaziergänger mit Hund, dass sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht liegenlassen. „Denn das ist wirklich nicht zu viel verlangt“, betonte Schmidt.

Eindeutig sei der Umgang mit Hundekot in der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Gardelegen geregelt, die für alle Ortsteile gilt. Der Paragraf 9, Absatz 7, der Gefahrenabwehrverordnung besage, dass Verunreinigungen durch Tiere vom Führer des Tieres unverzüglich zu entfernen sind. Außerdem müssen auf Nachfrage entsprechend geeignete Tüten oder ähnliche Hilfsmittel vorgezeigt werden. Wer dies nicht nachweisen könne oder den Hundekot einfach liegen lasse, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die laut Gefahrenabwehrverordnung mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden könne, so Kauer.

Regelmäßig seien die Außendienstmitarbeiter der Stadt unterwegs, um auch solche Ordnungswidrigkeiten in den Ortsteilen zu ahnden. „Auch in den betroffenen Bereichen von Estedt waren unsere Kollegen bereits im Einsatz. Das wird auch künftig so sein“, versicherte Florian Kauer.

Er appellierte an alle Estedter, künftig dafür zu sorgen, dass kein Hundekot auf Geh- und Radwegen zu finden ist. Außerdem verwies der Fachdienstleiter auf die Pflicht, Hunde in einem Umkreis von 130 Metern rund um Schulen, Kitas, Bushaltestellen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen an die Leine zu nehmen.